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Lohra

[473] Lohra, 1) Herrschaft, sonst zum Obersächsischen Kreise gerechnet, hatte früher eigene Grafen u. kam später an die Grafen von Hohenstein, nach deren Aussterben 1593 aber vermöge Erbverbrüderung an die Grafen von Schwarzburg u. Stolberg, von denen es alter Käufe halber Halberstadt 1634 erstritt. Mit Halberstadt kam L. im Westfälischen Frieden 1648 an Kur-Brandenburg, welches nun den Grafen von Sayn-Witgenstein damit belehnte, diese Lehn aber 1699 wieder an sich nahm. L. wurde 1807 an Westfalen abgetreten u. machte einen Theil des Harzdepartements aus, 1813 kam es wieder an Preußen; 2) Dorf u. Domäne bei Bleicherode im Kreise Nordhausen des Regierungsbezirks Erfurt der preußischen Provinz Sachsen, mit Kalkbrennerei u. Ziegelei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 473.
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