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Hanseat

Mitglied der Hansestädtischen Oberschicht nach der Zeit der Hanse
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Als Hanseat wird ein Mitglied der herkömmlichen Oberschicht der drei Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in der Zeit nach der Hanse bezeichnet. Die Angelegenheiten der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Hanse, die im 17. Jahrhundert untergegangen ist, wurden demgegenüber regelmäßig [8] mit dem Beiwort „hansisch“ bezeichnet, ihre Mitglieder als „Hansekaufleute“. [9] Zwischen Hamburg, Bremen und Lübeck entstand in den Jahren 1630 bis 1650 als Bündnis die „Hanseatische Gemeinschaft“. [10] Sie führte die Tradition der Hanse fort, ihre drei Mitgliedsstädte übernahmen Mitte des 19. Jahrhunderts den Begriff „Hansestadt“ in ihre Staats- und Stadtnamen. Das auf den Privilegien der Oberschicht gründende Hanseatentum alter Prägung endete 1918 mit dem Untergang des Deutschen Kaiserreichs und der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts.

Christian Adolph Overbeck (1755–1821), Bürgermeister Lübecks, Dichter und Aufklärer, „Beispiel für den verantwortungsbewussten Musterbürger (...), dem der ‚hanseatische‘ Mythos so vieles verdankt.“ [1]
Datei:Jauch Johann Christian sen.jpg
Johann Christian Jauch senior (1765–1855), Großbürger zu Hamburg, Cousin Christian Adolph Overbecks – „Die hamburgischen Jauchs zählten zu den alteingesessenen hanseatischen Familien“ [2]
Georg H. Sieveking (1751–1799),
Kaufmann und Aufklärer,
ein „revolutionärer Hanseat“,
Mitbegründer des Hamburger Jakobinerclubs [3]
Johann Cesar Godeffroy VI. (1813–1885), der „König der Südsee“, „wurde zum Inbegriff des hanseatischen Kaufmanns“. [4]
Johann Heinrich Burchard (1852–1912), Hamburger Bürgermeister aus ursprünglich Bremer Familie – „Wo er steht, ist Hamburg“ [5]
Helmut Schmidt, Musterbeispiel eines ‚neuzeitlichen Hanseaten‘, der sein – dezidiert beanspruchtes – Hanseatentum („Ich bin Hanseat und werde es bleiben!“) [6] nicht aus den herkömmlichen familiären Machtstrukturen ableitet – „Für viele (...) der Hanseat par excellence“ [7]

Der Begriff des Hanseaten überlebte diesen Wandel. Heute werden zu den Hanseaten die Mitglieder der alten hanseatischen Familien sowie die erfolgreichen Kaufleute und Senatoren der drei Städte gerechnet, sofern sie die „hanseatische“ Lebensweise verkörpern.

Das mit dem Substantiv „Hanseat“ korrespondierende Adjektiv „hanseatisch“ bezeichnet entweder die Angelegenheiten der Städte der „Hanseatischen Gemeinschaft“ oder die Eigenschaften eines Hanseaten. Als letztere wird eine vage Kombination von Haltungen und Einstellungen empfunden, zu denen Weltläufigkeit, kaufmännischer Wagemut, Gediegenheit, Verlässlichkeit („Handschlag genügt“), Zurückhaltung sowie die Fähigkeit zur Selbstironie gehören, [11] und – jedenfalls für das Hanseatentum alter Prägung – dass „diese freien Bürger wirklich denselben Stolz kultivieren wie der hochmütigste Aristokrat.“ [12]

Reichweite des Begriffs, Verhältnis zu den anderen Klassen

Neben der regionalen Beschränkung des Begriffs „Hanseat“ auf Einwohner der Städte Hamburg, Bremen und Lübeck und der zeitlichen Beschränkung auf die Zeit nach dem Untergang der Hanse bestand eine personelle Beschränkung auf eine zahlenmäßig kleine Oberschicht. Als „Hanseaten“ wurden keineswegs alle gebürtigen [13] oder gar eingemeindeten Stadtbürger verstanden, vielmehr erfolgte eine Einschränkung auf jenen Stand von Großkaufleuten, der dem „Hanseatischen“ seinen Nimbus verlieh. Die Bevölkerung Hamburgs und Lübecks, mit Einschränkungen auch Bremens, teilte sich streng in drei Stände: den Handelsadel, den wohlhabenden Industriellen oder kleinen Kaufmann und den Plebs[14] „Man sollte nicht glauben, daß in einer rein bürgerlichen Stadt wie H., ohne Hof, ohne Adel, ohne Militärchargen, eine solch altmodische Observanz in Beziehung auf die strengste Sonderung der verschiedenen Klassen obwalte, als dies wirklich der Fall ist.“ [15] Den Handelsadel bildeten die Großkaufleute, die alleine dank ihrer ökonomischen Verhältnisse in der Lage waren, das Große Bürgerrecht zu erwerben. [16] Wer nicht zu den Großkaufleuten gehörte, musste mindestens Rechtsgelehrter oder Hauptpastor sein, [17] um das Prädikat „Hanseat“ beanspruchen oder zugeschrieben bekommen zu können.

Die Trennung der verschiedenen Klassen durchzog sämtliche Lebensbereiche, selbst die allgemeine „Sonntagslust“. „Von solider, sittlich-gemüthlicher und unbefangen gemischter Volksbelustigung kann übrigens hier nie die Rede sein. (...) denn alle Lokale (...) sind durch den Pesthauch der privilegierten Freude vergiftet, und daher ist es kein Wunder, wenn die Mittelklasse steif und pedantisch zum Thore hinaus schreitet und der herzliche Frohsinn fehlt.“ [18]

Hanseatentum, Patriziat, Oligarchie und „Senatorabili“

Die Hanseaten sind – bei im Einzelnen unterschiedlichen Verhältnissen in den Städten Hamburg, Bremen und Lübeck – zunächst nicht zu verwechseln mit dem Patriziat. Kennzeichnend für Patrizier war, dass sie – für Patrizier im engeren Sinne spätestens im 14. Jahrhundert – erbgesessene Ratsgeschlechter in deutschen Reichsstädten waren.

In Lübeck dominierte die 1379 gegründete Zirkelgesellschaft die übrigen Korporationen [19] der Kaufleute und den Rat. Als zahlenmäßig kleinster Zusammenschluss stellte sie über Jahrhunderte die Mehrzahl der Lübecker Bürgermeister [20] und bildete ein adelsähnliches faktisches Patriziat, das sich seit 1485 auf die privilegierende Collane Kaiser Friedrichs d. III. stützte.

In Bremen bildeten die soziale Oberschicht der Bürgerschaft zunächst wenige Patriziergeschlechter. Es gelang jedoch den Elterleuten, Vorsteher der Kaufleute im Gremium der „Elterleute des Kaufmanns“, im 17. Jahrhundert, nunmehr „Collegium Seniorum“ genannt, bei wichtigen Beschlüssen den Rat von der Zustimmung des Bürgerkonvents der Kaufleute abhängig zu machen und so entscheidende politische Entscheidungsträger bis 1918 zu werden.

In Hamburg hat es kein geschlossenes Patriziat wie in den süddeutschen Reichsstädten, Bremen und faktisch in Lübeck gegeben. Die Hamburger Senatorenwürde wurde zwar auf Lebenszeit verliehen, [21] war aber nicht erblich. Weil manche Namen (etwa „Amsinck“ oder „Sieveking“) jedoch in gewissen Zeiträumen häufiger auftauchen, ist vorgeschlagen worden, die Oberschicht als „Senatorabili“ – im Sinne etwa des Begriffs „papabile“ in der römischen Kirche – zu bezeichnen, der ausdrücken soll, welche Familien auch ohne erbliches Zugangsrecht die Chance hatten, dass einzelne ihrer Mitglieder Senator wurden. [22] Für die Bestimmung, welche Familie den Hanseaten zuzurechnen war, kann indes nicht ausschließlich auf die Chance, Senatorenposten zu erlangen abgestellt werden.

