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Glaubensbekenntnis

[13] Glaubensbekenntnis (Confessio fidei, Symbolum), die öffentliche Erklärung einer Kirche oder einer religiösen Partei oder eines Einzelnen über das, was sie als wahre Lehren des Glaubens mit Überzeugung annehmen, also eine kurze, aber hinreichend bezeichnende Zusammenstellung derjenigen Artikel, die man als den Kern des Glaubens betrachtet, an die sich sowohl die Lehrer einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft wie ihre Glieder als an eine Regel und Richtschnur halten. Die außerchristlichen Religionen haben darauf im allgemeinen nicht den entscheidenden Wert gelegt wie das Christentum. Ihr G. besteht darin, daß man sich beim Kultus beteiligt und der Autorität der Priester unterwirft. Dagegen kann das sogen. Schma Israel (5. Mos. 6,4) und das »Allah ist Allah, und Mohammed ist sein Prophet« als das G. des Judentums und des Islams gelten. Auch das älteste christliche G. bestand nur in der Aussage, daß »dieser (Jesus nämlich) der Christ ist« (Apostelgesch. 9,22). Allmählich wurde allerlei jüdischen und heidnischen, zuletzt auch innerchristlichen Abweichungen von dem kirchlichen Gemeinbewußtsein gegenüber dieses G. erweitert, ausgeführt, bereichert, und es traten im Lauf einer solchen Entwickelung nicht nur bald das sogen. Apostolische (s. d.), Nicäisch-konstantinopolitanische (s. d.) und Athanasianische (s. d.) G. hervor, sondern es wurde überhaupt Sitte, daß jede Religionsgenossenschaft ihr besonderes G. oder ihre Konfession hatte. Über diese Glaubensbekenntnisse sind die den einzelnen Kirchen und Sekten gewidmeten Artikel zu vergleichen. S. Symbolische Bücher.[13]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 13-14.
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