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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.1993 - XII ZB 38/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3405
BGH, 07.04.1993 - XII ZB 38/93 (https://dejure.org/1993,3405)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1993 - XII ZB 38/93 (https://dejure.org/1993,3405)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1993 - XII ZB 38/93 (https://dejure.org/1993,3405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Organisation - Bundespost - Postlaufzeiten - Verschulden - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Neue Bundesländer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Berechtigtes Vertrauen auf Leitvorgaben der Bundespost

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 233, 85 Abs. 2
    Verschulden für Nichteinhaltung einer Frist bei Überschreitung der regulären Postlaufzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1190
  • VersR 1994, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten

    Auszug aus BGH, 07.04.1993 - XII ZB 38/93
    Versagen diese Einrichtungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfG NJW 1992, 1952 m.N.; vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. Januar 1993 - II ZB 18/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1993 - II ZB 18/92

    Fristversäumnis bei Poststreik

    Auszug aus BGH, 07.04.1993 - XII ZB 38/93
    Versagen diese Einrichtungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfG NJW 1992, 1952 m.N.; vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. Januar 1993 - II ZB 18/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1991 - XII ZR 202/90

    Zulassung der Revision gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts

    Auszug aus BGH, 07.04.1993 - XII ZB 38/93
    Mit ihrer Berufung wendet sich die Antragsgegnerin ausschließlich gegen die Abweisung ihrer Anträge, die sie aus Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht (§ 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO) herleitet (vgl. auch Senatsbeschluß vom 20. März 1991 - XII ZR 202/90 - FamRZ 1991, 794).
  • BFH, 21.12.1990 - VI R 10/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der Steuerpflichtige auf die bei der

    Auszug aus BGH, 07.04.1993 - XII ZB 38/93
    Es war ihm deshalb verwehrt, davon auszugehen, der Anwalt habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er in Thüringen mit einer Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post habe rechnen müssen (vgl. auch BFH NJW 1991, 1704).
  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZB 86/86

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Erforderlicher Erklärungsinhalt einer

    Auszug aus BGH, 07.04.1993 - XII ZB 38/93
    Unerheblich ist, daß die Begründungsschrift - neben dem PKH-Gesuch - keinen förmlichen Berufungsantrag enthält, da sich aus ihrem Inhalt eindeutig ergibt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil des Kreisgerichts angefochten werden soll (Senatsbeschluß vom 1. April 1987 - IVb ZB 86/86 - BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1 Anfechtungsumfang 1).
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