Feministische Kriminologie
Feministische Kriminologie ist der Oberbegriff für mehrere Forschungsrichtungen, die Kriminalität und Kriminalisierung aus feministischer Sicht sozialwissenschaftlich untersuchen. Je nach der feministischen Schule[1] gibt es den liberalen, den radikalen, den marxistischen und den sozialistischen Ansatz.[2][3] Der Begriff der „Feministischen Kriminologie“ ist allgemein gebräuchlich, wenn er auch in neuerer Zeit dem allgemeiner gefassten Ansatz des Gender weicht.[4] So hat die Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie (GiwK) eine „Sektion Genderperspektiven in der Kriminologie“ eingerichtet, die von Martina Althoff geleitet wird.[5]
Geschichte
BearbeitenDen Anfang machten seit Ende der 1960er-Jahre britische Arbeiten, in denen der Bias der traditionellen „Malestream“-Kriminologie kritisiert wurde und in denen erstmals die Erfahrungen von Frauen als Täterinnen und Inhaftierte, als Opfer sowie als Handelnde im Justizsystem beschrieben wurden.[6] In einer zweiten Phase kam es seit Beginn der 1980er-Jahre durch postmoderne Ansätze im Feminismus teilweise zu einer Neuorientierung, wobei die bisherigen Ergebnisse einer Reflexion unterzogen wurden. Neben empirische Untersuchungen der Kriminalität von Frauen traten Studien zur Konstruktion des Frauenbilds im strafrechtlichen, kriminologischen, medizinischen usw. Diskurs, der nun auch farbige oder lesbische Frauen ausdrücklich mit einbezog.[7]
Als Pionierin der feministischen Kriminologie im deutschsprachigen Raum gilt Gerlinda Smaus. Eine weitere bedeutsame Vertreterin in Deutschland ist Monika Frommel, die sich gleichwohl auch kritisch geäußert hat.[8][9]
Grundlegende Aussagen
BearbeitenFeministische Kriminologie ist Fortentwicklung und zugleich Kritik der Kritischen Kriminologie, die zwar die gesellschaftliche Konstruktion von Kriminalität auf Basis asymmetrischer Machtbeziehungen thematisiert, dabei aber den Gender-Aspekt vernachlässigt hatte.[10] Die Forschungspraxis feministischer Kriminologie richtet sich insbesondere auf die „frauendegradierende Konstruktion juristischer Kategorien“[11] wie Abtreibung, Pornografie, Prostitution, sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung. Dazu zählt auch die alternative Bewältigung von Kriminalitätskonflikten in Frauenhäusern und Selbsthilfegruppen. Schließlich werden auf höherer Abstraktionsebene „Probleme des institutionalisierten Patriarchalismus im Kriminaljustizsystem“[12] analysiert.
Gemeinsamer Ausgangspunkt aller Richtungen der feministischen Kriminologie ist die Feststellung, dass Frauen von der herkömmlichen kriminologischen Forschung nicht oder jedenfalls viel zu wenig beachtet worden seien.[13] Eine der Grundannahmen feministischer Kriminologie ist, dass sowohl die Möglichkeit, Straftaten verüben zu können, als auch die Reaktion der Gesellschaft auf kriminelles Verhalten vom Geschlecht der Täterin oder des Täters beeinflusst werden. Daher könne Delinquenz angemessen nur unter Berücksichtigung der Geschlechterordnung analysiert werden. Weitere Bedingungen für Ungleichheit – etwa die Schichtzugehörigkeit oder das Alter – werden in diesem Forschungsansatz durchaus neben dem Gender berücksichtigt.[1]
Ein wichtiges Forschungsfeld ist auch die häusliche Gewalt gegen Frauen.
Kritik
BearbeitenGünther Kaiser warf der feministischen Kriminologie vor, sie sei von „stereotypen Vorstellungen über ‚die Frau‘ geprägt“.[14] Obgleich sie insgesamt gesehen eine Bereicherung für die Kriminologie darstelle, sei die Betonung und die Einengung der Analyse auf den Geschlechtsunterschied eine „verengte, … reduzierte Betrachtung der gesellschaftlichen Machtdifferenzen“. Das Geschlecht des Täters habe „ganz überwiegend nur geringe oder keinerlei Wirkung auf Verfahren und Erkenntnisse der Strafrechtspflege“.[15] Karl-Ludwig Kunz bezweifelt ebenfalls, dass „das soziale Geschlecht wirklich den entscheidenden Schlüssel zum Verständnis von Kriminalität liefert.“[16]
Monika Frommel bestreitet eine wesentliche Grundannahme der frühen feministischen Kriminologie, wonach das Strafrecht grundsätzlich herrschaftsstabilisierend sei. Zudem sei das Patriarchat eine Herrschaftsform, „die wir tendenziell gerade verlassen“. Die pauschale Parteiname für Frauen als „Opfer“, die vielfach am Anfang der feministischen Kriminologie gestanden habe, sei deshalb ein „linker Mythos“ und heute „nicht mehr überzeugend“. Diese frühen Ansätze aus den 1970er-Jahren müssten deshalb als überholt angesehen werden. Allein die ungleiche Betroffenheit der Geschlechter durch das Recht mache dieses nicht ungerecht. Problematisch sei dagegen eine systematische Benachteiligung von Unterprivilegierten durch das Recht. Frommel resümiert: „Zugeschriebene Kriminalität ist ein negatives Gut und produziert, verstärkt (oder besiegelt) typisch männlich Abstiegsprozesse“, während für die geschlechtsspezifischen Verhaltensunterschiede, die zu einem Überwiegen männlicher Straftäter gegenüber weiblichen führten, bisher kein plausibler Grund beschrieben worden sei.[17][18]
Literatur
Bearbeiten- Martina Althoff, Sibylle Kappel (Hrsg.): Geschlechterverhältnis und Kriminologie. (Kriminologisches Journal. Beiheft 5). Juventa-Verlag, Weinheim 1999, ISBN 3-7799-0904-9.
