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Klettenberg [1]

[573] Klettenberg, 1) sonst Herrschaft, die 1266 von den ausgestorbenen Grafen von K. an die Grafen von Hohnstein kam. Als die Letzteren 1593 ausstarben, nahmen die Grafen von Schwarzburg u. Stollberg, vermöge Erbverbrüderung, sie in Besitz; allein sie kam 1634 an das Hochstift Halberstadt u. 1648 im Westfälischen Frieden an Kurbrandenburg. 1807 an Westfalen abgetreten, gehörte sie zum District Nordhausen des Harzdepartements. 1813 wurde sie wieder preußisch. Mit Lohra (s.d.) bildet sie jetzt den preußischen Antheil der Grafschaft Hohnstein; 2) Dorf im Kreise Nordhausen des preußischen Regierungsbezirks Erfurt; 400 Ew.; Schloßruine; Sitz der sonstigen Grafen von K.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 573.
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