Kennzeichen der Hanseaten ist der stete Auf- und Abstieg von Familien. Die großen Familien des Mittelalters in Hamburg waren schon in der späthansischen Zeit fast sämtlich ausgestorben. [23] Von den im Hamburgischen Geschlechterbuch, das ein Abbild des Hanseatentums ist, [24] wiedergegebenen Familien ist nur eine vor 1500 in Hamburg nachgewiesen. Von den in der Wikipedia behandelten Familien sind nur die Amsinck und die Petersen vor 1600 erstmals in Hamburg aufgetreten, die Jauch, die Jenisch und die Mutzenbecher vor 1700. Hanseatisch kann eine Familie also sein, wenn sie erst im 19. Jahrhundert aufgetreten oder aufgestiegen ist, solange ihr nur der Aufstieg in die führende Schicht gelungen ist. So war der Vorfahr der späteren drei Bürgermeister Petersen, Marcus Hermann Petersen (1784-1860), noch Stadtbuchschreiber in Hamburg. [25] Die Gründe für diese stete Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der Oberschicht hängen stark mit dem unternehmerischen Erfolg [26] der Reeder und Außenhandelskaufleute („Kaufmannsgut ist wie Ebb’ und Flut“) sowie einem teils ruinösen Lebensstil der Oberschicht [27] zusammen und sind bislang nicht durchgehend erforscht. Auf- und Abstieg der lübischen Hanseatenfamilie Mann wurden exemplarisch von Thomas Mann in seinem Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“ literarisch verarbeitet.

Ungeachtet des in Hamburg fehlenden Patriziats und der steten Erneuerung der führenden Schichten gilt indes Geert Seeligs, die strukturelle Vorherrschaft der Hanseaten charakterisierender Satz: „In Hamburg ist nun bekanntlich durch die Institution des Bürgerrechts eine soziale Minderheit zur allen herrschenden gemacht. Darum zählt Hamburg zu den aristokratischen Republiken.“ [28] Dabei handelte es sich nicht um oligarchische Strukturen, weil selbst extremer Reichtum keineswegs den unmittelbaren Zugang zur eigentlichen Führungsschicht zur Folge hatte, wie der Fall des vielen Hamburgern zu katholisch frommen „Petroleumkönigs“ Wilhelm Anton Riedemann zeigt. [29]

Verhältnis zum Adel

Auswärtiger Adel

Schon im Stadtbuch von 1276 wurde Rittern das Wohnen innerhalb der Wälle Hamburgs untersagt. [30] Bis 1860 galt das Verfassungsverbot des Erwerbs von innerstädtischen Grundstücken durch Adelige in Hamburg. Umgangen wurde das Verbot, indem Hamburger Bürger als Strohmänner für Adelige als Erwerber auftraten, beispielsweise 1757 für das Palais des späteren Grafen Heinrich Carl von Schimmelmann.

Gelegentlich kam es zu Heiraten von Hanseaten mit Adeligen. Handelte es sich um adelige Frauen als Ehepartner, tat dies der gesellschaftlichen Geltung keinen Abbruch. [31] Handelte es sich um Adelige als Ehepartner hanseatischer Frauen, besorgte dies allenfalls die Eltern. Adolphine Schramm, Mutter des Hamburger Bürgermeisters Max Schramm, die erfahren hatte, dass zwei Adelige ihren unverheirateten Schwestern den Hof gemacht hatten, schrieb ihrer Mutter: „Arme Mutter, wie würdest du dich fühlen, wenn du zwei adlige Schwiegersöhne bekämest; denn ich glaube – nächst Juden, Schauspielern und Leutnants – hältst du das für die schlimmste Heimsuchung.“ [32]

Auswärtige Adelige konnten kein Bürgerrecht erwerben und sich nicht am öffentlichen Leben beteiligen.


Hanseatische Adelige

 
Ernst Merck (1811–1863)
nahm 1860 den Freiherrntitel an
 
Carl Herm. Merck (1809–1880) kritisierte die Nobilitierung seines Bruders

Ebenso war ein Bürger, der ein Adelprädikat eines fremden Herrschers annahm, fortan von der Teilnahme am politischen Leben seiner Heimatstadt ausgeschlossen. Das galt in gleicher Weise für Nobilitierungen während des Heiligen Römischen Reiches, obgleich Hamburg diesem angehörte und eine Nobilitierung durch den Kaiser damit keine durch „fremde Herrscher“ war. In Bremen war es seit 1806 sogar verboten, Erhebungen in den Adelsstand anzunehmen. [33] Ausnahmen bildeten einige wenige alte, hansische Hamburger Geschlechter wie die (ausgestorbenen) Anckelmann, bei denen beispielsweise Johann Hinrich Joachim von Anckelmann (1678–1748) als Kapitän einer Kompanie Infanterie der Hamburgischen Garnison von dem Recht Gebrauch machte, das Prädikat „von“ zu führen. Sein Vater Joachim (von) Anckelmann (1615-1683) führte das Prädikat nicht, jedoch das entsprechende Wappen und wurde 1672 Präses des Kollegiums der Oberalten.[34]

Großes Aufsehen erregte es, als sich der namhafte Hanseat Caspar Voght 1802 durch den Kaiser in den Freiherrnstand erheben ließ. Sophia Reimarus (1742–1817), die Frau von Johann Albert Heinrich Reimarus, schrieb in zutreffender Voraussicht, dass Voght, „der sich dem Rat und seiner Vaterstadt entzieht, Schuld daran sei, daß mehrere es nach ihm thun, und das gebe eine Progressions-rechnung, an der Beelzebub seine Freude haben müßte (...)“. [35] Seit dieser Zeit teilten sich die Hanseaten in zwei Lager: Jene, welche ein Adelsprädikat annahmen oder dies nicht beanstandeten und jene, welche eine solche Praxis ablehnten. Vielfach ging der Riss durch die einzelnen Familien.

Von verschiedentlichen Ausnahmen abgesehen nahmen erst nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 Hanseaten in erwähnenswertem Umfang einen Adelstitel an – nicht ohne teils offene Kritik ihrer Standesgenossen, denen das Sozialprestige eines bürgerlichen Namens einer der ältesten Bürgerrepubliken Europas mehr galt. [36] Als beispielsweise Johann Berenberg Gossler [37] 1889 in den preußischen Adelsstand erhoben werden sollte (1910 preußischer Freiherr), rief seine Schwester Susanne, verehelichte Amsinck, aus: „Aber John, unser guter Name!“ und Bürgermeister Johann Heinrich Burchard bemerkte zu der Nachricht, seine Majestät geruhe, Rudolph Schröder (1852–1938) in den Adelsstand zu erheben, Majestät könne ihn zwar in den Adelsstand „versetzen“, in ihn „erheben“ könne sie einen hanseatischen Kaufmann jedoch nicht. [38] Schon zur kaiserlichen Nobilitierung von Ernst Merck 1860 äußerte Adolphine Schramm, geb. Jencquel, sie fände es jämmerlich, sich als Chef einer Firma einen Baron schelten zu lassen. [39] Selbst sein Bruder, der Senatssyndicus Carl Hermann Merck (1809–1880) beklagte, dass neuerdings Hanseaten „nach Orden und Adel und sonstiger Befriedigung von Eitelkeit jagten.“ [40]

