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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Technische Universität München ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot auf www.tum.de, www.150.tum.de und www.professoren.tum.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Teilweise fehlen Alt-Attribute für Bilder, Tabellen, Bedienelemente und Layout-Grafiken.
  • Es fehlen Informationen in Leichter Sprache.
  • Es können Fehler in der Überschriftenhierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
  • Nicht alle pdf-Dokumente sind barrierefrei zugänglich.
  • Es stehen nicht in allen eingebundenen Videos vollständige Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
  • Bei Text-Vergrößerung gehen Inhalte und Funktionalität teilweise verloren.
  • Zusätzliche Inhalte, die mittels Zeiger- oder Tastaturfokussierung eingeblendet werden, bleiben nicht immer bedienbar.
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet.

Begründung für nicht zugängliche Inhalte

Die Technische Universität München arbeitet kontinuierlich daran, ihren Webauftritt zu verbessern und kann aufgrund der Menge der Inhalte, des Alters einiger Dokumente und der Komplexität der Website noch nicht alle Inhalte und Services barrierefrei gestalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04. Mai 2023 erstellt.
Methodik: Selbstbewertung

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Auch Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie einholen.

Zum Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitvspam prevention@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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