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Gummi

[775] Gummi (Chem.), eine zur Klasse der Kohlenhydrate gehörige Gruppe von organischen Körpern, welche im Pflanzenreich sehr verbreitet sind; im reinen Zustand bilden sie feste, durchsichtige od. durchscheinende, spröde, geruch- u. geschmacklose Massen von muschligem Bruch, sie sind unkrystallisirbar, unlöslich in Alkohol, Äther u. Ölen, ohne Reaction auf Pflanzenfarben, in Wasser sind sie theils löslich, theils quellen sie nur darin auf, durch Jod werden sie nicht gefärbt; beim Erhitzen schmelzen sie u. verbrennen; Salpetersäure verwandelt sie in Schleimsäure, mit Ausnahme des Dextrins, welches in Oxalsäure übergeht; durch längeres Kochen mit verdünnten Säuren gehen sie in Traubenzucker über; in den Pflanzen kommen sie theils gelöst in den Zellen vor, theils als Anhäufungen in besondern Gefäßen (Gummigänge), ferner in der Epidermis mancher Samen; oft fließen sie von selbst aus den Pflanzen aus. Hinsichtlich ihres Verhaltens zu Wasser unterscheidet man: a) in Wasser lösliche, Dextrin u. Arabisches Gummi; auch bereitet man künstliches G. auf verschiedenen Wegen, bes. zu technischen Zwecken (s.u. Dextrin); b) in Wasser aufquellende: Cerasin, Bassorin (Traganth), Pflanzenschleim (s.d. a.). In der Technik wendet man die Gummiarten bes. zum Kleben, zum Appretiren der Zeuge, auch in der Zuckerbäckerei an; in der Pharmacie zur Bereitung von Emulsionen, bei Diarrhöen etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 775.
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