Verbraucher:innen vertrauen zurecht darauf, dass die Produkte, die sie im Laden oder online kaufen, sicher sind und den europäischen Regeln entsprechen. Nur leider ist dies heute zu oft nicht der Fall. Mit dem Aufkommen großer Online-Marktplätze kommen zunehmend unsichere Produkte in die EU. Durch vernetzte Geräte und neue Technologien entstehen neue Risiken sowohl für Gesundheit und Leben, als auch für die Privatsphäre von Verbraucher:innen. So besteht bei vernetzten und mit dem Internet verbundenen Geräten grundsätzlich die Gefahr eines Angriffs von außen. Hacker sind in der Lage, Geräte so zu manipulieren, dass es zu gefährlichen Zwischenfällen kommen kann – zum Beispiel wenn manipulierte Sensoren eine Gefahrensituation nicht erkennen und folglich nicht Alarm schlagen. Dies alles bringt auch neue Herausforderung für Gesetzgebung, Marktüberwachung und Zollkontrollen mit sich.
Nach über 20 Jahren hat der europäische Gesetzgeber dem allgemeinen Produktsicherheitsrecht das notwendige Update gegeben. Der vzbv begrüßt die neue Produktsicherheitsverordnung ausdrücklich. Bedauerlich ist jedoch: Eine echte Verantwortung der Betreiber von Online-Marktplätzen wurde gescheut. Obwohl es aus Sicht des vzbv eine einfache und unkomplizierte Lösung gibt: Sobald Online-Marktplätze als Wirtschaftsakteure definiert würden, wäre es ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass nur konforme Produkte auf den europäischen Binnenmarkt gelangen.
Der vzbv wird genau beobachten, wie wirksam die neuen Regelungen wirklich sind. Auch in Zukunft setzt sich der vzbv für starke Regeln zur Produktsicherheit ein, damit Verbraucher:innen auf sichere Produkte im EU-Binnenmarkt vertrauen können.
Der vzbv fordert
Betreiber von Online-Marktplätzen müssen als haftende Akteure in der Lieferkette definiert werden. So wird sichergestellt, dass auch nur wirklich sichere Produkte in die EU gelangen.
Marktüberwachungs- und Zollbehörden sollten finanziell, technologisch und personell deutlich besser ausgestattet werden.
Die Rolle des Bevollmächtigten muss gestärkt und die Pflichten erweitert werden.
Quelle: Gert Baumbach - vzbv
Stefanie Grunert
Referentin Team Recht und Handel
Online-Marktplätze müssen haften, wenn sie die ihnen auferlegten Sorgfaltspflichten nicht erfüllen.
Online-Marktplätze wie Amazon, eBay, Kaufland.de, Otto.de, Wish, Temu oder Shein bieten Verbraucher:innen eine riesige Auswahl an Produkten von unterschiedlichen Händlern an. Doch nicht alle Händler halten sich an die gesetzlichen Regelungen. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
Der europäische Gesetzgeber hat sich auf eine neue Produkthaftungsrichtlinie geeinigt. Felix Methmann, Leiter Team Recht und Handel im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Am 29. März hat das Europäische Parlament die Verordnung über allgemeine Produktsicherheit verabschiedet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die neuen Regelungen, sieht allerdings immer noch eine Schutzlücke im Bereich des Online-Handels.
Bei fehlerhaften Produkten muss die Beweislast bei den Herstellern liegen. Außerdem sollten Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Verantwortung gezogen werden. Der vzbv kritisiert in einer Stellungnahme die Vorschläge der Europäische Kommission als nicht weitreichend genug.
Den Betreiber einer Waschstraße trifft die Pflicht, die Benutzer der Anlage in geeigneter und ihm zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln zu informieren.
Digitalisierung, Ressourcenverbrauch und wachsende Müllberge stellen unsere Konsumgesellschaft vor große Herausforderungen. Die Nutzungsdauer eines digitalen Produktes ist häufig von Updates abhängig.
Überhöhte Inkassogebühren und übergriffige Praktiken von Schuldeneintreibern sind eine Belastung für Millionen Verbraucher:innen in Deutschland. Die bestehenden Anreize sorgen dafür, dass Inkasso ein lukratives Geschäft ist und mit wenig Aufwand betrieben werden kann.
Der vzbv fordert, dass die künftige Verbandsklage schnelle und unkomplizierte Entschädigungen ermöglicht. Praktikabilität, Einfachheit, Verbraucherfreundlichkeit und die Entlastung der Justiz sollten dabei im Vordergrund stehen.
Untergeschobene Verträge, überteuerte Mobilfunkverträge, weniger Internet-Bandbreite als vertraglich zugesichert - in der Summe verursachen solche Tricksereien Milliardenschäden und beschädigen das Vertrauen der Menschen in Politik und Wirtschaft.
Mit Legal-Tech-Angeboten können Verbraucher:innen einfach Ansprüche geltend machen, zum Beispiel im Bereich der Fahr- und Fluggastrecht oder im Wohnraummietrecht. Durch die Inanspruchnahme eines kommerziellen Legal-Tech-Angebots müssen Verbraucher:innen ein Erfolgshonorar zahlen.
Der vzbv fordert eine grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts. Zum Schutz der Verbraucher:innen müssen die Regelungen an die Anforderungen der digitalen Welt angepasst werden.
Das Haftungsprivileg und das Verbot der Einführung allgemeiner Überwachungspflichten haben bei der Entwicklung der Plattformvielfalt im Internet wichtige Dienste geleistet. Eine Vielfalt, von der auch Verbraucher:innen profitieren. Doch nach 20 Jahren wird es Zeit, die Regelungen für Plattformen an neue Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.
Das aktuelle Wettbewerbsgesetz schützt Verbraucher:innen in Deutschland vor Irreführung und Druck durch Unternehmen. Allerdings gibt es für den Einzelnen keine Schadensersatzregelungen.
Die außergerichtliche Streitbeilegung bietet Verbraucher:innen und Unternehmen die Möglichkeit, Streitigkeiten schnell, günstig, nachhaltig und so auszuräumen. Eine Schwachstelle des geltenden Schlichtungsrechts ist jedoch, dass die Teilnahme für Unternehmen - bis auf wenige Ausnahmen - freiwillig ist
Unternehmen sind gegenüber Verbraucher:innen in der digitalen Welt im Vorteil. Der vzbv setzt sich dafür ein, Rechtsunsicherheit zu beseitigen, Verbraucherrechte zu stärken und ein für den digitalen Wandel leistungsfähiges Verbraucherrecht zu schaffen. Statt kosmetischer Anpassungen ist eine grundlegende Neujustierung des europäischen Verbraucherrechts nötig.