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Last

[139] Last, 1) die Schwere, das Gewicht eines Gegenstandes; 2) das Maß, nach welchem die Tragfähigkeit eines Schiffes bestimmt wird. Es beträgt meistens 4000 Pfd. Handelsgewichtes. Tonnelast, eine halbe Last beiläufig 2000 Pfd. Achterlastig, größere Tauchung am Hintertheile des Schiffes. Vor- od. Vorderlastig nennt man ein Schiff, welches die größere Tauchung am Vordertheile hat. Gleichlastig, wenn die Tauchung vorn u. achter gleich ist; 3) L. als Flächen-, Frucht- u. Biermaß, auch als Handelsgewicht, bes. bei Schiffsladungen, u. als Quantum bei Waaren, welche nach L-en verkauft werden, s.u. den geographischen Artikeln der Länder u. bedeutendsten Handelsstädte; [139] 4) Alles, was durch eine Kraft gehoben, gehalten od. bewegt werden soll; 5) so v.w. Ladung; 6) so v.w. Accession.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 139-140.
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