[174] Beichte (althochd. bigihti, »Bekenntnis«; lat. confessio), das reuige Sündenbekenntnis vor einem Geistlichen, dem Beichtvater, zur Erlangung der Absolution (s.d.), ursprünglich öffentlich, seit dem 5. Jahrh. zur Privat-B. nur vor den Ohren des Priesters (Ohren-B.) gemildert und als Vorbereitung zum Abendmahl betrachtet. Die Ablegung der B. wenigstens einmal jährlich (meist vor Ostern) war schon in der alten Kirche üblich; in der Folge zu einem die Taufe ergänzenden Sakrament erhoben, wurde sie 215 durch Innozenz III. zur strengsten Pflicht gemacht (Beichtzwang). Nach der Lehre des heutigen Katholizismus ist die B. das zweite Stück des Bußsakraments (s. Buße), das vom 7. bis 9. Altersjahre ab zu vollziehen ist (Kinder-B.). General-B., eine das ganze Leben umfassende B. In der evang. Kirche ist an Stelle der anfänglich noch beibehaltenen Privat-B. allmählich die allgemeine B. getreten, die in der Bajahung eines vom Beichtvater vorgesprochenen Sündenbekenntnisses besteht.