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Zahlmeister

[835] Zahlmeister, deutsche obere Militärbeamte mit Offiziersrang zur Besorgung des Zahlungs- und Rechnungswesens bei den Truppen; jedes Bataillon, Kavallerieregiment und jede Feldartillerieabteilung hat einen Z., der die Kassenverwaltung selbständig unter alleiniger Verantwortung führt. Einer der Z. beim Regiment ist Mitglied der Bekleidungskommission (Regimentszahlmeister). Bewährte Z. der obern zwei Gehaltsklassen können zu Oberzahlmeistern befördert werden. Unterzahlmeister haben Feldwebelsrang und tragen Zahlmeisteruniform mit Feldwebelsabzeichen. Die Z. ergänzen sich aus dem Mannschaftsstand (auch aus Einjährig-Freiwilligen), werden nach zweijährigem Frontdienst als Zahlmeisteraspiranten bei einer Kassenverwaltung beschäftigt, dann weiter bei einer Intendantur ausgebildet, wo sie sich einer Prüfung unterziehen müssen. Über Feldzahlmeister und Reservezahlmeisteraspiranten s. Kriegsbeamte. Bei der Marine hat der Marinestabszahlmeister den Rang eines Kapitänleutnants, der Marineoberzahlmeister den eines Oberleutnants zur See, der Marinezahlmeister den eines Leutnants zur See, der Zahlmeisteraspirant gehört zu den Deckoffizieren, der Zahlmeisterapplikant zu den Mannschaften. Vgl. Rehse, Leitfaden zur Vorbereitung auf die Zahlmeisterprüfung (Berl. 1903).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 835.
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