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Sachmängelhaftung und Garantie Mangelhafte Ware richtig reklamieren

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Sachmängelhaftung und Garantie - Mangelhafte Ware richtig reklamieren

Ware mit Mängeln. Die Kundenrechte sind in solchen Fällen umfassend und seit 2022 noch einmal verbessert worden. © Getty Images / Vladimir Vladimirov

Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beant­worten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.

Ein Ärgernis – eine Sache, die man vielleicht erst vor kurzem gekauft hat, funk­tioniert gar nicht wie versprochen. Zum Glück können Kundinnen und Kunden dann auf ihre Rechte pochen. Sofern eine Ware von Anfang an kaputt ist, fällt ein Mangel unter die gesetzliche Gewähr­leistung. Auch an sich intakte Ware gilt als mangelhaft, wenn sie nicht für den Zweck taugt, für den ein Kunde sie gekauft hat. Wurde etwa jemandem im Baumarkt Kleber versprochen, der Styropor klebt, darf er anschließend reklamieren, wenn der Klebstoff nur Holz klebt. Als Mangel gilt auch, wenn ein Kunde zu wenig oder falsche Ware bekommen hat.

Hat ein Händler beim Verkauf auf Mängel hingewiesen, wie es etwa beim Verkauf gebrauchter Ware manchmal vorkommt, kann der Kunde nicht reklamieren. Wir erklären, was als Mangel gilt und was daraus folgt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Flecken-Zwerg am 16.07.2024 um 14:20 Uhr
    Rechtsweg lohnt nurab (sehr) hohen Produktpreisen

    Ein wesentliches Problem ist, das das Durchsetzen der Verbraucherrechte oft nur mit Anwalt möglich ist Wenn man nicht gerade eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, übersteigen die Anwaltskosten schnell den eigentlichen Produktwert. So entsteht so etwas wie eine "Bagatellgrenze" beim Produktpreis. Bis ca. 400€ Brauch der Verkäufer/Hersteller sich nicht um die Kunden kümmern, da der Klageweg meist nicht beschritten wird, weil zu teuer.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2024 um 21:41 Uhr
    Längere Garantiezeit. Garantiezusatzversicherung

    @Langzeittester: Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und nicht Bestandteil der Produktprüfung. Eine darüber hinaus gehende Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann manchmal auch zusätzlich noch Verschleißschäden abdecken. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Garantieverlaengerung-fuer-Elektrogeraete-Was-der-teure-Schutz-leistet-4942185-4942649/

  • Langzeittester am 27.03.2024 um 15:28 Uhr
    Längere Garantiezeit. Garantiezusatzversicherung

    Moin,
    wie steht die StiWa überhaupt zu längeren Garantie-, bzw. Gewährleistungszeiten, als die ges. vorgeschriebenen 6 Monate / 2 Jahre?
    Gerade bei weißer Ware ist die veranschlagte Nutzungsdauer deutlich länger als die ges. Gewährleistung und Reparaturen oft teuer, da die verstreuten Servicecenter www (weit-weit-weg) sind und mit einer hohen Anfahrtspauschale von 140-170,-€ winken. Dazu denn die Kosten für Ersatzteile und Reparatur. Selbst einfache kleine Reparaturen (Verschleißteile) übersteigen dann schnell den Zeitwert der noch jungen Maschine.
    Wie wirkt sich eine längere freiw. Garantiezeit, bzw. kostspieliges Reparaturhandling oder nicht verfügbare Ersatzteile* bei der Test-Note für das entsprechende Produkt aus? Oder gelten für die Benotung da nur reine technische Kriterien ohne Rücksicht auf Kundenservice nach dem Kauf?
    PS: *) Auch schon vorgekommen, dass wegen Garantiedefekt an einer kleinen Platine mir ein wuchtiges Neugerät zugesandt wurde, da es keine Ersatzteile gibt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.12.2023 um 12:32 Uhr
    Anspruch auf Nachbesserung

    @gaita: Kunden sind nicht verpflichtet, einen neuen Kaufvertrag abzuschließen, wenn Ihnen die Verkäuferin eine mangelhafte Ware zusendet.
    Wer etwas gekauft hat, dem stehen kraft Gesetzes die im Artikel genannten Mängelansprüche gegenüber der Händlerin, bei der die Ware gekauft wurde, zu. Die Kunden und Kundinnen können eine Nacherfüllung in Form von Reparatur oder Lieferung einer einwand­freien Neuware verlangen, wenn die gelieferte Ware defekt ist.
    Klappt das nicht, kann man den Preis mindern, vom Vertrag zurück­treten und mitunter sogar Schaden­ersatz verlangen.

  • gaita am 20.12.2023 um 07:28 Uhr
    Wegen gutem Angebot kein Rücktritt gewünscht

    Ich habe eine Kombi Waschmaschine und Trockner zu einem sehr guten Preis gekauft. Den Trockner gab es bei dem Kauf einer Waschmaschine umsonst dazu. Nun habe ich die Annahme der Waschmaschine verweigert, da sie sehr starke Beschädigungen aufwies. Der Händler möchte mir nun keinen Ersatz liefern sondern ich solle neu bestellen. Was passiert mit dem Trockner der bereits geliefert ist? Ist der Händler verpflichtet Ersatz zu liefern?