Für den im seinerzeit zu Dänemark gehörenden Holstein begüterten Hanseaten Adolph Jencquel (1792–1855) „verstand sich deshalb von selbst“, [41] dass er den ihm angetragenen dänischen Adel ablehnte. Viele hanseatische Familien verfügten gleich ihm außerhalb Hamburgs auf Grund einer zunehmenden Feudalisierung des Lebensstils der meisten alten Familien Hamburgs [42] über Adelige Güter, was den Weg zu einem Adelsprädikat häufig – wenn man es denn wollte – „verkürzte“. So ließ sich Karl Ruperti (1835–1909) als Besitzer des Rittergutes Grubno 1901 nobilitieren, während andere ihrem bürgerlichen Namen treu blieben, wie etwa die Jauch als Herren auf Wellingsbüttel[43] Erschwerend kam hinzu, dass derartige Nobilitierungen oft als „Prämien“ für das Fehlen eines vaterstädtischen Patriotismus verstanden werden mussten, und tatsächlich beschworen sie gelegentlich Loyalitätskonflikte herauf. Dies gilt beispielsweise für Johann Berenberg-Gossler (1839–1913) und für die Brüder Ohlendorff, die sich vor ihrer Erhebung in den erblichen Preußischen Freiherrenstand in der Zollanschlussfrage entschieden gegen den Senat auf die Seite Bismarcks gestellt [44] und „so etwas wie Vaterlandsverrat begangen“ hatten. [45]

Eine teils angestrebte Funktion der Annahme des Adels war der Ausschluss von öffentlichen Ämtern. So musste ein in Hamburg angetragener Senatorenposten übernommen oder die Stadt verlassen werden. [46] Problematisch war dies für Familien, die lediglich über einen einzigen „Leistungsträger“ verfügten, denn dessen Berufung in ein Ehrenamt konnte die Existenz der Firma gefährden, weil ein Senator nicht länger uneingeschränkt für die Geschäftsleitung eines Unternehmens zur Verfügung stand. [47] Aus diesem Grund wurde beispielsweise John von Berenberg-Gossler von seinem Vater nach dem Eintritt in den Senat 1908 von der Firmennachfolge ausgeschlossen. Auch war der Wechsel aus dem Kaufmannsstand in ein Senatorenamt in aller Regel mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden. [48] Diese Misslichkeiten ließen sich durch eine Nobilitierung effektiv verhindern. Später ließen sich solche Kaufleute zu Honorarkonsuln ausländischer Staaten in Hamburg bestellen, was – bei gleicher Wirkung hinsichtlich des Ausschlusses von bürgerlichen Ehrenämtern in der Stadt – die Annahme eines Adelsprädikates vermied.

Auszeichnungen

 
Bremische Ehrenmedaille von 1846 (im Schatullenfragment), verliehen an den Geldmakler Johann Martin Wolde (Qu: Focke-Museum)

Ähnliches wie für die Annahme von Adelsprädikaten galt für die Annahme von „Auszeichnungen fremder Herren“. Auch dies geht auf Hamburger Stadtrecht aus dem 13. Jahrhundert zurück. Die Tatsache, dass die „äußerlich sichtbaren Ordensinsignien den Dekorierten vor seinen Kollegen und Mitbürgern als einen vorzüglicheren auszeichnen sollen“, galt schon damals als ein Umstand, der in entschiedenem Widerspruch zum bürgerlichen Geiste der Verfassung stehe. („Es gibt über dir keinen Herren und unter dir keinen Knecht.“) So ist es nach Hamburger Ordenspraxis bis heute noch allen Senatoren, Bürgerschaftsabgeordneten und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ausdrücklich untersagt, Auszeichnungen anzunehmen – auch nach ihrer Pensionierung. Der Hanseat bekomme seinen Lohn in dem Bewusstsein erfüllter Pflicht, nicht etwa durch Auszeichnungen. Altbundeskanzler Helmut Schmidt lehnte das Bundesverdienstkreuz mehrfach mit der Begründung ab, ehemaliger Hamburger Senator zu sein.

Als zwölf deutsche Bundesfürsten am 2. Dezember 1908 auf Schloss Schönbrunn bei Wien Kaiser Franz Joseph I. anlässlich seines 60. Thronjubiläums huldigten, traten elf Bundesfürsten in Paradeuniform mit großem Ordensgepränge auf. Nur Bürgermeister Johann Heinrich Burchard, einziger Bürgerlicher, erschien im schwarzen Talar mit Halskrause ohne jeden Orden und machte aus Sicht der Hanseaten eine „fabelhafte Figur“. [49] Die Bundesfürsten hingegen wurden als „Papageien“ bezeichnet. „Es war der Hohn des selbstbewußten Außenseiters, der kleinen Republik, die sich über Jahrhunderte hinweg in dem Meer deutscher Feudalherrschaften behauptet hatte und unabhängig geblieben war. Und es war der Spott einer kleinen Gruppe bürgerlicher Familien, die ein feines Netz aus Familienbeziehungen geknüpft hatte, die ihre wirtschaftliche, politische und soziale Vormachtstellung innerhalb der Stadtrepublik hielt.“ [50]

Der Senator Gustav Godeffroy wagte es im Jahre 1878, einen ihm vom russischen Zaren verliehenen Orden an seinen Frack zu heften. Auf das Verlangen, den Orden abzugeben, äußerte er, er wollte lieber die „Hundemarke“ eines Kaisers tragen, als „republikanischer Senator a.D.“ sein. Daraufhin verlor er nicht nur den Titel und die Vorrechte, die Runde der Senatoren beschloss darüber hinaus, den Namen Godeffroy im Staatshandbuch zu streichen. [51] Ein weiterer prominenter Hanseat, der diese Regeln nicht achtete, war Alwin Münchmeyer der Jüngere, der als Präsident des DIHT zahlreiche Orden annahm, dies später zwar als „Sündenfälle“ bezeichnete, nicht jedoch seine Orden zurückgab. [52]

Als einziges Bundesland stimmte die Freie Hansestadt Bremen gegen die Stiftung des Bundesverdienstkreuzes. Bremen und Hamburg sind zudem die einzigen Bundesländer, die keinen eigenen Verdienstorden gestiftet haben.

Gleichwohl bestand in den Hansestädten das Bedürfnis, Bürger für herausragende Verdienste zu ehren. Alle drei Hansestädte stifteten 1915 je eigene Ausprägungen des Hanseatenkreuzes als Kriegsauszeichung im Ersten Weltkrieg. In Lübeck wird die Bene Merenti seit 1835 als Denkmedaille und hohe Auszeichnung verliehen, in Bremen ist es seit 1843 die Bremische Ehrenmedaille in Gold.

Das Ehrenbürgerrecht blieb nach dem Verständnis des 19. Jahrhunderts Auswärtigen vorbehalten, die selbst nicht Bürger der Stadt waren. Das waren zunächst einmal Diplomaten, die die Handels- und Schifffahrtsinteressen der Städte sichern halfen. Es gibt Fälle, in denen die drei Schwesterstädte ihr Ehrenbürgerrecht gleichzeitig einer verdienten Persönlichkeit zusprachen. Der letzte Stalhofmeister der Hanse James Colquhoun wurde auf diese Weise für seine diplomatischen Verdienste als hanseatischer Ministerresident geehrt. Erst mit dem Fortfall des Bürgerrechts und der Einführung der Freizügigkeit im 20. Jahrhundert wandelte sich diese Anschauung ansatzweise dahin, dass auch in der Stadt geborene Bürger Ehrenbürger werden konnten.

