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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,192
LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09 (https://dejure.org/2009,192)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.2009 - 310 O 4/09 (https://dejure.org/2009,192)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 310 O 4/09 (https://dejure.org/2009,192)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz für Käufer von Lehmann-Zertifikaten wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • vokat.de PDF
  • lehman-zertifikat.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten i.R.e. Anlageberatung über den Erwerb von Zertifikaten der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers; Hinweispflicht eines Zertifikathändlers gegenüber einem Anleger auf eine wegen des Vertriebs des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten i.R.e. Anlageberatung über den Erwerb von Zertifikaten der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers; Hinweispflicht eines Zertifikathändlers gegenüber einem Anleger auf eine wegen des Vertriebs des ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • archive.org (Pressebericht, 23.06.2009)

    Gericht spricht Lehman-Anleger Entschädigung zu

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1, § 793; WpHG §§ 31, 31d
    Zu den Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Erwerb von Investmentzertifikaten ("Lehman Brothers")

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Lehman-Brothers-Zertifikaten Geld verloren - Hamburger Sparkasse muss einem Anleger Schadenersatz zahlen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz für Käufer von Lehmann-Zertifikaten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz bei nicht anlagegerechter Beratung

  • capital.de (Pressebericht, 23.06.2009)

    Doppelsieg für Anleger

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de (Kurzinformation)

    LG Hamburg zu Schadensersatz wg. Lehman Zertifikaten

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Aufklärung über das Fehlen einer Einlagensicherung nach dem Kreditwesengesetz - das Hamburger Lehmann-Urteil

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Lehmann-Anlagen - HASPA zum Schadensersatz verurteilt

  • weimann.de (Leitsatz)

    Kick-Backs

  • weimann.de (Leitsatz und Auszüge)
  • finanzmarkt-recht.de (Kurzinformation)

    Haspa zu Schadensersatz wegen Falschberatung eines Lehman-Anlegers verurteilt

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Das Hamburger "Lehman-Urteil" - Haspa wegen Vermögensumschichtung in Lehman-Zertifikate verurteilt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lehman Brothers-Zertifikate: Sparkasse zum Schadenersatz verurteilt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lehman-Urteil gegen die Haspa

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sparkasse zum Schadenersatz verurteilt, da sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden nicht nachgekommen ist.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lehman Zertifikate: Erfolg gegen die Hamburger Sparkasse

Besprechungen u.ä. (2)

Sonstiges

  • spiegel.de (Sitzungsbericht, 24.03.2009)

    Lehman-Prozess - Hohe Hürde für den Kläger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1311
  • WM 2009, 1282
  • BB 2009, 1425
  • BB 2009, 1828
  • NZG 2009, 1112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
    Nach dieser vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Entscheidungen entwickelten Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 19.12.2000, XI ZR 349/99, BGHZ 146, 235 = NJW 2001, 962 - "Kick Back I"; BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 = NJW 2007, 1876 - "Kick Back II"; BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416 - "Kick Back III") besteht eine Pflicht der Bank zur Offenlegung von verdeckten Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren (sog. "Kick Backs").

    Deshalb sei es geboten, den Kunden über etwaige Rückvergütungen aufzuklären und zwar unabhängig von der Rückvergütungshöhe (BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416, 1417).

    Der damit verbundene Interessenkonflikt der Beklagten begründet im Rahmen eines Beratungsgesprächs in besonderer Weise eine Pflicht zur Aufklärung, um so den Kunden in die Lage zu versetzen, das Umsatzinteresse der Bank einschätzen und beurteilen zu können, insbesondere, ob die Beklagte und ihre Berater das Zertifikat nur deshalb empfahlen, weil sie selbst daran verdienten bzw. im Fall des nicht vollständigen Abverkaufs mit einem Verlust hätten rechnen müssen (so auch der BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416, 1417 - "Kick Back III").

    Insoweit gilt nach der Rechtsprechung des BGH unabhängig vom Aufsichtsrecht eine allgemein anerkannte zivilrechtliche Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten (BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07; Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit der eine Vollharmonisierung anstrebenden Finanzmarktrichtlinie MiFID dagegen bei Mülbert, WM 2007, S. 1149, 1161 f.; Witte/Mehrbrey, ZIP 2009, S. 744, 748).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416, 1417 - "Kick Back III" - die Entscheidungserheblichkeit der Pflichtverletzung uneingeschränkt bejaht, obwohl in dem dort zu beurteilenden Fall die Fondsbeteiligung bereits im Mai 2001 und damit jedenfalls lange vor der "Kick Back II"-Entscheidung, in der erstmals die Pflicht zur Offenlegung verdeckter Innenprovisionen postuliert wurde, vermittelt worden war.

