Ärzteschaft
Clearingverfahren zur neuen GOÄ geplant
Donnerstag, 10. Oktober 2024
Berlin – Die Neufassung einer Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) geht innerhalb der Ärzteschaft in ein Clearingverfahren. Das kündigte der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) heute an.
Dafür sollen alle beteiligten ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen eingeladen werden. Das weitere Vorgehen soll dann gemeinsam „mit Blick auf den nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig“ beraten werden, wie es heute hieß. Die GOÄneu könnte damit Thema beim nächsten Ärztetag werden.
Hintergrund des Clearingverfahrens dürfte zuletzt laut gewordene Kritik vor allem aus technischen Fächern sein. Diese hatten eine zu große Abwertung ihrer Leistungen beklagt. Der Vorstand der Bundesärztekammer betonte heute, es gelte nun die anstehenden Sachfragen zu klären, das Für und Wider sorgfältig abzuwägen und in Ruhe zu einer gemeinsamen Haltung der Ärzteschaft zu kommen.
Die aktuell geltende GOÄ ist nach Jahrzehnten ausgebliebener Anpassungen an den medizinischen Fortschritt und die tatsächlichen Kostenentwicklungen stark überaltert. Aus Sicht der BÄK ist eine grundlegende Novellierung unumgänglich. Eine rechtssichere, transparente Abrechnung privatärztlicher Leistungen werde mit der bestehenden GOÄ immer schwieriger, hieß es heute.
Eine angemessene Vergütung der ärztlichen Zuwendung zu den Patienten in Anamnese, Beratung, körperlicher Untersuchung und vielen weiteren Leistungen sei „schon lange nicht mehr gegeben“. Der Ärzteschaft werde damit eine zeitgemäße Gebührenordnung als Wesensmerkmal des freien Berufs vorenthalten.
Die Bundesärztekammer und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hatten am 11. September erklärt, man habe sich auf ein neues System und eine Preisliste verständigt. Diese wurden dann etwa 165 ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften in Berlin vorgestellt.
Gestrichen sind im Entwurf der neuen GOÄ die bisherigen Mehrfachhebesätze. Ärzte werden dann keinen 2,3- oder 3,5-fachen Hebesatz oder ähnliches mehr abrechnen können. Auch die bisherigen Analogziffern für Verfahren, für die es bisher keine Preise gab, weil die derzeitige GOÄ nicht auf dem Stand der Technik ist, entfallen.
Stattdessen soll jede Leistung einen eigenen Preis haben. Dieser kann in komplexen Fällen mit einer medizinischen Begründung mit einem Zuschlag versehen werden. Während etwa bei technischen Fächern die Leistungen für Anwendungen abgesenkt werden, soll die sprechende Medizin dem Entwurf zufolge besser vergütet werden. Das erarbeitete Gebührenverzeichnis enthält 5.500 Gebührennummern und Zuschläge.
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Im Ergebnis hat der PKV-Verband akzeptiert, dass das GOÄ-Ausgabevolumen um bis zu 13,2 Prozent steigen werde, teilte die BÄK damals mit. Das ist ein Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro. Dieser Effekt solle in den ersten drei Jahren (Einführungsphase) stufenweise eintreten.
Grund für eine neue Gebührenordnung ist vor allem das Alter der bisherigen GOÄ. Sie stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982. 1996 wurde sie in Teilen novelliert. Aus Sicht der Ärzteschaft ist sie völlig veraltet und bildet weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab.
Das hat zur Folge, dass nicht im Gebührenverzeichnis enthaltene Leistungen nur mit Hilfe von Analogziffern abgerechnet werden könnten. Für Patienten, Krankenversicherer, Beihilfe und Ärzteschaft bringt das Probleme mit – Folge können Rechtsstreitigkeiten und mehr Bürokratie sein. © may/bee/aha/aerzteblatt.de