Stolz

Das Verhältnis zu Adel und Auszeichnungen verweist auf die hervorstechende Eigenschaft des Hanseaten, seinen Stolz. Die Hanseaten waren bekannt für ihren „Eigendünkel“, der ihre Vaterstadt für sie zum „glücklichsten Aufenthaltsort in der Welt machte“.[53]

Ende des 18. Jahrhunderts fasste von Heß die Weltsicht des Hanseaten in seiner Beschreibung Hamburgs zusammen : „Wie der Chinese teilte er das ganze Menschengeschlecht in Hamburger und ‚Butenminschen’ [54] – womit er die noch etwas vergröberte Idee verband, die sich der Grieche bei seinem ‚Barbaros’ dachte (...) Was ihm höher schien, wollte er aus Trotz, was ihm niedriger war, aus Verachtung nicht kennen.“ [55] „Junkherthum, welches an Uebermuth, Stolz, Aufgeblasenheit etc. dem deutschen Hofjunkerthum nichts nachsteht.“ [56]

Vom Hamburger Bürgermeister Johann Heinrich Burchard wird berichtet, dass er bei Erstellung der Wandgemälde im Festsaal des Hamburger Rathauses, die Prof. Hugo Vogel entworfen hatte, den Porträtmaler Heinrich Kugelberg anwies, eigenhändig einen zur Taufe knienden Jüngling aus dem Gemälde zu entfernen, das die Christianisierung Hamburgs darstellen sollte, denn „Hamburger knien vor niemandem“. [57]

Verhältnis zum Militär

 
Cavallerie des Hamburger Bürgermilitärs

Auch zum (eigenen) Linienmilitär hatten die Hanseaten ein eigenwilliges Verhältnis. Die Städte benötigten das Berufsmilitär zwar, um im Krisenfall ihre Befestigungsanlagen ausreichend besetzen und verteidigen zu können, wollten sich aber nicht alleine auf das Berufsmilitär stützen. Zudem lehnte der Hanseat den regelmäßig das Offizierskorps bildenden Adel ab und verabscheute zugleich den zum großen Teil aus entwurzelten Existenzen zusammengesetzten Mannschaftsstand.[58] Hamburg schuf deswegen nach der Hamburger Franzosenzeit parallel eine eigene, aus Bürgern bestehende Truppe, das Hamburger Bürgermilitär, Lübeck gründete neben seinem Berufsmilitär die Lübecker Bürgergarde, Bremen schuf 1817 die Bremer Bürgerwehr[59]

Der Höchstkommandierende des Hamburger Berufsmilitärs, der Hamburgischen Garnison, hatte nur den Rang eines Obersten, weil die Hanseaten kein Interesse daran hatten, einen General mit den seinem „Stand“ gebührenden Geltungsansprüchen in der Stadt zu haben.

Das Hamburger Bürgermilitär spiegelte die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Stadt wieder. Während die vorherige, von den Franzosen aufgelöste Bürgerwache noch eine kleinbürgerliche Veranstaltung war, die durch ihren kläglichen Zustand eine „allgemein anerkannte und in Karikaturen verstattete Lächerlichkeit“ zu eigen war,[60] boten die verschiedenen Truppenteile des Hamburger Bürgermilitärs Gelegenheit zu gesellschaftlicher Differenzierung. Das Offizierskorps wurde von den Fernhandelskaufleuten majorisiert.[61] Die Freikorps Artillerie, Jäger und Kavallerie entschieden im Gegensatz zur Infanterie zudem darüber, wen sie aufnahmen.[62] So bestand insbesondere die Kavallerie hauptsächlich aus Söhnen von Kaufleuten,[63], die alleine in der Lage waren, den erheblichen, privat zu tragenden Aufwand für die Uniform, die eigenen Pferde und die zum Korps gehörenden Trompeter zu leisten. (Vgl. im Einzelnen „Bedeutung und soziale Struktur des Bürgermilitärs“)

Mäzenatischer Bürgersinn

 
Stifterbild (Ausschnitt) des Kaufmanns Hans Bartels
in der Bartelskapelle
von St. Katharinen in Lübeck
 
Stiftung „Heim für alte Männer“ am Stadtdeich 9, vormals Kontor von J.C. Jauch & Söhne, zerstört in der Operation Gomorrha 1943 (Aquarell von Ebba Tesdorpf um 1880)

Stiftungen aus Hansischer Zeit

Die Hansestädte weisen heute noch funktionierende Stiftungen des Mittelalters wie das Lübecker Heiligen-Geist-Hospital des Bertram Morneweg von 1282 auf. War das Stiften von Vikarien und Präbenden im Mittelalter noch fast ausschließlich von der Sorge um das eigene Seelenheil bestimmt, so zeigen sich zumindest in der Zeit des Spätmittelalters die Bildnisse der Stifter in demütiger Haltung am Rand der Tafelbilder der Flügelaltäre. [64] Mit der Reformation und ihren Bilderstürmen ist in den drei Hansestädten diesbezüglich ein Wandel unterschiedlichen Ausmaßes verbunden, in Bremen bleibt aus der Vorzeit am wenigsten erhalten. Im Zuge der Renaissance findet nach der Reformation das Epitaph als neue Kunstform Eingang in die Welt des Stiftens und mit ihm rückt das Porträt des Stifters in den Vordergrund. Die Intention der Stifter war nunmehr, von der Nachwelt anhand der Grabmale und Grabkapellen oder Wohltaten nachhaltig erinnert zu werden. [65] Daneben stand die Armenpflege weiterhin im Vordergrund, die zahlreichen Lübecker Gänge und Höfe wären anders nicht denkbar, der Füchtingshof von 1637 ist ein weiteres herausragendes Beispiel einer heute noch funktionierenden Altstiftung. [66]

Stiftungen in Hanseatischer Zeit

Seit der Reformation und später vor allem im 19. Jahrhundert setzten sich die erfolgreichen Hamburger Kaufleute mit oft großzügig ausgestatteten Stiftungen ein Denkmal. Bis auf den heutigen Tag gehört es zu den vornehmsten hanseatischen Tugenden, seinem Bürgerstolz und seinem Stolz auf seine Stadt mit früher teils gewiss zugleich euergetischem – das heißt den Führungsanspruch der Mächtigen und Reichen unterstreichenden -, jetzt nur noch mäzenatischen Bürgersinn Ausdruck zu geben, [67] der Hamburg heute zur „Stiftungshauptstadt“ [68] der Bundesrepublik macht. Aber auch die Lübecker Schwester wäre ohne ihre zahlreichen Stiftungen nicht zu denken.

Weitere namhafte Stifter waren in der Neuzeit zum Beispiel in Hamburg:

in Lübeck

in Bremen

  • Haus Seefahrt, Stiftung „Arme Seefahrt“ 1545
  • Hans-Wendt-Stiftung, 1919

Stiftungen in Hanseatischer Tradition

Ehrenamt

 
Idealisierte Ansicht des Hamburger Schul- und Arbeitshauses (1800). Im Vordergrund auf Sockeln eingraviert die Namen der bedeutenden Hamburger Sozialpädagogen: Bartels, Büsch, Voght, Günther, Sieveking (Stahlstich von L. Wolf, 1805)

Ebenso wie die Hanseaten als Mäzene auftraten, war es üblich, sich ehrenamtlich zu betätigen. [69] Die Wurzeln dieses Selbstverständnisses lagen in den aus dem mittelalterlich-genossenschaflichen Leben erwachsenen Einrichtungen, die ehrenamtlich von den Bürgern selbst getragen wurden. Teils zur Entlastung, teils zur Kontrolle des Senats, teils auch zur gemeinschaftlichen Betreuung städtischer und mildtätiger Einrichtungen entwickelten sich zahlreiche Ausschüsse und Verwaltungen. In diesen Gremien betätigten sich die Bürger ehrenamtlich. Erst die 1614 begonnene Einrichtung der Hamburger Garnison (vgl. „ Bürgerwache, Hanseatische Legion, Hamburgische Garnison und Infanterie-Regiment Hamburg“) brachte die Neuerung, dass nicht die Bürger selbst ihre Belange wahrnahmen, sondern auf bezahlte Kräfte zurückgriffen. [70]

Neben dieses Wirken in den städtischen Gremien trat der sonstige Einsatz für Belange der Allgemeinheit. Viele kulturelle und mildtätige Projekte wurden durch die Bremer Gesellschaft Museum, die Hamburger Patriotische Gesellschaft von 1765 oder die Lübecker Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit angestoßen und gefördert. Dazu gehören vielfach die städtischen Museen, Kunstsammlungen und Bibliotheken und diverse Projekte der sozialen Fürsorge und Armenpflege. In einer ungewöhnlichen Kontinuität, die nur in wenigen anderen Stadtstaaten wie zum Beispiel Basel Parallelen hat, sind die drei Gesellschaften den aufklärerisch-gemeinnützigen Impulsen und Zielen treu geblieben.

