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Rechts

[883] Rechts, 1) die Richtung von der Mittellinie aus, welche der linken Seite, also der, bei welcher das Herz liegt, entgegengesetzt ist. Die rechte Seite gilt bei Rangordnungen für ehrenvoller als die linke; 2) im Wappen dasjenige, was, wenn man sich den Schild am Arm des Ritters vorstellt, demselben, nicht aber dem Anschauenden zur rechten Hand erscheint. Rechtsdurchschnitten od. schrägrechts getheilt ist ein Schild, dessen Theilungslinie von der rechten Oberecke des Schildes ausgeht. Rechts, gekehrt, jede Figur, welche ihren Vordertheil nach dem rechten Schildesrand wendet. Rechtsgetheilt, nennen Einige die Theilung, wo die senkrechte Linie[883] nicht durch die Mitte geht, sondern rechts ausweicht, was Andere zu den Heroldsfiguren rechnen, u. eine rechte Seite nennen; 3) bei flachen Gegenständen, z.B. Zeuchen, die Seite, auf welcher dieselben eigentlich gezeigt u. getragen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 883-884.
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