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Ressort

[824] Ressort (franz., spr. -ssōr), Springfeder; Fach, das sich durch den Druck einer Feder öffnet; dann soviel wie Fach, Geschäftskreis einer Behörde (s. Zuständigkeit); daher: zu einer Behörde ressortieren, in deren Geschäftskreis gehören.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 824.
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