Personen, die sich ehrenamtlich engagiert haben, sind zum Beispiel:

Landhäuser und Villen

 
Landhaus des Senators Prösch an der Alten Rabenstraße
(Aquarell von C.F.Stange, um 1825)

Die Hanseaten entzogen sich der immer enger und volkreicher werdenden Stadt und schufen um Hamburg einen Grüngürtel mit Sommersitzen und Parkanlagen, [71] die so zahlreich waren, dass das Altonaer Museum 1975 in einer Ausstellung 500 Ölbilder, Drucke und Modelle präsentieren konnte. [72] Im 19. Jahrhundert erlangte besonders die Elbchaussee als beliebter Ansiedlungsort Bedeutung, auf der sich „der Hamburger Kaufmann (...) ein Wahrzeichen (...) errichtet“ hat, [73] „eine in sich geschlossene Kulturlandschaft von europäischem Rang.“ [74] Lebte der Hanseat in der Stadt eher unauffällig in nüchternen Bürgerhäusern, liebte er es umso mehr, in seinen Landhäusern Luxus zu treiben. [75] Der für die quasi-adligen Landsitze betriebene Aufwand – sei es beim Bau, sei es beim Erwerb solcher Landsitze – war zum Teil beträchtlich und übertraf den für manches Jagdschloss eines mecklenburgischen Landesherrn. [76] War es dem Mittelstand durchaus möglich, sich eine bescheidene, regelmäßig gemietete Wohnung auf dem Land zu leisten, [77] so waren es nur „Reiche und Superreiche“, welche sich die aufwändigen Landhäuser leisten konnten, [78] um das „Hamburger Modell“ [79] zu leben.

Von „Hamburgs Schätzen an ehemaligen Landhäusern“. [80] sind unter anderem erhalten:

Ruinöser Lebensstil

Werden prägende Elemente des Hanseatentums zusammengefasst, liegt auf der Hand, warum immer wieder bedeutende Hanseaten in Vermögensverfall gerieten: Auf der „Einnahmensseite“ konnten die Wechselfälle eines weltweiten Seehandels [81] zum plötzlichen Versiegen der benötigten Mittel für den aufwendigen Lebensstil des Hanseaten führen. Auf der „Ausgabenseite“ konnte der unter den Hanseaten „gebotene“ Lebensstil selbst größere Vermögen binner kurzer Zeit aufzehren. Das bei Hanseaten stets gepflegte Ehrenamt war ein weiteres Risiko für ausgeglichene Einnahmen und Ausgaben.

Prominente Beispiele gibt es viele. Der Hamburger Kaufmann und Sozialreformer Caspar Voght (1752–1839) legte auf seinen Hamburger Ländereien ein Mustergut an, dessen „parc du midi“ der heutige Jenischpark bildete. Seine Unternehmung ging aufgrund der Kontinentalsperre 1811 bankrott. Voght musste sein Gut an den Bankier und Senator Martin Johann Jenisch verkaufen und lebte zuletzt bei der Witwe seines vormaligen Geschäftspartners Georg Heinrich Sieveking. Lübecks Bürgermeister Mattheus Rodde (1754–1825) fungierte in der Franzosenzeit als Großfinanzier seiner Heimatstadt. Dreieinhalb Jahre lang erhielt er die gesamten Einkünfte der Stadt aus Steuern und Abgaben und beglich dafür auf eigene Rechnung alle öffentlichen Ausgaben. 1810 war Rodde zahlungsunfähig und musste als Bankrotteur aus dem Rat ausscheiden und Lübeck verlassen. Erst Ende seines Lebens lebte er von Freunden unterstützt wieder in Lübeck. Johan Cesar VI. Godeffroy (1813–1885) wurde in seinen besten Zeiten der „König der Südsee“ genannt und galt als „Inbegriff des hanseatischen Kaufmanns“. Er war Präses der Handelskammer Hamburg, bewohnte das ererbte „Landhaus J. C. Godeffroy“ und ließ dort den „Hirschpark“ anlegen. Zudem begründete er das „Museum Godeffroy“. 1879 stellte er die Zahlungen ein und schloss mit seinen Gläubigern einen Vergleich, dessen Abwicklung über 30 Jahre in Anspruch nahm. Wohlhabende Freunde ermöglichten ihm bis zu seinem Tode den Verbleib in seinem Haus.

In der Zeit des Nationalsozialismus

Datei:Burchard Motz by Antia Ree.jpg
Wilhelm Amsinck Burchard-Motz (1878–1963) gemalt von Anita Rée

Für die Hanseaten gibt es bislang keine geschlossene, nicht einmal eine ansatzweise Untersuchung zu ihrem Verhalten in der Zeit des Nationalsozialismus, wie sie für den deutschen Adel existiert. [82] Der Appell der Regierungsparteien Hamburgs bei den Bürgerschaftswahlen 1931, „Hanseaten, gebt euch nicht selber auf!“, war nicht mehr als eine Beschwörung regionalen Sonderbewusstseins und scheiterte. [83] Es steht zu vermuten, dass den Hanseaten ebenso wenig wie dem Adel, dessen feudaler Lebensweise und Selbstverständnis sie sich bis 1918 angeglichen hatten, die soziale und politische Selbstbehauptung gelungen ist.

In Kreisen der eigentlichen Hanseaten erfreute sich die NSDAP nach ihrer Neugründung 1925 durchaus wohlwollender Unterstützung, wie sich an Veranstaltungen des Hamburger Nationalklubs, der die Spitzen der Hamburger Gesellschaft zu vereinen suchte, wenn auch nicht repäsentativ, ablesen lässt. 1926 konnte Adolf Hitler vor ihm auftreten und wurde von dem Hanseaten Vorwerk begrüßt: „Worte der Einführung sind eigentlich unnötig bei dem Gast, den wir heute abend bei uns zu sehen die Ehre haben. ... Sein mannhaftes Eintreten für seine Überzeugung hat ihm in den weitesten Kreisen Achtung, Verehrung und Bewunderung eingetragen. Wir freuen uns sehr, daß er heute abend zu uns gekommen ist. Dieser Freude haben auch die Klubmitglieder dadurch Ausdruck gegeben, daß sie heute abend so zahlreich erschienen sind. ... Die heutige Veranstaltung ist so stark besucht wie vielleicht noch keine Veranstaltung des Klubs.“ [84] Hitler sprach erneut 1930 vor dem Klub. 1931 wurde Joseph Goebbels als Redner geladen.

In die gleiche Richtung weist die Industrielleneingabe, mit der bereits 1932 die Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler gefordert wurde. Fünf von 20 Unterzeichnern waren prominente Mitglieder alter hanseatischer Familien:

Wilhelm Amsinck Burchard-Motz, aus alter hanseatischer Familie, ab März 1933 Zweiter Bürgermeister des Koalitionssenats aus NSDAP, DNVP und DVP (Vgl. Hamburger Senat im Nationalsozialismus), leitete Anfang April 1933 die Selbstauflösung der DVP in Hamburg ein und forderte alle Parteiangehörigen mit weit überwiegendem Erfolg auf, gemeinsam mit ihm in die NSDAP einzutreten.

