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Damm [1]

[665] Damm, 1) die zur Verhütung einer Überschwemmung, zum Aufhalten (Abdämmen) des Wassers, zur Führung einer Straße durch niedrige wasserreiche Gegenden, auch zur Einschließung von Teichen angelegte, auf beiden Seiten abgeböschte Erhöhung von Erde, Sand, Steinen, Faschinen etc. Die stärkere od. geringere Böschung richtet sich nach dem festeren od. lockeren Material; jedoch ist dieselbe nach der Wasserbreite (Dammbrust) zu immer flächer als nach der Landseite. Bei lockerem Erdreich werden die Seiten noch durch Faschineneinlagen befestigt, sowie auch die Dämme öfters durch Holzwände u. auch Mauern befestigt werden. Die Höhe des Dammes richtet sich nach dem höchsten Wasserstande od., bei Straßendämmen, nach den mit einander zu verbindenden höher liegenden Straßen od. nach sonstigen Momenten, vgl. Chaussee, Eisenbahn. Die obere Breite des Dammes wird durch den Zweck, z.B. ob er als Fahrstraße dient, bestimmt, die untere durch die Böschung, vgl. Deich; 2) (Kriegsw.), bei anzulegenden Überschwemmungen, die zum Aufhalten des Wassers angelegte lange Erderhöhung; 2) bei Wasserbauten die interimistisch stehen bleibende Erde, um den Zudrang des Wassers vor der Vollendung des Baues zu hindern; 4) (Bergw.), eine aus zwei Wänden von dicht auf einander getriebenen Stämpeln, zwischen welche Thon u. Lehm eingestampft wird (Dammstoßen), bestehende, in den Gruben errichtete Wand, welche das wilde Wasser von den Arbeitern abhält; 5) in Salzwerken eine Erhöhung von Lehm od. Thon, welche das Abfließen des in die Kammern geleiteten süßen Wassers vor dessen Sättigung mit Salz hindern soll; 6) in Schmelzofen der Ort, wo sich das Geschmolzene sammelt; 7) (Schiffsw.), eine Sandbank; 8) (Anat., Mittelfleisch, Perinaeum), der zwischen den Geschlechtstheilen u. dem After gelegene Theil; daher Dammarterie, Schlagader zur Versorgung des Damms, s. Beckenarterie; Dammnaht (Rhaphe), eine linienförmige Hautwulst des Dammes; 9) in der Orgel Hölzer, worin der Pfeifenstock ruht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 665.
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