(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. 2Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
(2) 1Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. 2Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Rechtsprechung zu § 3 EntgFG
1.671 Entscheidungen zu § 3 EntgFG in unserer Datenbank:
- BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23 Corona
Einrichtungsbezogener Impfnachweis - Abmahnung
Zum selben Verfahren:
- ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22 Corona
Covid-19 - Freistellung ohne Entgeltfortzahlung - Annahmeverzug - ...
- LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22 Corona
Covid-19 - Altenpflegeeinrichtung - keine Vorlage eines Impf- oder ...
- ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22 Corona
- BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 235/23 Corona
Entgeltfortzahlung - symptomlose SARS-CoV-2-Infektion
Zum selben Verfahren:
- LAG Thüringen, 08.08.2023 - 1 Sa 41/23 Corona
Vergütungszahlung während einer Quarantäne wegen einer symptomlosen Infektion mit ...
- LAG Thüringen, 08.08.2023 - 1 Sa 41/23 Corona
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23 Corona
Entgeltfortzahlung - SARS-CoV-2-Infektion - Krankheit - Symptomlosigkeit - ...
- VG Augsburg, 05.08.2024 - Au 9 K 24.1146 Corona
Verdienstausfallentschädigung, Isolationsanordnung, symptomlose ...
- BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 167/23 Corona
Einrichtungsbezogener Impfnachweis - Urlaubsanspruch
- BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 241/23 Corona
Entgeltfortzahlung - Monokausalität
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 09.08.2023 - 12 Sa 268/23 Corona
Entgeltfortzahlung und Tätigkeitsverbot gemäß § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG
- LAG Düsseldorf, 09.08.2023 - 12 Sa 268/23 Corona
Querverweise
Auf § 3 EntgFG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 3 EntgFG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen das Leben
- § 218a (Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs) (zu § 3 II)