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Organisation des Rundfunkrats
Der Rundfunkrat setzt sich aus 74 Mitgliedern zusammen. 51 Mitglieder sind aus dem Land Baden-Württemberg und 23 Mitglieder aus dem Land Rheinland-Pfalz entsandt. Sie sind in ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Kein Mitglied des Rundfunkrats darf für den SWR oder für ein anderes Rundfunkunternehmen gegen Entgelt tätig sein. Kein Mitglied des Rundfunkrats darf wirtschaftliche oder sonstige Interessen haben, die die Erfüllung seiner Aufgaben gefährden. Die Mitgliedschaft im Rundfunkrat ist ein öffentliches Ehrenamt.
Die Amtszeit des Rundfunkrats beträgt fünf Jahre. Der Rundfunkrat wählt die Vorsitzenden sowie die erste und zweite Stellvertretung für die Dauer von 30 Monaten, wobei der erste Vorsitz und die erste Stellvertretung Mitglieder des Rundfunkrats aus verschiedenen Ländern sein müssen.
Aufgaben des Rundfunkrats
- Wahl und Abberufung des:der Intendant:in gemeinsam mit dem Verwaltungsrat
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Beschlussfassung über Satzungen gemeinsam mit dem Verwaltungsrat
- Beschlussfassung über Richtlinien der Programmgestaltung
- Zustimmung zur Berufung der Direktor:innen mit Ausnahme derjenigen der Landessender, der Verwaltungsdirektion und der Juristischen Direktion
- Wahl und Abberufung der vom Rundfunkrat gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats
- Genehmigung des Jahresabschlusses
- Zustimmung bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als fünf Millionen Euro bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von Programmteilen
- Entscheidung über Beschränkungen und Abweichungen vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- Durchführung des Prüfverfahrens für neue oder veränderte Telemedienangebote
Ausschüsse des Rundfunkrats
Der Rundfunkrat bildet die drei Ausschüsse Programmausschuss Information, Programmausschuss Kultur und Ausschuss Recht und Technik, in denen die Mitglieder zu den jeweiligen Themengebieten beraten.
FAQ
Sitzungsunterlagen
Termine, Tagesordnungen, Protokolle Rundfunkrat und Ausschüsse
Sitzungsunterlagen