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Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,66231
ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20 (https://dejure.org/2021,66231)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2021 - See 1 BV 15/20 (https://dejure.org/2021,66231)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - See 1 BV 15/20 (https://dejure.org/2021,66231)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 85/73

    Heuerverhältnis - Schiffsoffizier - Seebetriebsrat - Wahlrecht - Fahren unter

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20
    Demnach sind Besatzungsmitglieder von Schiffen unter ausländischer Flagge nicht wahlberechtigt zum Seebetriebsrat eines Seeschifffahrtsunternehmens mit Sitz im Geltungsbereich des BetrVG 1972 (BAG, Beschluss vom 17. September 1974 - 1 ABR 85/73 -, juris, Rn. 38).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. September 1974 offengelassen, ob etwa für sogenannte "Billige Flaggen" etwas anderes zu gelten hat, wenn keine echte Verbindung zwischen dem Schiff und dem die Flagge verleihenden fremden Staat besteht (BAG, Beschluss vom 17. September 1974 - 1 ABR 85/73 -, juris, Rn. 38).

    Nach Auffassung der Kammer wird ein Schiff unter ausländischer Flagge auch dann nicht vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes erfasst, wenn es unter einer sog. "Billigflagge" fährt (ebenso GK-BetrVG/Franzen, 12. Auflage, § 114 Rn. 13 Rn. 20; Richardi BetrVG/Forst, 16. Aufl. 2018 Rn. 42, BetrVG § 114 Rn. 42, offen gelassen von BAG 17.9.1974 - 1 ABR 85/73, AP BetrVG 1972 § 116 Nr. 1).

    aa) Nach dem allgemeinen See- und Völkerrecht wird ein Schiff dem Staat zugeordnet, dessen Flagge es führt (vgl. BAG Beschluss vom 17. September 1974 - 1 ABR 85/73).

    Eine Ausstrahlung des deutschen (See-)Betriebes hat das BAG in einem Fall angenommen, indem ein ständiger Wechsel des Einsatzes der Besatzungsmitglieder auf Schiffen unter deutscher und fremder Flagge stattgefunden hat (BAG, Beschluss vom 17. September 1974 - 1 ABR 85/73 -, juris, Rn. 42).

    Anders als in dem vom BAG am 17. September 1974 (a.a.O.) zu entscheidenden Fall findet ein Wechsel der deutschen Besatzungsmitglieder zwischen Schiffen unter ausländischer Flagge und deutscher Flagge gerade nicht statt, so dass eine Rückkehr in einen Seebetrieb, d.h. nach § 114 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 BetrVG auf ein Schiff unter deutscher Flagge, nicht erfolgen kann, weil es bei der Beteiligten zu 1. keine Schiffe unter deutscher Flagge gibt.

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20
    Dagegen ist es nicht anzuwenden auf die im Ausland gelegenen Betriebe deutscher Unternehmen (BAG, Beschluss vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 -, juris, Rn. 28).

    bb) Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn sich die Auslandstätigkeit, d.h. der Einsatz der deutschen Besatzungsmitglieder auf Schiffen unter fremder Flagge, als "Ausstrahlung" des Inlandsbetriebes darstellt (BAG, Beschluss vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 -, juris, Rn. 28).

  • BAG, 09.02.1982 - 1 ABR 36/80

    Keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf karitative Einrichtungen -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20
    Die Nichtigkeit der Betriebsratswahl kann auch nach Ablauf der für die Anfechtung einer Betriebsratswahl gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 BetrVG jederzeit geltend gemacht werden (BAG, Beschluss vom 09. Februar 1982 - 1 ABR 36/80 -, juris, Rn. 44).

    Eine nichtige Betriebsratswahl ist nach allgemeiner Meinung dann anzunehmen, wenn es sich um einen Betrieb handelt, auf den das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung findet, und es damit an den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Betriebsratswahl überhaupt fehlt (BAG, Beschluss vom 09. Februar 1982 - 1 ABR 36/80 -, juris, Rn. 45; BAG, Beschluss vom 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 -, juris, Rn. 17).

  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20
    Die aus einer nichtigen Betriebsratswahl hervorgegangene Arbeitnehmervertretung ist kein Betriebsrat (BAG, Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 -, Rn. 19, juris; Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, 6. Aufl. 2021 Rn. 44, BetrVG § 102 Rn. 44).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr., z.B. BAG, Beschluss vom 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 -, Rn. 18, juris).
  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89

    Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts bei langjährigem Einsatz des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20
    Demgegenüber fehlt es an einer hinreichenden Beziehung zum Inland bei Arbeitnehmern, die dauernd im Ausland tätig sind (BAG, Urteil vom 07. Dezember 1989 - 2 AZR 228/89 -, Rn. 20, juris).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20
    Eine nichtige Betriebsratswahl ist nach allgemeiner Meinung dann anzunehmen, wenn es sich um einen Betrieb handelt, auf den das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung findet, und es damit an den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Betriebsratswahl überhaupt fehlt (BAG, Beschluss vom 09. Februar 1982 - 1 ABR 36/80 -, juris, Rn. 45; BAG, Beschluss vom 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 -, juris, Rn. 17).
  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 86/18

    Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, die von einem Wahlvorstand eingeleitete

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20
    So wurde beispielsweise von der Rechtsprechung auch die entgegen § 117 Abs. 2 BetVG vom Wahlvorstand für den Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer eingeleitete Betriebsratswahl als nichtig angesehen, weil für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ausgeschlossen ist (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 03. September 2018 - 16 TaBVGa 86/18 -, Rn. 33, juris).
  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20
    Wegen der schwerwiegenden Folgen einer von Anfang an unwirksamen Betriebsratswahl kann deren jederzeit feststellbare Nichtigkeit nur bei besonders krassen Wahlverstößen angenommen werden (BAG 10. Juni 1983 - 6 ABR 50/82 - aaO).
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