Hanseaten bekämpften Hanseaten, wie die Anklage gegen den jüdischen Reeder und Pionier des Autotransports in „Schwimmenden GaragenArnold Bernstein [85] wegen Vergehens gegen Devisenvorschriften belegt. Die Reederei war mit über 1.000 Seeleuten eines der größten jüdischen Unternehmen Deutschlands. Der „Hanseat“ Bernstein wurde unter anderem von dem damals noch jungen Anwalt und „Hanseaten“ Gerd Bucerius mutig verteidigt. Die Anklage vertrat in scharfer Form der Hanseat und Erste Staatsanwalt Heinrich Jauch. Der Prozess hatte den angestrebten Zwangsverkauf des Unternehmens zur Folge. [86] Bernstein gilt als einer der ersten jüdischen Großindustriellen, die Opfer nationalsozialistischer Enteignungspolitik wurden.

Naturgemäß sind Gegenbeispiele zu finden. So kollaborierten die bedeutenden Versicherungsmakler Jauch & Hübener über den mit dem Hanseaten Walter Jauch verwandten Stabschef der militärischen Abwehr unter Admiral Canaris, Generalmajor Hans Oster, mit Hans von Dohnanyi. Der Hanseat Otto Hübner wurde dafür Ende April 1945 in Berlin hingerichtet. Solche Einzelfälle können möglicherweise ebenso wenig über ein Versagen auf breiter Front hinwegtäuschen, wie die adeligen Teilnehmer des Attentats vom 20. Juli 1944 über das Versagen weiter Kreise des Adels.

Hanseatentum in der Gegenwart

Der Satz: „Wirklich genuine Hanseaten sind Menschen, deren Vorfahren hier schon vor Jahrhunderten als hanseatische Kaufleute, Reeder, Banker, tätig waren.“ [87] – ist in dieser Form unzutreffend. Er meint jene Hanseaten, deren auf den Privilegien der Oberschicht gründendes Hanseatentum alter Prägung 1918 endete. Nicht untergegangen ist die „hanseatische Lebensart“, welche in ungebrochener Tradition der Lebensart dieser Hanseaten steht. Noch 1968 trat der Hamburger Kaufmann Erik Blumenfeld aus hanseatischem Anstand von seinem Amt als Vorsitzender der CDU zurück, weil seine Firma fallierte.

Heute rechnet werden zu den Hanseaten unverändert die Mitglieder der alten Familien gerechnet. „Sie sind nicht mehr alle reich, vielleicht sogar nur noch die Minderheit, aber sie gehören zusammen, sie halten zusammen“. [88] Insofern findet im heutigen Sprachgebrauch der Begriff „Hanseat“ weiter unverändert Verwendung wie die Begriffe „Adel“ beziehungsweise „Adelige“ für die Angehörigen der früheren adeligen Familien. Hinzu kommen die erfolgreichen Kaufleute und Senatoren der hanseatischen Städte Hamburg, Lübeck und Bremen, solange nur ein „typischer Zug (...) für Hanseaten, einfach eine bestimmte Lebensart vorzuleben“, [89] gegeben ist – wie es der vormalige Hamburger Senator Helmut Schmidt mustergültig verkörpert. Hat der Begriffs des „Adels“ den Vorzug, durch seine leichte Unterscheidbarkeit eine falsche Anwendung leicht erkennbar zu machen, so hat der Begriff des „Hanseaten“ den Vorzug, eine durch das fortlaufende Hinzutreten heutiger Bürger „hanseatischer Lebensart“ eine „weiterlebende Spezies“ zu bezeichnen. Insofern kommt ihm zugute, rechtlich nicht klar abgegrenzt und damit nicht wie der Adel durch das Adelsgesetz von 1920 abgeschafft worden zu sein.

Ob der Begriff künftig eine Ausdehnung erfahren wird auf Personen jener früheren Hansestädte, die sich im Zuge einer historischen Rückbesinnung seit der Deutschen Wiedervereinigung ebenfalls „Hansestadt“ genannt haben, [90] bleibt abzuwarten. Der mit dem Begriff des Hanseaten verbundene Nimbus, auch Unkenntnis seiner eigentlichen Bedeutung haben vielfältige neuzeitliche Aneignungsversuche, auch externe Zuweisungen zur Folge, ohne dass dabei der ursprüngliche, schichtenspezifische Aspekt gewahrt wird. So wird beispielsweise der Fußballverein „Hamburger SV“ regelmäßig als „die Hanseaten“ bezeichnet. Der hier behandelte soziostrukturelle Begriff des Hanseaten erleichtert wie die insoweit vergleichbaren Begriffe „Patrizier“ oder „Großbürger“ solche Aneignungsversuche. Grund ist, dass diese nicht wie der Begriff „Adel“ eine bereits durch den Adelstitel formal leicht unterscheidbare Bevölkerungsschicht bezeichnet haben beziehungsweise bezeichnen. Zuschreibungen wie an den Hamburger Verleger und Stifter Gerd Bucerius [91] oder an den früheren Hamburger Senator Helmut Schmidt[92] der das Prädikat „Hanseat“ zudem dezidiert für sich beansprucht, [93] beleben die herkömmliche Bedeutung des Begriffs „Hanseat“. Das zeigt, dass der Begriff trotz vielfältiger Verwendung nicht seinen soziologischen Kerngehalt verliert. Andernfalls würde er sich zu einem rein regionale Bezüge kennzeichnenden Begriff wandeln.

Hanseatische Familien Hamburgs und Lübecks

Mit Angabe des ersten Auftretens am Ort:

Das Hamburgische Geschlechterbuch verzeichnet in bislang 17 Bänden [94] in einer Vollständigkeit, „wie sie keine andere deutsche Stadt aufzuweisen hat“, [95] die hanseatische Oberschicht, „eine eng in sich verflochtene soziale Schicht, die allerdings nur einen kleinen aber doch wichtigen Sektor der Hamburger Bevölkerung in Vergangenheit und Gegenwart ausmacht.“ [96] Für Lübeck und Bremen existieren solche umfassenden Veröffentlichungen bislang nicht.

Literatur

  • Gerhard Ahrens: Die Hanseaten und der Reichsgedanke seit dem frühen 19. Jahrhundert. In: Bremisches Jahrbuch. Bd. 67 (1989). S. 17-28
  • Hans Wilhelm Eckardt: Von der privilegierten Herrschaft zur parlamentarischen Demokratie, die Auseinandersetzungen um das allgemeine und gleiche Wahlrecht in Hamburg. 2. Aufl., Hamburg 2002
  • Ernst Finder: Hamburgisches Bürgertum in der Vergangenheit. Hamburg 1930
  • Kurt Grobecker: Hanseatische Lebensregeln, Hamburg 1985
  • Renate Hauschild-Thiessen: Adel und Bürgertum in Hamburg, in: Hamburgisches Geschlechterbuch, Band 14, Limburg an der Lahn 1997, S. XXI-XXXII
  • Hellmut Kruse: Wagen und Winnen – Ein hanseatisches Kaufmannsleben im 20. Jahrhundert.
  • Rudolf Herzog: Hanseaten. Roman der Hamburger Kaufmannswelt, Berlin 1909
  • John F. Jungclaussen: Risse in weissen Fassaden – Der Verfall des Hanseatischen Bürgeradels, München 2006, ISBN 978-3-88680-822-9
  • Rainer Postel: Hanseaten. Zur politischen Kultur Hamburgs, Bremens und Lübecks. In: Georg Wehling (Red.): Regionale politische Kultur. Stuttgart u. a. 1985 (Kohlhammer-Taschenbücher, 1069), S. 15-35.
  • Percy Ernst Schramm: Hamburg, Deutschland und die Welt, Leistung und Grenzen hanseatischen Bürgertums in der Zeit zwischen Napoleon I. und Bismarck, ein Kapitel deutscher Geschichte. 2. Aufl., Hamburg 1952
  • Percy Ernst Schramm: Hamburg und die Adelsfrage (bis 1806). ZHG 55 (1969), S. 81–94
  • Andreas Schulz: Weltbürger und Geldaristokraten. Hanseatisches Bürgertum im 19. Jahrhundert, München 1995
  • Arne Cornelius Wasmuth: Hanseatische Dynastien. Alte Hamburger Familien öffnen ihre Alben, Hamburg 2001
  • Matthias Wegner: Hanseaten, Berlin 1999
  • Susanne Wisborg: Wo er steht, ist Hamburg. Unbekannte Geschichten bekannter Hanseaten, Hamburg 1992

