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Laterne

[73] Laterne hat verschiedene Bedeutungen:

1. Ein aus einem zum Teile durchsichtigen Materiale hergestelltes Gehäuse, das die Flamme einer eingeschlossenen Oel-, Kerzen- oder Gaslampe gegen Wind und Regen zu schützen hat und das Herabfallen von Funken verhindert. Nach dem Zweck der Laternen erhalten sie sehr mannigfaltige Formen und werden auch aus verschiedenen Materialien hergestellt (vgl. Gasbeleuchtung, Bd. 4, S. 274, und Geleucht). 2. In der Baukunst werden auch Dachaufsätze Laternen genannt, welche die Aufgabe haben, Licht in das Innere einfallen zu lassen und zur Ventilation zu dienen. Sie finden sich namentlich bei Fabrikanlagen. 3. Auch die monumentalen Kuppelbauten erhalten einen Aufsatz (Laterne), der mit Fenstern versehen ist (vgl. Dach, Bd. 2, S. 497, 499, und Kuppel).

Weinbrenner.

Im Eisenbahnwesen dienen Laternen zur Signalisierung oder zur Beleuchtung. Zu den: ersteren gehören die Handlaternen der Wärter, die Lokomotiv-, Schluß-, Oberwagenlaternen, Laternen an Signalmasten, bei Weichen, Wasserkranen, für Streckensignale u.s.w. Um das in der Regel weiße Licht einer Signallaterne rot, grün erscheinen zu lassen oder nicht sichtbar zu machen, werden entsprechend farbige oder undurchsichtige Blenden verwendet. Die an den' Zügen anzubringenden Signallaternen werden auf besonderen Stützen aufgesteckt. Ihre Anwendung im einzelnen s. Bahnzustandssignale, Rangiersignale, Weichensignale, Zugsignale. Zu Beleuchtungszwecken (s.a. Beleuchtung der Eisenbahnwagen, Bd. 3, S. 339) dienen die Laternen in den Wagen, auf der Lokomotive bei den Wassergläsern, beim Manometer, in Bahnhöfen (s.d., Abschnitt Beleuchtung), bei Wegeschranken u.s.w.

Köchy.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 73.
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