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Lichter

[354] Lichter, 1) mehrere leuchtende Körper, die gemeinschaftlich Licht verbreiten; 2) die Augen des Haarwildes u. der Pferde; 3) die stark erleuchteten Partien eines Gemäldes; 4) bei den alten Germanen Lieder, welche Abends bei Licht vor den Hausthüren von Personen gesungen wurden, die irgend einer Unthat wegen beschämt werden sollten; 5) (Kriegsw.), so v.w. Zündlichter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 354.
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