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Agendenstreit

[165] Agendenstreit, ein Streit, der sich an die Einführung der preußischen Hofagende 1816, bez. 1822 knüpfte. Es beteiligten sich daran nicht nur die bedeutendsten Theologen, wie von entgegengesetzten Standpunkten aus Schleiermacher und Augusti, sondern auch König Friedrich Wilhelm III. selbst. Von Schleiermacher wurde namentlich das episkopale Recht des Königs, liturgische Anordnungen zu treffen, angegriffen. Der 1826 für die Unionskirche entschiedene A. gab den nächsten Anlaß zur Bildung der altlutherischen Kirche. Vgl. Union. – Als nach langer Vorbereitung der preußische Oberkirchenrat 1893 einen Entwurf zu einer neuen, verbesserten und vermehrten Gestalt der Agende herausgab, erhob sich nicht nur von seiten der gesamten liberalen Theologie wegen der Stellung, die dem Apostolikum bei Taufe, Konfirmation und nach den Beschlüssen der Generalsynodalkommission auch bei der Ordination eingeräumt wurde, sondern auch von seiten liturgischer Autoritäten der lebhafteste Widerspruch dagegen. Dennoch wurde 10. Nov. 1894 die neue Agende mit einigen unwesentlichen Modifikationen durch die außerordentliche Generalsynode einstimmig angenommen (Kirchengesetz vom 18. Juni 1895).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 165.
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