    Das zeigt sich schon an der Kick Back III-Entscheidung des BGH, wonach die Bank über Rückvergütungen unabhängig von der Rückvergütungshöhe aufklären muss (BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416, 1417).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
    Nach dieser vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Entscheidungen entwickelten Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 19.12.2000, XI ZR 349/99, BGHZ 146, 235 = NJW 2001, 962 - "Kick Back I"; BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 = NJW 2007, 1876 - "Kick Back II"; BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416 - "Kick Back III") besteht eine Pflicht der Bank zur Offenlegung von verdeckten Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren (sog. "Kick Backs").

    Es bestehe die konkrete Gefahr, dass die Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH, NJW 2007, 1876, 1878).

  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06

    Zinsswapgeschäft: Inhaltskontrolle der Klauseln für die Berechnung der

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
    Für das Erkennen einer solchen Pflicht war es aber bei Anwendung einer gehörigen Sorgfalt nicht erforderlich, dass diese in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits eine Erwähnung fand (vgl. Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 31.01.2008, Az. 2-04 O 388/06).

    Diese neueste Rechtsprechung zur Kausalität beim Verschweigen von Rückvergütungen, der das erkennende Gericht im Ergebnis folgt, ist auch auf den Fall der pflichtwidrigen Nichtaufklärung über eine Gewinnmarge zu übertragen (so bereits Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 31.01.2008, Az. 2-04 O 388/06, allerdings nur für den Fall, dass eine Gewinnmarge durch die beklagte Bank - anders als im vorliegenden Fall - nicht offen gelegt wurde), denn in Bezug auf das Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde liegt insoweit eine identische Interessenlage vor.

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 149/07

    Schadenersatz für verschwiegene Provision

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
    Bei der im Bankverkehr gebotenen Sorgfalt hätte die Beklagte die mit dem Vertrieb der streitgegenständlichen Fondsbeteiligung befassten Anlageberater daher entsprechend instruieren oder auf andere Weise für eine Unterrichtung der Anleger sorgen müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2009, Az. 17 U 149/07).

    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die unterlassene Aufklärung bezüglich der fehlenden Einlagensicherung und die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (zu Letzterem ausdrücklich BGH, Urteil vom 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07, zitiert nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2009; zuvor bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2009, Az. 17 U 149/07; vgl. auch Ellenberger, in: Ellenberger/Schäfer/Clouth/Lang, Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, 2. Aufl. 2009, Rn. 863 unter Berufung u.a. auf die "Kick Back II"-Entscheidung, in der sich jedoch keine expliziten Ausführungen zur Kausalität befinden; Podewils/Reisich, NJW 2009, 116, 121).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
    Ein solcher Vertrag kann formlos, auch durch stillschweigende Willenserklärungen geschlossen werden (BGHZ 123, 126, 128 - "Bond I"; vgl. auch Vortmann, Aufklärungs- und Beratungspflichten der Banken, 8. Aufl. 2006, Rn. 20).

    Die Grundsätze der anleger- und objektgerechten Beratung gebieten, dass die Beratung speziell auf die Bedürfnisse, die Interessen, die Vermögensverhältnisse und das Anlageziel des Kunden zugeschnitten sein muss und sich insbesondere auf die Eigenschaften und Risiken der verschiedenen in Betracht kommenden Anlagen zu erstrecken hat (grundlegend: BGHZ 123, 126 - "Bond I"; vgl. auch MünchKomm.BGB-Emmerich, 5. Aufl. 2007, § 311 Rn. 155; Bamberger, in: Derleder/Knops/Bamberger, a.a.O., § 50 Rn. 21).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die unterlassene Aufklärung bezüglich der fehlenden Einlagensicherung und die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (zu Letzterem ausdrücklich BGH, Urteil vom 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07, zitiert nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2009; zuvor bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2009, Az. 17 U 149/07; vgl. auch Ellenberger, in: Ellenberger/Schäfer/Clouth/Lang, Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, 2. Aufl. 2009, Rn. 863 unter Berufung u.a. auf die "Kick Back II"-Entscheidung, in der sich jedoch keine expliziten Ausführungen zur Kausalität befinden; Podewils/Reisich, NJW 2009, 116, 121).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Anleger, der auf Grund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH, NJW 2005, 1579, 1580).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
    Die Rechtsprechung, wonach es bei der Beweislast für den Ersatzberechtigten bleibt, weil eine ordnungsgemäße Aufklärung mangels einer einzigen Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens nur zu einem Entscheidungskonflikt für ihn geführt hätte (in diese Richtung jüngst wieder in einem Fall zur Steuerberaterhaftung BGH, Urteil vom 05.02.2009, IX ZR 6/06) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
    Nach dieser vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Entscheidungen entwickelten Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 19.12.2000, XI ZR 349/99, BGHZ 146, 235 = NJW 2001, 962 - "Kick Back I"; BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 = NJW 2007, 1876 - "Kick Back II"; BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416 - "Kick Back III") besteht eine Pflicht der Bank zur Offenlegung von verdeckten Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren (sog. "Kick Backs").
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
    Eine objektgerechte Beratung erfordert demnach eine Aufklärung des Kunden über die allgemeinen Risiken (z.B. Konjunkturlage, Entwicklung des Kapitalmarkts) sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjekts ergeben (BGH, NJW 2006, 2041).
  • LG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - 19 O 62/08

    Beratungsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgter Beratung

  • LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09

    Lehman-Zertifikate: Zweites Urteil

    Der Schaden eines Anlegers besteht bei einer fehlerhaften Empfehlung bereits im Erwerb der für ihn nachteiligen Anlage (LG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2009, 310 O 4/09).
  • LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09

    Schadensersatzpflicht der Bank bei fehlendem Hinweis auf Einlagensicherung

    Für nahezu jeden Anleger macht es nämlich einen erheblichen Unterschied, ob im Fall des finanziellen Zusammenbruchs des Emittenten eine - wie auch immer im Einzelnen ausgestaltete - Sicherungseinrichtung zur Verfügung steht oder nicht (so zutreffend bereits LG Hamburg WM 2009, 1282 [LG Hamburg 23.06.2009 - 310 O 4/09] ; LG Düsseldorf Urt. v. 25.02.2010 - 2b O 215/08 zit. n. juris).

    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die unterlassene Aufklärung bezüglich der fehlenden Einlagensicherung (so auch LG Hamburg WM 2009, 1282 [LG Hamburg 23.06.2009 - 310 O 4/09] ).

    Deshalb ist es richtig, zunächst eine Vermutung zu begründen, wonach der Ersatzberechtigte, dem relevante Informationen verschwiegen wurden, Abstand von der gewählten Anlage genommen hätte und in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die aufklärungspflichtige Bank Umstände darlegen kann, die es als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Kunde die Anlage gleichwohl gewählt hätte (so zutreffend LG Hamburg WM 2009, 1282 [LG Hamburg 23.06.2009 - 310 O 4/09] ).

  • LG Hamburg, 10.07.2009 - 329 O 44/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärung über die Deckung durch ein

    Hierbei handelt es sich um einen für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstand, da es für den Anleger einen erheblichen Unterschied macht, ob ihm im Fall des finanziellen Zusammenbruchs des Emittenten eine Sicherungseinrichtung zur Verfügung steht oder ob er selbst das Risiko einer Insolvenz des Emittenten und des nahezu vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals trägt (so auch schon Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2009 - Az.: 310 O 4/09; Bömcke/Weck, VuR 2009, 53, 56).

    b) Die Beklagte hat es zudem pflichtwidrig unterlassen, den Kläger über die zu erwartende Provision aus dem Vertrieb des streitgegenständlichen Zertifikats aufzuklären (vgl. dazu schon Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2009 - Az.: 310 O 4/09; Urteil vom 01.07.2009 - Az.: 325 O 22/09).

  • OLG Dresden, 11.05.2010 - 5 U 1178/09

    Lehman-Zertifikat, Kick-back

    Eine Aufklärungspflicht käme hier aus Sicht des Senates allenfalls dann in Betracht, wenn die Investition in das nicht dem Einlagesicherungsfonds unterfallende Finanzprodukt mit Mittel erfolgen sollte, die einer Kapitalanlage entstammen, welche ihrerseits dem Einlagensicherungsfonds unterfiel, wenn also der Kunde von einer "gesicherten" in eine "ungesicherte" Anlage wechselt (in diesem Sinne LG Hamburg, Urteil vom 23.06.2009, 310 O 4/09, ZIP 2009, 1311).
  • LG Frankenthal, 27.08.2009 - 7 O 565/08

    Verletzung von Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag; Differenzierung

    Auch die Erwägungen des Landgerichts Hamburg in seiner Entscheidung vom 23.6.2009 - Az.: 310 O 4/09 - abgedruckt in WM 2009, 1282 ff., denen sich die Kammer vorliegend anschließt, sprechen gegen die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums.

    Der Anleger ist bei der gebotenen weitenden Betrachtung vom Zeitpunkt des Erwerbs eines Wertpapiers an, das mit dem von ihm verfolgten Anlageziel nicht in Einklang steht, nicht nur einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sondern bereits geschädigt (BGH a.a.O.; Landgericht Hamburg WM 2009, 1282 ff. Rdnr. 54).

  • LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütung

    Sinn und Zweck der BGH-Rechtsprechung gebieten jedoch eine Ausdehnung der "Kick Back"-Rechtsprechung auf die Aufklärungspflicht einer Bank in Bezug auf eine verdeckte Provisionszahlung beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten (LG Hamburg ZIP 2009, 1311; 2009, 1948; WM 2009, 1511; vgl. LG Frankfurt/M. WM 2008, 1061; LG Chemnitz WM 2009, 1505).
  • OLG Frankfurt, 27.12.2010 - 16 U 96/10

    Zu Schadensersatz- und Bereicherungsansprüchen wegen nicht ausreichender

    Einige Landgericht bejahen eine solche Aufklärungspflicht unter Bezugnahme auf die "kick-back-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (Landgericht Hamburg WM 2009, 1282 ff., LG Frankfurt, WM 2008, 1061).
  • LG Bremen, 28.01.2010 - 2 O 2431/08
    Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob für den hier relevanten Zeitpunkt des Jahres 2003 generell zu verneinen ist, dass mit einer Aufklärungspflicht über umsatzabhängige Vergütungen für einen Anlageberater außerhalb des Anwendungsbereichs des WpHG zu rechnen war (für einen unvermeidbaren Rechtsirrtum OLG Dresden, Urt. v. 24.07.2009 - 8 U 1240/08, BKR 2009, 428; OLG Oldenburg, Urt. v. 11.09.2009 - 11 U 75/08, BB 2009, 2390; Herresthal, ZBB 2009, 348, 354 f. Gegen die Annahme eines unvermeidbaren Rechtsirrtums in dieser Hinsicht dagegen die überwiegende Meinung, siehe OLG Celle, Urt. v. 01.07.2009 - 3 U 257/08, WM 2009, 1794; Urt. v. 21.10.2009 - 3 U 86/09; Urt. v. 21.10.2009 - 3 U 94/09; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2009 - 9 U 30/09; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.08.2009 - 17 U 98/09, BB 2009, 2334; Urt. v. 20.10.2009 - 14 U 98/08; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.03.2009 - 17 U 149/08, NZG 2009, 1155; OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.2009 - 6 U 126/09, WM 2009, 2312; LG Berlin, Urt. v. 07.08.2009 - 4 O 404/08; Urt. v. 02.10.2009 - 4 O 8/09; LG Hamburg, Urt. v. 25.03.2009 - 322 O 183/08; Urt. v. 23.06.2009 - 310 O 4/09, WM 2009, 1282; Urt. v. 22.07.2009 - 313 O 340/08, VuR 2009, 385; LG Heidelberg, Urt. v. 14.07.2009 - 2 O 351/08; LG Itzehoe, Urt. v. 09.10.2009 - 10 O 216/08; LG Magdeburg, Urt. v. 04.06.2009 - 11 O 2449/08; letztere teils unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 12.05.2009 - XI ZR 586/07, BKR 2009, 342).
  • LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Empfehlung von Lehman-Zertifikaten

    Sinn und Zweck der BGH-Rechtsprechung gebieten jedoch eine Ausdehnung der "Kick Back"-Rechtsprechung auf die Aufklärungspflicht einer Bank in Bezug auf eine Gewinnmarge beim Eigenvertrieb von Finanzmarktprodukten (LG Hamburg ZIP 2009, 1311; 2009, 1948; WM 2009, 1511; vgl. LG Frankfurt/M. WM 2008, 1061; LG Chemnitz WM 2009, 1505).
  • LG Mönchengladbach, 17.11.2009 - 3 O 112/09

    Beratervertrag

    Ob diese Rechtsauffassung uneingeschränkt in Fällen der vorliegenden Art gilt oder nicht (siehe zu den unterschiedlichen Auffassungen beispielhaft Urteil des LG Hamburg in BB 2009, 1828ff. und Urteil des LG Chemnitz in WM 2009, 1505), kann dahinstehen, da vorliegend die Besonderheit besteht, dass für die Klägerin nicht eindeutig erkennbar war, ob es sich um Eigen - oder Kommissionsgeschäft handelt.
  • LG Hamburg, 30.10.2009 - 330 O 264/09
  • LG Frankenthal, 27.08.2009 - 7 O 276/08

    Bankenhaftung: Aufklärungspflicht über erhaltene Rückvergütungen bei dem Vertrieb

  • LG Itzehoe, 06.08.2009 - 7 O 39/09

    Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter Verletzung eines

  • LG Hamburg, 06.11.2009 - 330 O 250/09
  • AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen einer

  • LG Bonn, 25.09.2009 - 3 O 64/09

    Pflicht zu einer umfassenden Aufklärung auch über fehlende Einlagensicherung

  • LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10

    Haftung wegen unterlassener Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage infolge einer

  • LG Hagen, 02.09.2009 - 2 O 70/09

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Beratungsvertrag wegen Ausführung eines

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