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Candelāber

[628] Candelāber (v. lat.), Gestell zu Aufstellung von Lichtern, auch wohl Räucherwerk, ursprünglich aus. Rohr, oben mit einem Teller, unten mit einer Scheibe; von den Griechen vielfach ausgebildet. Später bildeten die C. als säulenartige in- u. auseinander zu schiebende Schäfte, aufschließende Akanthusstauden mit übergeschlagenen Blättern, zierliche mit Epheu umwundene, in Vasen od. Glockenblumen endende Stämme etc. Statt Holz od. gebrannten Thon nahm man später Metall, namentlich Bronze, auch edle Metalle, Marmor, Alabaster etc. als Material zur, Anfertigung der C-s. Man unterschied an den kunstgeformten C-s die Basis (Fuß), gewöhnlich aus, drei Thierfüßen bestehend, den Kaulos (Schaft), gewöhnlich cannelirt, den Kalathos (Knauf) u. den Diskos (Teller), welcher die Lampen trug. Den Schaft ersetzte auch wohl eine Figur, welche in einer od. in jeder Hand einen Diskos trug; auch über dem Knauf findet sich wohl eine den Teller tragende Figur angebracht. Noch künstlichere Formen hatten die mehrarmigen C. In neuerer Zeit hat der antike Geschmack auch auf Lampengestelle Anwendung gefunden, welche jetzt nach Art der C. in Bronzeguß zierlich ausgeführt werden. C. dienen auch zu Verzierung von Gebäuden, oft als wirkliche Laternenträger; in Friesen findet man sie als Bildhauerarbeit angebracht, auch völlig isolirt als Monumente. Merkwürdig war der bei Alexandrien in Ägypten als Leuchtthurm dienende C. u. der Thüringsche C., s.u. Altenberge 1).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 628.
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