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Sponheim

[584] Sponheim, 1) sonst reichsunmittelbare Grafschaft im Oberrheinischen Kreise, zwischen Rhein, Nahe u. Mosel, von Trier, Mainz, Simmern, Zweibrücken u. den Landen der Wild- u. Rheingrafen begrenzt, theile sich in die vordere u. hintere Grafschaft. 1437 starben die Grafen von S. aus, u. nach langen, bis ins 18. Jahrh. dauernden Streitigkeiten erhielt von der ersteren Baden 2/5 u. Kurpfalz 3/5; 1801 fiel sie an Frankreich u. kam zum Rhein- u. Moseldepartement; durch den Wiener Congreß 1815 kam der größte Theil derselben an Preußen u. ist jetzt unter die Kreise Kreuznach, Simmern u. Zell des Regierungsbezirks Coblenz u. das oldenburgische Fürstenthum Birkenfeld vertheilt. Da Baden, dessen Integrität der Großherzog Karl Ludwig 1817 festgestellt (s. Baden, Gesch. S. 150) u. der Großherzog Ludwig August 1819 seinen, aus der zweiten (morganatischen) Ehe Karl Friedrichs stammenden Halbbruder Leopold zu seinem Nachfolger bestimmt hatte, bedeutende Entschädigung für S. erhielt, so machte Baiern; als der Großherzog Ludwig 1830 ohne Descendenten starb u. Leopold ihm wirklich folgte, Ansprüche auf diese, da es seine Ebenbürtigkeit bezweifelte (s. Baden, Gesch. S. 150). Jedoch blieb die Sache, da die Großmächte, bes. Rußland, diese Erbfolge bereits 1818 garantirt hatten, auf sich beruhen, obschon Baiern seine Ansprüche nicht definitiv aufgegeben hat. Vgl. Über die Ansprüche der Krone Baiern an Landestheile des Großherzogthums Baden, Manh. 1828. 2) (Burg-S.), Dorf im Kreise Kreuznach des Regierungsbezirks Coblenz der preußischen Rheinprovinz, mit den Ruinen des Stammschlosses der Grafen von S. u. der 1044 von den Grafen gestifteten Benedictinerabtei, deren berühmtester Abt Trithemius war: Weinbau; 750 Ew.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 584.
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