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Ressort

[520] Ressort (frz., spr. -ohr), Springfeder; Fach, Bereich, Wirkungskreis einer Behörde; ressortieren, in den Geschäftskreis oder zur Zuständigkeit einer Behörde gehören.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 520.
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