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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.humboldt-foundation.de veröffentlichte Website der Alexander von Humboldt-Stiftung.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik am 29.04.2021 vorgenommenen Bewertung im Rahmen einer vereinfachten Prüfung. Die Website ist wegen der im Folgenden aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- PDF-Downloads: Wir bemühen uns, nicht barrierefreie PDF-Dateien durch eine barrierefreie Version zu ersetzen.
- Antrags- und Gutachtenformulare: Wir bereiten eine grundlegende Überarbeitung aller Formulare vor und bemühen uns, diese barrierefrei zu gestalten.
- Untertitel von Videos: Wir sind bemüht, für jedes verfügbare Video Untertitel zur Verfügung zu stellen. Sollten sie einmal fehlen, stehen alternativ automatisch erstellte Untertitel der Plattform YouTube zur Verfügung.
- Alternativtexte: Einigen Elementen (v.a. Fotos) fehlen noch alternative Texte.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 13.9.2021 aktualisiert.
Barrieren melden
Bei Fragen oder Feedback zu unserer Website wenden Sie sich bitte per E-Mail an webmaster[at]avh.de. Wenn Sie uns eine Barriere melden möchten, nutzen Sie bitte unser Feedbackformular.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info[at]schlichtungsstelle-bgg.de.