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Papier maché

[628] Papier maché (fr., spr. Papiëhmascheh), durch Zerkleinerung der Lumpen etc. entstandenes Papierzeug, welches nicht in Bogen verwandelt, sondern zu verschiedenen anderen Gegenständen gestaltet u. verarbeitet wird, z.B. zu Puppenköpfen, Figuren, Basreliefs, Bilderrahmen, Kronleuchtern, Dosen, Tellern etc. Papier-machéarbeiten fertigt man: a) aus teigartiger Masse, meist aus einem gröberen Papierzeug, welche aus Makulatur durch Kochen mit Wasser u. Zerstampfen im Mörser od. Mahlen in einem kleinen Holländer bereitet, durch Auspressen vom Wasser größtentheils befreit, mit Gummiwasser, Leimwasser od. Stärkekleister zu einem Teig angemacht wird; man drückt die Masse in geölte Formen aus Holz od. Gyps, läßt die gefertigten Gegenstände an der Luft trocknen, tränkt sie mit Leinölfirniß u. trocknet (bäckt) sie in einem Backofen, bis sie braun u. hart werden, worauf man sie gewöhnlich anstreicht, lackirt, vergoldet etc., nach Befinden auch abdreht, abraspelt od. abschleift. Größere Härte erlangt man, wenn man gemahlene Kreide, Thon od. seinen Sand unter den Teig mengt. Hierher gehören auch die aus Stein- u. Lederpappe (s.u. Pappe) verfertigten Gegenstände; b) aus Pappe, indem man die Theile des Gegenstandes aus Pappe zuschneidet, zusammenleimt, lackirt etc., od. die durch Wasser erweichte in Formen drückt; c) aus Papier, indem man dickes, steifgeleimtes Papier mit leimhaltigem Kleister über einander klebt u. in entsprechender Weise zum Theil mit Benutzung von Formen u. Modellen zu den gewünschten Gegenständen gestaltet, diese nach scharfem Trocknen abhobelt, lackirt, vergoldet etc. Zu den Papier-machéarbeiten gehören auch die Papierlichtbilder.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 628.
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