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Im Interesse der Universität und der Beschäftigten Längerfristige Qualifizierung

Im Rahmen der Personalentwicklung können längerfristige Qualifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten der Universität Duisburg-Essen finanziell unterstützt werden. Längerfristige Qualifizierungen vermitteln Fachkenntnisse und Kompetenzen für die Anwendung in Ihren aktuellen oder neuen Aufgabengebieten an der Hochschule. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen der IHK, berufsbegleitendes Studium oder Qualifizierungen im Hochschul- und Wissenschaftsmanagement.

Verfahren

Zuschüsse zu längerfristigen Qualifizierungen sind in § 7 der Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung geregelt und können unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  • Zuschüsse sind schriftlich mit ausführlicher Begründung der/des Beschäftigten und Stellungnahme bzw. Befürwortung der/des Vorgesetzten zu beantragen.
  • Die/der Antragsteller:in muss zum Zeitpunkt der Zuschussbewilligung die Probezeit abgeschlossen haben - dies gilt gleichermaßen für Tarifbeschäftigte und Beamte - sowie in einem unbefristeten Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis stehen.
  • Die Stellungnahme der/des Vorgesetzten legt dar, inwieweit die Hochschule ein berechtigtes Interesse sowie einen nachgewiesenen, konkreten Bedarf an dieser Qualifizierung in Person der Antragstellerin/des Antragstellers hat.
  • Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt und orientiert sich am nachgewiesenen Bezug zu den aktuellen oder zukünftigen Tätigkeiten und der Hochschulrelevanz der Qualifizierung.

Die Gewährung eines Zuschusses in der Höhe ab 2000,-€ erfolgt über einen Fortbildungsvertrag.

 

Bei Interesse an einer längerfristigen Qualifizierung berät Sie gerne jutta.bonnet@uni-due.de.

Informationen & Kontakt

fortbildungsteam@uni-due.de

Jutta Bonnet
Tel.: 0203 - 379 2375
jutta.bonnet@uni-due.de

Jona Vatter
Tel: 0201 183 7220
jona.vatter@uni-due.de