- Gabi Löschper, Gerlinda Smaus (Hrsg.): Das Patriarchat und die Kriminologie. (Kriminologisches Journal. Beiheft 7). Juventa-Verlag, Weinheim 1999, ISBN 3-7799-0987-1.
- Lydia Seus: „Irgendetwas ist schief gegangen im Prozess der Emanzipation“. Abweichung und Geschlecht. In: Roland Anhorn, Frank Bettinger (Hrsg.): Kritische Kriminologie und soziale Arbeit: Impulse für professionelles Selbstverständnis und kritisch-reflexive Handlungskompetenz. Juventa Verlag, Weinheim, München 2002, ISBN 3-7799-0731-3, insbes. II. Feministische Perspektiven in der Kriminologie (S. 88 ff.), S. 87–110 (kritischesozialearbeit.de [PDF; 121 kB]).
Weblinks
Bearbeiten- Gaby Mayr: „Hat das Strafrecht ein Geschlecht?“ Eine Tagung am Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung. In: Deutschlandfunk. Studiozeit. 18. Juni 2009. Abgerufen am 25. Januar 2013 (Tagungsbericht mit einem Überblick über aktuelle Forschungsfragen).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Claire M. Renzetti: Criminal Behavior, Theories of. In: Encyclopedia of Violence, Peace and Conflict. 2nd ed. Elsevier. 2008 (abgerufen über Credo Reference am 25. Januar 2013).
- ↑ Günther Kaiser: Kriminologie. Ein Lehrbuch. 3. Auflage. Müller, Heidelberg 1996, ISBN 3-8114-6096-X § 32 Rn. 23 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche) und Meredith M Rountree: Criminology, Overview In: Encyclopedia of Violence, Peace and Conflict. 2nd ed. Elsevier. 2008 (abgerufen über Credo Reference am 25. Januar 2013).
- ↑ Sandra Walklate: Gendering the criminal. In: Understanding Criminology: Current Theoretical Debates. 2nd ed. Philadelphia: Open University Press, 2003, S. 73–94, 75–80 [75], ISBN 0-335-20952-1 unterscheidet zwischen dem liberalen, dem radikalen, dem sozialistischen und dem postmodernen Feminismus und den entsprechenden Auswirkungen auf die Kriminologie.
- ↑ Karl-Ludwig Kunz: Kriminologie. 6. Auflage. Bern 2011: „Kriminalität und soziales Geschlecht“.
- ↑ Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie: Sektion Genderperspektiven in der Kriminologie. Website. Abgerufen am 26. Januar 2024.
- ↑ Kathleen Daly, Lisa Maher (Hrsg.): Crossroads and Intersections – Building from Feminist Critique. In: Criminology at the Crossroads: Feminist Readings in Crime and Justice. Oxford University Press, New York 1998, S. 1–18, 2, ISBN 0-19-511343-8.
- ↑ Kathleen Daly, Lisa Maher (Hrsg.): Crossroads and Intersections – Building from Feminist Critique. In: Criminology at the Crossroads: Feminist Readings in Crime and Justice. Oxford University Press, New York 1998, S. 1–18, 3f., ISBN 0-19-511343-8.
- ↑ Monika Frommel: feministische Kriminologie. In: Karlhans Liebl (Hrsg.): Kriminologie im 21. Jahrhundert, Studien zur Inneren Sicherheit: Band 10. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15355-1, S. 107–123 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Monika Frommel: (Straf-)Recht – Gewalt – Geschlecht – Gibt es eine Tendenz zu mehr egalitärem Recht? (PDF; 174,4 kB) S. 8ff., abgerufen am 26. Januar 2024 (Manuskript eines Vortrags vom 20. März 2000 in der FernUniversität – Gesamthochschule in Hagen).
- ↑ Vgl. Karl-Ludwig Kunz: Kriminologie. 6., völlig überarbeitete Auflage. Bern 2011, S. 174.
- ↑ Karl-Ludwig Kunz: Kriminologie. 6. Auflage. Bern 2011, S. 176.
- ↑ Karl-Ludwig Kunz: Kriminologie. 6. Auflage. Bern 2011, S. 176.
- ↑ Sandra Walklate: Gendering the criminal. In: Criminology: Current Theoretical Debates. 2nd ed. Philadelphia: Open University Press, 2003, S. 73–94, 74, ISBN 0-335-20952-1.
- ↑ Günther Kaiser: Kriminologie. Ein Lehrbuch. 3. Auflage. Müller, Heidelberg 1996, ISBN 3-8114-6096-X § 32 Rn. 23 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
- ↑ Günther Kaiser: Kriminologie. Ein Lehrbuch. 3. Auflage. Müller, Heidelberg 1996, ISBN 3-8114-6096-X § 32 Rn. 25 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Karl-Ludwig Kunz: Kriminologie. 6., völlig überarbeitete Auflage. Bern 2011, S. 176.
- ↑ Monika Frommel: Feministische Kriminologie. In: Karlhans Liebl (Hrsg.): Kriminologie im 21. Jahrhundert, Studien zur Inneren Sicherheit: Band 10. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15355-1, S. 107–123, 111, 113, 118 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Monika Frommel: (Straf-)Recht – Gewalt – Geschlecht – Gibt es eine Tendenz zu mehr egalitärem Recht? (PDF; 174,4 kB) S. 8–13, abgerufen am 26. Januar 2024 (Manuskript eines Vortrags vom 20. März 2000 in der FernUniversität – Gesamthochschule in Hagen).