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Genĭus

[158] Genĭus, 1) (Schutzgeist), in der Etruskischen Mythologie der Gott der allgemeinen Erzeugungskraft. Der G. war ein Sohn der Götter u. Erzeuger der Menschen, insofern Tina, der Seelenvater, durch G. zur Erzeugung entwickelt u. hauptsächlich die Seele zeugt; daher war G. auch der Gott, der für die Fortdauer u. Blüthe der Familien wirkte. Das Gesagte galt bes. von dem G. jovialis, aber außer diesem gab es auch noch andere Genien (s. Etruskische Mythologie A) a). Die Ansicht von G. ging auch in die Römische Religion über, u. der G. war hier der Geber des Lebens od. der Lebenskraft u. geistigen Anlagen der Menschen. Diese Genien galten als untergeordnete Götterwesen; die der Männer waren männlichen, die der Weiber weiblichen Geschlechts u. Letztere hießen Junones. Beim Tode des Menschen blieb der G. auf der Oberwelt zurück u. weilte gern an dem Grabe seines Schützlings. Der G. wurde dargestellt als Jüngling in der Toga mit verhülltem Haupt, mit Schale u. Füllhorn. Den Genien wurde, bes. an dem Geburtstage (Genialis dies), Wein, Kuchen etc. unter Freudenbezeugung geopfert, u. bei ihnen schwuren die freien Römer. Die Wirksamkeit des G. auf seinen Menschen war bes. Schutz, u. deshalb ertheilte man später Familien, Genossenschaften, ganzen Heeren, Städten, Völkern (G. publicus, G. populi romani etc.), ja Orten u. Gegenden (Genil locorum), Quellen, Scheuern, Häusern, Theatern etc. einen G. als Schützer u. deutete denselben durch eine Schlange (Symbol der Wachsamkeit) an. Der späteren Zeit gehört auch die Sitte an, selbst anderen Göttern einen G. zuzuschreiben. In sittlicher Beziehung wurden später jedem Menschen zwei Genien als Personificationen der Sinnlichkeit u. Vernunft zugeschrieben, wovon der eine zum Guten, der andere zum Bösen rieth. Etwas Ähnliches war der G. des Sokrates, s.u. Sokrates. 2) (Med.), Charakter, Kennzeichen von Krankheiten, insofern sich diese dadurch einer größeren Gruppe anreihen, z.B. den epidemischen od. nervösen, od. in Bezug auf ihre Gefahr.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 158.
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