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Theodosĭus

[468] Theodosĭus der Große, röm. Kaiser, geb. 346 n. Chr., gest. 17. Jan. 395 in Mailand, war der Sohn des aus Spanien stammenden Flavius T., der unter Valentinian I. in Britannien und Afrika dem Reich als Feldherr bedeutende Dienste geleistet hatte, aber 376 in Ungnade fiel und hingerichtet wurde. Der Sohn hatte sich schon bei Lebzeiten seines Vaters ebenfalls als Feldherr ausgezeichnet, zog sich aber nach dessen Hinrichtung auf sein Landgut in Spanien zurück. Nach der unglücklichen Schlacht bei Adrianopel wurde er 379 von Gratianus (s. d.), dem Kaiser des Westens, berufen, um das Reich gegen die eingedrungenen Goten zu verteidigen, bald auch zum Kaiser des Ostens erhoben. Er brachte die Goten teils durch[468] glückliche Kämpfe, teils durch Unterhandlungen 382 zur Unterwerfung, worauf er ihnen feste Wohnsitze in Thrakien anwies und einen Teil in sein Heer aufnahm. Als Maximus (s. d. 2), der bereits Gratian gestürzt hatte, auch Valentinian II. bedrohte, zog er 388 gegen ihn und brachte ihm bei Siscia eine völlige Niederlage bei. Ebenso zog er 394 gegen Arbogast (s. d.), der nach der Ermordung Valentinians II. den Rhetor Eugenius zum Kaiser des Westens eingesetzt hatte; sie wurden bei Aquileja völlig geschlagen und fanden bald darauf den Tod. Auf diese Art wurde das ganze Reich zum letztenmal unter der Herrschaft Eines Kaisers vereinigt. Im Innern war T. besonders bemüht, die Arianer zu unterdrücken und dem Heidentum ein Ende zu machen, weshalb er 381 auf dem Konzil zu Konstantinopel das Nicäische Glaubensbekenntnis für allein gültig erklären ließ und 392 durch ein Edikt den heidnischen Kultus völlig verbot. Als er 390 die Stadt Thessalonich wegen eines Aufstandes durch ein grauenhaftes Blutbad züchtigte, mußte er sich vor Bischof Ambrosius von Mailand einer Kirchenbuße unterwerfen. Nach seinem Tode wurde das Reich unter seine beiden Söhne Arcadius und Honorius geteilt. Vgl. Güldenpenning und Island, Der Kaiser T. der Große (Halle 1878).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 468-469.
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