Quellen

  1. Matthias Wegner: Hanseaten, Berlin 1999, S. 100
  2. Natalie Bombeck: Jauchs Vorfahren waren Wellingsbütteler, Hamburger Abendblatt v. 25.01.2007
  3. Ulrike von Goetz und Arne Cornelius Wasmuth, Revolutionäre Hanseaten, www.welt.de 21. Oktober 2001 Online-Textversion
  4. Deutsches Schiffahrtsmuseum Regional-Presse-Info 16/98 vom 19.11.1998: Ein Hamburger war der wahre König der Südsee
  5. Susanne Wiborg: „Wo er steht, ist Hamburg”, er imponierte sogar Wilhelm II.: Johann Heinrich Burchard, der „königliche Bürgermeister”, in: Susanne Wiborg: Wo er steht, ist Hamburg, unbekannte Geschichten bekannter Hanseaten. Hamburg 1992, S. 7–18
  6. Hamburger Abendblatt vom 18.05.2007
  7. Bürgermeister Ortwin Runde, Pressemeldung der Pressestelle der Hansestadt Hamburg v. 06.01.1999
  8. Eine Ausnahme bildet J. Werdenhagen, De Rebus Publicis Hanseaticis Tractatus, Frankfurt 1641
  9. Gerhard Ahrens, Hanseatisch, in: Schmidt-Römhild, Lübeck-Lexikon, 2006, unter Hinweis auf: Rainer Postel: Hanseaten, Zur politischen Kultur Hamburgs, Bremens und Lübecks., in: Der Bürger im Staat 34 (1984), 153-158; Herbert Schwarzwälder, Hanseaten, hanseatisch, in: Das Große Bremen-Lexikon, Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X
  10. Gerhard Ahrens aaO
  11. Gerhard Ahrens aaO
  12. Huret: Hamburg im Jahre 1906. Hamburgische Geschichts- und Heimatblätter. Bd. 13 (1993), S. 62
  13. vgl. Quiddje m.w.Nw.
  14. Meyer’s Conversations-Lexicon, 1840ff, 14. Band, S. 922: Dort herrschte „eine altmodische Oberservanz in Beziehung auf die strengste Sonderung der verschiedenen Klassen ..., wo die drei Stände: der Handelsadel, der wohlhabende Industrielle oder kleine Kaufmann und der Plebs auf das Schärfste getrennt“ waren.
  15. Meyer’s Conversations-Lexicon aaO
  16. Wegner, S. 34 „In Hamburg wurde sehr genau zwischen dem großen und dem kleinen Bürgerrecht unterschieden, und nur wer dank seiner ökonomischen Verhältnisse imstande war, das große Bürgerrecht zu erwerben, verfügte über die uneingeschränkte Handels- und Gewerbefreiheit, durfte in den Senat, die Bürgerschaft und andere Ämter gewählt werden – und das waren nur wenige. Die vermögenden Großkaufleute gaben in den Hansestädten den Ton an.“; S. 35 „Sie sicherten aus eigener Verfügungsgewalt die Macht ihres Standes und ihrer Klasse, grenzten sich in Rang und Habitus gegen die kleinen Kaufleute, die „Krämer“ ab und betrachteten sich mit einigem Recht als Herrscher ihrer Stadt.“
  17. Wegener, S. 35 „Auf gleicher Höhe standen nur noch die Juristen, denn auch die Advokatur wurde ja als freies und selbständiges Gewerbe angesehen.“
  18. ref>Meyer’s Conversations-Lexicon, 1840ff, 14. Band, S. 923
  19. Beispielsweise Bergenfahrer oder Schonenfahrer
  20. Emil Ferdinand Fehling:Lübeckische Ratslinie von den Anfängen der Stadt bis auf die Gegenwart. Lübeck 1925.
  21. ffh Internetausstellungen
  22. Tilman Stieve: Der Kampf um die Reform in Hamburg 1789–1842. Hamburg 1993, S. 31f
  23. Hildegard von Marchthaler: Die Bedeutung des Hamburger Geschlechterbuchs für Hamburgs Bevölkerungskunde und Geschichte, in: Hamburgisches Geschlechterbuch, Bd. 9, Limburg an der Lahn 1961, S. XXVI
  24. v. Marchthaler, S. XXIII: „Die bisher erschienenen acht Hamburger Bände des Deutschen Geschlechterbuchs sind ein in sich geschlossenes Werk, wie es keine andere deutsche Stadt aufzuweisen hat. Sie erfassen eine eng in sich verflochtene soziale Schicht, die allerdings nur einen kleinen aber doch wichtigen Sektor der Hamburger Bevölkerung in Vergangenheit und Gegenwart ausmacht. Soziologisch gesehen sind die Hamburger Bände so wertvoll, weil die darin vorkommenden Personen in erster Linie Träger der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung des Stadtstaates Hamburg sind und als Kaufleute, Reeder, Bankiers und Juristen Förderer ihrer Stadt gewesen sind. Zahlreiche Personen aus diesen Hamburger Geschlechtern haben als Senatoren an der Regierung des Stadtstaates teilgenommen oder haben in der Bürgerschaft als Vertreter der Bevölkerung am Gedeih ihrer Vaterstadt mitgewirkt.“
  25. vgl. Carl Friedrich Petersen
  26. v. Marchthaler, S. XXX: „Familiengeschichte ist in Hamburg auch meist Firmengeschichte, und da auch die Chefs der großen Handeslhäuser seit eh und je verantwortliche Ämter in der Verwaltung des Stadtstaates hatten, bestand eine feste Verflechtung zwischen Familie, Geschäft und regierenden Kreisen.“
  27. prominente Beispiele sind Caspar Voght und Johann Cesar Godeffroy, die beide ihre Firmen verloren und ihre Landsitze an wohlhabende Freunde verkaufen mussten, welche sie alsdann weiter in diesen wohnen ließen
  28. Geert Seelig: Die geschichtliche Entwicklung der Hamburgischen Bürgerschaft und der hamburgischen Notabeln. Hamburg 1900, S. 43 – Hervorhebung durch von Seelig.
  29. Klaus Mühlfried: Baukunst als Ausdruck politischer Gesinnung – Martin Haller und sein Wirken in Hamburg, Hamburg 2005, S. 55
  30. Wasmuth, S. 9
  31. Hauschild-Thiessen, Adel und Bürgertum in Hamburg, S. XXII
  32. Percy Ernst Schramm: Gewinn und Verlust, Hamburg 1969, S. 108
  33. Wegner, S. 80.
  34. Bernhard Pabst, Die Familie Anckelmann in Hamburg und Leipzig, Teil 3: Die Familie Esich aus Bremen und die späten Hamburger Anckelmann, 2007, S. 120 ff.
  35. Hauschild-Thiessen, Adel und Bürgertum in Hamburg, S. XXVI
  36. Wasmuth S. 9
  37. zur Familie siehe Artikel über seinen Sohn: John von Berenberg-Gossler
  38. Hauschild-Thiessen, Adel und Bürgertum in Hamburg, S. XXX; Roberts: Schroders, London 1992, S. 42, merkt dazu an, „a very unusual honor for a Hamburg merchant“
  39. Schramm: Gewinn und Verlust, Veröffentlichungen des Vereins für Hamburgische Geschichte Nr. 24, 1969, S. 108
  40. Hauschild-Thiessen, Adel und Bürgertum in Hamburg, S. XXXI
