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Sinnlichkeit

[131] Sinnlichkeit, ist im allgemeinen die Empfänglichkeit für die Empfindungen der äußeren Sinne, in Verbindung einerseits mit den formalen (räumlichen u. zeitlichen) Bestimmungen, welche mit den sinnlichen Empfindungen unwillkürlich sich verknüpfen, andererseits mit den Gefühlen der Bist u. des Schmerzes, welche gewisse sinnliche Empfindungen verursachen, sammt den hieraus hervorgehenden Begierden u. Neigungen. In der ersteren Beziehung steht dem sinnlichen Vorstellen das verständige u. vernünftige Denken gegenüber, in der zweiten dem sinnlichen Begehren das durch kluge u. besonnene Überlegung od. durch sittliche Motive u. Gebote geleitete Wollen u. Handeln. Deshalb erscheinen S. u. Vernunft sowohl in theoretischer als in praktischer Beziehung als [131] Gegensätze. Ein sinnlicher Mensch wird vorzugsweise der genannt, welcher sich in seinem Begehren u. Handeln vorherrschend von den in den sinnlichen Begehrungen liegenden Antrieben bestimmen u. leiten läßt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 131-132.
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