[520]Ressort (frz., spr. -ohr), Springfeder; Fach, Bereich, Wirkungskreis einer Behörde; ressortieren, in den Geschäftskreis oder zur Zuständigkeit einer Behörde gehören.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 520.