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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20726
LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22 (https://dejure.org/2023,20726)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2023 - 11 Sa 51/22 (https://dejure.org/2023,20726)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 11 Sa 51/22 (https://dejure.org/2023,20726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 EntgFG, § 615 S 1 BGB, § 615 S 2 BGB, § 20a Abs 1 IfSG, § 56 Abs 1 S 4 IfSG
    Covid-19 - Altenpflegeeinrichtung - keine Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises - Vergütung - Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Covid-19; Altenpflegeeinrichtung; keine Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises; Freistellung ohne Entgeltzahlung; Annahmeverzug; Abmahnung

  • rechtsportal.de

    Covid-19; Altenpflegeeinrichtung; keine Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises; Freistellung ohne Entgeltzahlung; Annahmeverzug; Abmahnung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorrang der körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2 GG vor Einschränkungen durch vertragliche Nebenpflichten oder Impfnachweispflichten; Kein Pflichtenverstoß des Arbeitnehmers einer vulnerablen Einrichtung bei Ablehnung der Corona-Impfung; Entfernung einer Abmahnung aus ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1403
  • NZA-RR 2023, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22
    § 615 Satz 1 BGB soll immer, aber auch nur dann eingreifen, wenn die Ursache der Nichterbringung der Arbeitsleistung aufseiten des Arbeitgebers liegt und dieser die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung des Arbeitnehmers nicht annehmen will oder kann (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 24 mwN.) .

    Aus welchem Grund dies geschieht und ob der Arbeitgeber dies verschuldet hat, ist - anders als beim Schuldnerverzug (§ 286 Abs. 4 BGB) - ohne Bedeutung (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 24 mwN.; BAG.

    Handelt es sich um Leistungshindernisse, die ihre Ursache in dem vom Arbeitgeber bereitzustellenden Sachsubstrat oder der von ihm zu regelnden Arbeitsorganisation haben, ist er deshalb grundsätzlich zur Zahlung der Annahmeverzugsvergütung verpflichtet (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 24 mwN.; Staudinger/Fischinger BGB § 615 Rn. 90).

    Der Arbeitgeber ist deshalb auch dann, wenn er aus Präventionsgründen - ohne infektionsschutzrechtliche behördliche Anordnung - den Arbeitnehmer freistellt, diesem für die Zeit der Freistellung zur Vergütungsfortzahlung verpflichtet (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 37 mit Hinweis auf Maties FS 50 Jahre Juristische Fakultät Augsburg, 2021, 425 (431)).

    bb) Zudem stand dem Beklagten als für die Arbeitnehmer milderes Mittel als eine Freistellung ohne Bezahlung eine solche mit Bezahlung zur Verfügung (hierzu BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 46; LAG BW 3. Februar 2023 - 7 Sa 67/22 - Rn. 18).

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22

    Covid-19 - Freistellung ohne Entgeltfortzahlung - Annahmeverzug -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 04.08.2022 - 5 Ca 124/22 - abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Mit Teilurteil vom 4. August 2022 - 5 Ca 124/22 - hat das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen der Klage teilweise stattgegeben und den Beklagten zur Zahlung von 2.564,28 EUR brutto abzüglich 311, 20 EUR erhaltenen Arbeitslosengeldes nebst Zinsen seit dem 3. April 2022 verurteilt.

    Das Teilurteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 04.08.2022, Az. 5 Ca 124/22 wird abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Unter Abänderung des Teilurteils des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 04.08.2022, Az. 5 Ca 124/22 wird der Beklagte verurteilt, die Abmahnung vom.

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22
    a) Der Arbeitgeber kommt trotz Nichtannahme der Arbeitsleistung nicht in Annahmeverzug, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar ist (st. Rspr. seit BAG 26. April 1956 - GS 1/56, BAGE 3, 66 (zu II 3) = NJW 1956, 1454; zuletzt BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14, BAGE 153, 85 Rn. 34 mwN.

    = NZA 2016, 688).

    Rechtsfolge des Annahmeverzugs nach § 615 Satz 1 BGB ist die Aufrechterhaltung des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs (st. Rspr. zuletzt BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14, BAGE 153, 85 Rn. 37 mwN. = NZA 2016, 688) , der Arbeitnehmer hat trotz Nichtleistung der Arbeit Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22
    Der Gesetzgeber hatte damit die Eingriffstiefe in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG durch den Verzicht auf einen Impfzwang relativiert (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 209 mit Hinweis auf EGMR (GK) NJW 2021, 1657 § 276 - Vavricka and others/The Czech Republic).

    Die Konfrontation mit den erwähnten Nachteilen sollte nach der gesetzgeberischen Zielsetzung Beschäftigte zu einer Entscheidung zugunsten einer Impfung bewegen (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 114, 147) .

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22
    a) Eine Abmahnung bedeutet, dass der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlichen erkennbaren Art und Weise seine Beanstandungen vorbringt, indem er diesen auf dessen vertragliche Pflichten hinweist, ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam macht - Rügefunktion - und ihn zugleich für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auffordert und individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung androht - Warnfunktion - (BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07) .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07) .

  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22
    Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außerstande oder subjektiv nicht bereit war (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15; 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11).

    Ihr Leistungswille bezog sich auf die iSv. § 294 BGB zu bewirkende Beschäftigung als Altenpflegerin (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 16 mwN.).

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22
    Die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (st. Rspr. vgl. BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 9 mwN.).

    Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außerstande oder subjektiv nicht bereit war (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15; 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.2023 - 7 Sa 67/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Bestandsarbeitnehmer - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22
    Die Argumentation des Beklagten, der Gesetzgeber habe mit § 20a Abs. 1 IfSG "klar und deutlich den Willen zum Ausdruck gebracht, dass in den genannten Einrichtungen grundsätzlich keine Personen beschäftigt werden sollten", hilft dieser nicht weiter, weil die Vorschrift eben kein Beschäftigungsverbot normiert (LAG BW 3. Februar 2023 - 7 Sa 67/22 - Rn. 18) .

    bb) Zudem stand dem Beklagten als für die Arbeitnehmer milderes Mittel als eine Freistellung ohne Bezahlung eine solche mit Bezahlung zur Verfügung (hierzu BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 46; LAG BW 3. Februar 2023 - 7 Sa 67/22 - Rn. 18).

  • EGMR, 08.04.2021 - 47621/13

    Impfpflicht in Tschechien: Impflicht für Kinder ist keine

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22
    Der Gesetzgeber hatte damit die Eingriffstiefe in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG durch den Verzicht auf einen Impfzwang relativiert (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 209 mit Hinweis auf EGMR (GK) NJW 2021, 1657 § 276 - Vavricka and others/The Czech Republic).
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22
    13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21).
  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 224/16

    Annahmeverzug - Hausverbot

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 14 ME 258/22

    Impfpflicht; Nachweispflicht; Verwaltungszwang; Zwangsgeld; Zwangsmittel

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

  • ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 1/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung eines

  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

  • ArbG Bonn, 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21

    Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Corona-Impfung

  • ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 2/22

    Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter

  • BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23

    Einrichtungsbezogener Impfnachweis - Abmahnung

    Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 28. Februar 2023 - 11 Sa 51/22 - in seiner Ziff. I.2.
  • LAG Niedersachsen, 17.11.2023 - 17 Sa 804/22

    Annahmeverzug; Coronapandemie; Impfnachweispflicht; Leistungswille; Covid-19;

    Darüber hinaus liegt eine Divergenz zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 06.06.2023 - 11 Sa 772/22 - und des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28.02.2023 - 11 Sa 51/22 - vor ( § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ) vor.
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