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Laterne

[143] Laterne, 1) Leuchte, welche mit Wänden aus Glas, Horn od. einer anderen durchscheinenden Materie umschlossen ist, daß das Licht gegen Wind u. Regen geschützt od. das Herabfallen von Funken in feuergefährlichen Orten verhindert werde. Größe u. Gestalt der L-n sind sehr verschieden. Zu den größeren gehören die, welche an einem Orte fest aufgehängt sind, z.B. Hauslaternen, zur Erleuchtung der Hausflur u. auf Treppen von verschiedener Form, oft nur eine Glaskugel mit hineingehängter Lampe; die Straßenlaternen, zur Straßenbeleuchtung etc. Zu den kleinen od. Handlaternen, die man bei sich trägt, gehören die Blendlaternen, blecherne L-n mit einem beweglichen Schirme, den man vorschieben kann, um die Leuchte völlig zu verdecken; die Buchlaternen, L-n in Form eines Buches, das man in die Tasche steckt u. beim Gebrauch öffnet, dessen zwei Deckel, zwei Seiten eines Dreiecks, mit der dritten von Glas die L. bilden; auf dem Boden befindet sich die Dille; die Stalllaternen sind ganz von durchlöchertem Blech verfertigt. Papierlaternen von buntem Papier braucht man bei Illuminationen. L-n, deren Gestelle von Holz od. Fensterblei gemacht ist, verfertiget der Glaser; diejenigen, deren Gestelle von Blech ist, der Klempner. An Bord eines Schiffes dienen folgende L-n: Hinter- od. Achterlaternen, am oberen Rande des Heckbalkens angebracht, bezeichnen zugleich den Rang des Commandirenden in der Flotte u. zwar drei für den Admiral, zwei für den Viceadmiral, eine für den Contreadmiral; einzelne Schiffe haben nur die Positionslaterne an der Besahngassel zu führen; Buglaternen, als Positionslicht am Bugspriet; Kukuk- od. Blendlaterne, Krautlaterne, für die Pulverkammer; Schlachtlaternen, die in den Batterien während eines Nachtgefechtes gebraucht werden; 2) bei Dächern, bes. Kuppeldächern u. den Räumen, welche das Licht von oben erhalten, ein kleiner thurmartiger Aufsatz aus leichten Stäben u. Säulen von Holz od. Eisen mit Glasfenstern dazwischen u. einem Dache bedeckt, das aus Metall od. ebenfalls aus Glasscheiben besteht; 3) ein blecherner durchbrochener Aufsatz auf der oberen Öffnung der Schornsteine, welcher verhindert, daß widriger Wind den Rauch nicht in die Esse zurücktreibt; 4) (Kanneod. Flasche), abgestutzte kegelförmige Blechbüchsen, zur Aufnahme des Bandes auf der Laternenbank (s.d.) in der Baumwollenspinnerei; 2 (Fuß hoch, unten 6, oben 41 Zoll weit; 5) Theil des Prismas an der Jacquardmaschine; dient dazu, eine Anzahl Pappen in entgegengesetzter Ordnung wiederkehren zu lassen; vgl. Hund 8); 6) (Laternengetriebe), Getriebe, aus zwei kreisrunden Scheiben, zwischen welche im Kreise herum runde Triebstöcke eingesetzt sind; vgl. Getriebe 4); 7) (Hühnersack), großer Sack mit Boden von starkem Leder, worin man Rebhühner od. Fasanen transportirt. Zuweilen bringt man so mehre Völker im Stillen in Remisen, vor denen große Herren stehen, u. läßt sie völker- u. paarweise herausstreichen, um desto häufiger die Davorstehenden zum Schuß zu bringen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 143.
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