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Beichte

[54] Beichte, von ahd, bijehan, bekennen, mhd. die bîht und bîhte, Bekenntnis; davon das Verb bîhten und bîhtigaere. Schon in den ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche wurde es Gebrauch, dass ausgeschlossene Gemeindeglieder, um wieder aufgenommen zu werden, als Anfang ihrer Busse das Vergehen, um dessenwillen sie exkommuniziert waren, vor der versammelten Menge bekannten. Aber auch die Mitglieder der Kirche selbst pflegten bald vor dem Genuss des Abendmahles sich durch Sündenbekenntnisse zu[54] erleichtern. Im frühern Mittelalter wurde am Aschermittwoch zur Eröffnung der Quadragesimalfasten ein öffentlicher Gottesdienst abgehalten, bei welchem nach den Einzelbeichten mit teils vorgängiger, teils nachfolgender Ansprache zuletzt von Allen oder gewöhnlicher vom Priester für Alle ein Beichtformular gemeinsam gesprochen wurde; die vielen althochdeutschen Beichtformeln (u.a. abgedruckt bei Müllenhoff u. Scherer, Denkmäler deutscher Poesie und Prosa) zeigen, dass dieser Gottesdienst zu den wenigen in der Volkssprache verhandelten gehörte. Als Forderung tritt die bei diesem Gottesdienste vorausgesetzte Privat- oder Spezialbeichte schon im 8. oder 9. Jahrh. auf. Zu allgemeiner Sanktion gelangte die Privatbeichte aber erst durch das Laterankonzil von 1215. Speziell hatten die Dominikaner und Franziskaner Vollmacht, überall Beichte zu hören, was mannigfachen Widerspruch der Weltgeistlichkeit hervorrief.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 54-55.
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