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Industrie

[897] Industrie (v. lat.), 1) Fleiß; 2) die Regsamkeit, einen erwählten Nahrungszweig durch neue od. vervollkommnete Erzeugnisse, sei es in der Form od. in den Stoffen, in den Handgriffen, Maschinen etc., besser od. wohlfeiler zu liefern. Zu den Beförderungsmitteln der I. gehören a) Industriegesellschaften (Industrievereine, Gewerbvereine), Gesellschaften, welche den patriotischen Zweck haben, örtliche od. nationale I. zu wecken u. zu befördern, s.u. Gewerbe; b) Industrieschulen, s. Arbeits- u. Gewerbschulen; c) Industrieausstellungen, s.d. Oft spricht man von einem Industrieregal des Landesherrn, als dem Recht u. der Pflicht des Staatsoberhaupts, die I. zu befördern durch zweckmäßige Gesetze u. Aufhebung resp. Beseitigung alles dessen, was der I. hinderlich wird, z.B. Monopole, alleinige od. Milansübung gewisser Gewerbe durch den Staat, Geschlossenheit u. Bannrecht der Zünfte, die Anhäufung zu großen Grundbesitzes in Einer Hand, Zulassung zu Handwerkern ohne erprobte Kunstfertigkeit u. Tüchtigkeit etc. Künstliche od. Zwangsbeförderungsmittel der I. sind meist unfruchtbar od. schädlich, oft die Rechte andrer Klassen der Staatsbürger verletzend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 897.
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