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Hintertheil

[394] Hintertheil, 1) der entferntere, abwärts gekehrte Theil, bei Thieren der dem Kopfe entgegengesetzte Theil; 2) der Theil des Schiffes vom Besahnmast bis zum Hintersteven; daher Hintersegel, die Segel des großen u. bei Dreimastern auch des Besahnmastes. Hintersteven (Achtersteven), ein Stück Holz am Hintertheile des Schiffes, auf welchem das Steuerruder ruht, od. welches durch den Butensteven mit dem Kiele in Verbindung steht; 3) so v.w. Hals des Ankers, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 394.
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