Kommt jemand wegen Produktfehlern zu Schaden, haftet der Hersteller – unabhängig vom Verschulden. Aktuell: Eurogine muss Frauen mit gebrochenen Spiralen entschädigen.
Brüchige Schrauben, gefährliche Fehlkonstruktionen, missverständliche Bedienungsanleitungen, fehlende Sicherheitshinweise, mit Bakterien verseuchte Lebensmittel: Die Liste von Produktfehlern ist lang. Jeder Fehler kann zu tragischen Folgen führen.
Das Gesetz ordnet an: Der Hersteller haftet für Schäden infolge von Produktfehlern. Er muss bei Verletzungen oder Erkrankungen für Arzt und Krankenhaus und Verdienstausfall sowie ein Schmerzensgeld zahlen und Sachschäden über 500 Euro ausgleichen. Ein Verschulden muss ihn nicht treffen. Kommt die Ware aus dem Ausland jenseits der EU, steht der Importeur dafür gerade. Der Händler zahlt, wenn er nicht sagen kann, wer für das Produkt verantwortlich ist. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest sagen, wie Opfer von Produktfehlern zu Schadenersatz kommen.
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Ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 1 Produkthaftungsgesetz verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
10 Jahre, nachdem der Hersteller oder Importeur das Produkt erstmals innerhalb der EU zum Verkauf an Endkunden angeboten hat, erlischt der Schadenersatzanspruch wegen Produkthaftung (§ 13 Abs. 1 ProdHaftG)
Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Zimmerbrand, der von einem brennenden Kühlschrank verursacht wurde, auf einen Fehler im Sinne des Produkthaftungsgesetz zurückgeht.
Wer erst nach vielen Jahren vom Vorliegen eines Fehlers erfährt, steht vor dem Problem, dass die Beweislast für den Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Schaden und dem Produktfehler beim Geschädigten liegt. (maa)
Wie lange muß ein Hersteller im Rahmen der Produkthaftung für sein Produkt haften?
Ich weiß von einem Bosch-Kühlschrank, der nach fast dreißig Betriebsjahren plötzlich zu brennen begann und dabei einen Zimmerbrand mit einen finanziellen Schaden in Höhe von rund 10.000 Euro verursachte.
Im Jan. 2015 kaufte ich 2 KTM Ebikes, eines für mich, eines für meine Frau. Nach einiger Zeit bemerkte ich an meinem Ebike verstärkt Geräusche, die auftraten, wenn im Ecco oder im Standard- Gang fuhr.Der Händler hat den Fall 2x untersucht und nichts festgestellt. Gleichwohl bestand das Geräusch weiter. Der Hersteller hat das Rad ebenfalls geprüft und den beanstandeten Mangel als tolerierbar definiert, eine Reparatur sei nicht notwendig.
Unverständlich ist, wieso der Hersteller definieren kann, ob und wann ein beanstandetes Ebike tolerierbar ist.
Im Klartext heißt das, dass ich mit dem Kauf ein Montagsmodell erwischt und meine Frau mit ihrem Modell Glück gehabt hat.
Die Beweislastumkehr entläßt mich nicht, den Mangel zu beweisen.
Frommy, 2.8.2015