  41. Percy Ernst Schramm: Gewinn und Verlust. Die Geschichte der Hamburger Senatorenfamilien Jencquel und Luis, Hamburg 1969, S. 108
  42. Renate Hauschild-Thiessen: Adel und Bürgertum in Hamburg, in: Hamburgisches Geschlechterbuch, Band 14, Limburg an der Lahn 1997, S. XXXI
  43. Hauschild-Thiessen, Adel und Bürgertum in Hamburg, S. XXXI
  44. Mühlfried, S. 53 
  45. Jungclaussen, S. 87f
  46. Hauschild-Thiessen, S. XXV; Wasmuth S. 98
  47. Wasmuth S. 98
  48. So starb der Hamburger Senator Heinrich Christian Sieveking (1752–1809), ohne seiner Tochter Amalie Sieveking (s. dort) ausreichende Mittel für die Ausbildung oder Lebensführung zu hinterlassen, so dass wohlhabende Verwandte sich ihrer annehmen mussten.
  49. Günter Stiller: Niedergang der Kaufmannskönige, Hamburger Abendblatt v. 25.02.2006
  50. Jungclaussen, S 10
  51. Deutsches Schiffahrtsmuseum, Regional-Presse-Info, Regionalinfo 16/98 vom 19.11.1998, Ein Hamburger war der wahre König der Südsee
  52. „Jenseits von Soll und Haben“, Die Zeit, 03.06.1988
  53. Renate Hauschild-Thiessen: Über den Hamburgischen Nationalcharakter, in: Deutsches Geschlechterbuch, Band 127, Limburg an der Lahn 1979, S. XXIV
  54. „Buten un binnen“ ist niederdeutsch und bedeutet in etwa „draußen und drinnen“, was eine Anspielung auf die geographische Lage Bremens und Bremerhavens sowie Hamburgs, die an der See und im Binnenland liegen, sowie auf den Wahlspruch der Bremer Kaufleute, buten un binnen – wagen un winnen (draußen und drinnen – wagen und gewinnen), der noch heute als Inschrift am Schütting zu finden ist, darstellt.
  55. Jonas Ludwig von Heß: Hamburg topographisch, politisch und historisch beschrieben, 1. Auflage, Band 1: 1787, S. 99
  56. Meyer’s Conversations-Lexicon, 1840ff, 14. Band, S. 923
  57. Josef Nyary: Harte Sitten in der Großstadt, Hamburger Abendblatt vom 21. Juli 2003
  58. Andreas Fahl, Das Hamburger Bürgermilitär 1814-1868,Berlin und Hamburg 1987, S. 16 
  59. Adam Storck, Ansichten der Freien Hansestadt Bremen und ihrer Umgebungen, Reprint ISBN 0543919900, 9780543919908, S. 409
  60. Bürgermeister Amandus Augustus Abendroth, zitiert nach Fahl S. 31
  61. Fahl S. 284
  62. Fahl S. 178
  63. Fahl S. 179
  64. So der Bürgermeister Heinrich Brömse († 1502) mit seiner Familie auf dem Nebenaltar des Heinrich Brabender in der Jakobikirche. Am deutlichsten zeigt sich diese Entwicklung am Triumphkreuz des Bernt Notke aus dem Jahr 1477 im Lübecker Dom, an dem der Stifter Bischof Albert II. Krummendiek neben „seiner“ Maria Magdalena kniet.
  65. In der Zeit des Barock erreicht das Epitaph als Kunstform in Norddeutschland unter Thomas Quellinus seinen Höhepunkt. Der ihm durch den Kaufmann Thomas Fredenhagen 1697 in Auftrag gegebene barocke Hochaltar für die Lübecker Marienkirche ist die größte Ausstattungsspende seit der Reformation.
  66. Die alten Stiftungen konnten die Franzosenzeit nur überleben, wenn sie überwiegend in Grundbesitz investiert hatten und die aufstehenden Gebäude sich erhalten ließen.
  67. Renate Hauschild-Thiessen: Über den Hamburgischen Nationalcharakter, S. XXII
  68. Katja Gerhartz: Hamburg – deutsche Stiftungshauptstadt Hanseaten engagieren sich traditionell besonders stark für das Gemeinwohl, Welt-online v. 4. Juli 2004
  69. Renate Hauschild-Thiessen: Über den Hamburgischen Nationalcharakter, S. XXIII
  70. Percy Ernst Schramm, Hamburg, Deutschland und die Welt, Leistung und Grenzen hanseatischen Bürgertums in der Zeit zwischen Napoleon I. und Bismarck, ein Kapitel deutscher Geschichte., Hamburg 1952, S. 18f
  71. Hildegard von Marchtaler: Das Landhaus der Hamburger, Deutsches Geschlechterbuch, Band 171 (12. Hamburger), Limburg an der Lahn 1975, S. XIX
  72. Ausstellungskatalog: Gärten, Landhäuser und Villen des hamburgischen Bürgertums. Kunst, Kultur und gesellschaftliches Leben in vier Jahrhunderten. Museum für Hamburgische Geschichte. Hamburg 29. Mai – 26. Oktober 1975
  73. Paul Th. Hoffmann: Die Elbchaussee: ihre Landsitze, Menschen und Skandale, Hamburg 1977, S. 3
  74. ebdt. S. 9
  75. Marchtaler Landhaus; S. XXIII
  76. Mühlfried, S. 610
  77. Machtaler Landhaus; S. XXVII
  78. ebdt.
  79. Jungclaussen, S. 115
  80. Marchtaler Landhäuser, S. XXIX
  81. Vgl. ansatzweise Benutzer:KuK/Seehandel
  82. Vgl. Stephan Malinowski, Vom König zum Führer. Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat., Berlin 2003, ISBN-10 3050035544 ISBN-13 9783050035543
  83. Horst Möller, Andreas Wirsching, Walter Ziegler, Nationalsozialismus in der Region: Beiträge zur regionalen und lokalen Forschung und zum internationalen Vergleich, 1996, ISBN 3486645005, 9783486645002, S. 95f
  84. Kurt Gossweiler: HITLER UND DAS KAPITAL 1925–1928 www.dearchiv.de. 1926 galt Hitler noch vielenorts als Ludendorffianer (der Trommler). Dies änderte sich dann bald.
  85. „Im Wechsel der Gezeiten - Der Reeder Arnold Bernstein“ - Ausstellung des Jüdischen Museums Berlin 2008, das den Nachlass besitzt
  86. Arnold Bernstein, „Ein jüdischer Reeder: Von Breslau über Hamburg nach New York“, 2001, ISBN 9783934613188, S. 276ff
  87. Petra Marchewka: Der Hanseat. Das Porträt einer norddeutschen Spezies, Deutschland Radio Berlin, Länderreport 13.12.2004
  88. Marchewka aaO
  89. Marchewka aaO
  90. Vgl. Heutiger Gebrauch des Beinamens Hansestadt
  91. Vgl. Ansprache von Bundespräsident Johannes Rau bei der Trauerfeier für Rudolf Augstein, Hamburg 25.11.2002 Online-Textversion
  92. Bürgermeister Ortwin Runde, Pressemeldung der Pressestelle der Hansestadt Hamburg v. 06.01.1999
  93. Hamburger Abendblatt vom 18.05.2007
  94. Vgl. Übersicht der dort behandelten Geschlechter
  95. Hildegard von Marchthaler, Die Bedeutung des Hamburger Geschlechterbuches für Hamburgs Bvölkerungskunde und Geschichte, Hamburgisches Geschlechterbuch Band 9 = Deutsches Geschlechterbuch Band 127, S. XXII
  96. Marchthaler aaO