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Abgrenzung der Bahn

[18] Abgrenzung der Bahn, Vermarkung (demarcation; abornement; demarcazione), die Bezeichnung der Grenzen der Bahn auf dem Gelände durch Steine, seltener Pfähle aus Holz oder Eisen, die in der Regel das Eigentumszeichen der Bahnverwaltung, und auch eine fortlaufende, häufig gemeindeweise abgeschlossene Numerierung tragen.

Die Steine werden so versetzt, daß der Grenzpunkt entweder mit ihrer Mitte oder hinteren Fläche zusammenfällt und die Bezeichnung gegen die Bahnseite gewendet ist.

Die Grenzpunkte liegen gewöhnlich 1 m bis 1∙5 m, selten weniger oder mehr von den Füßen der Aufträge oder von den Kanten der Abträge oder Begrenzungs- und Wassergraben entfernt. Grenzsteine (Marksteine) werden an allen Knickpunkten, in langen Geraden zumeist in je 100 m, auch in 200 m Entfernung versetzt; ihre Abmessungen betragen 15 cm bis 25 cm Seitenlänge, 25–40 cm Höhe außerhalb des Bodens und 40–60 cm unter halb der Bodenoberfläche (s. auch Grunderwerb).

Dolezalek.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 18.
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