[722] Sechser, 1) so v.w. Sechsgroschenstück; 2) Sechspfennigstücke in den Ländern, wo der Groschen (Silbergroschen) 12 Pfennige gilt, sonst auch in Sachsen; auch Kupferstücke zu 6 leichten Pfennigen in Rostock u. Wismar etc.; 3) sonst doppelte Düttchen in Preußen; 4) Sechskreuzerstücke in Süddeutschland; 5) Sechsmariengroschen in Braunschweig; 6) Sechsbätzner in der Schweiz etc.; 7) melodische Periode in 6 Takten.