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Hontheim

[343] Hontheim, Joh. Nicolaus von, bekannt als Urheber des Febronianismus, geb. 1701 zu Trier, studierte Theologie und bei van Espen (s. d.) canonisches Recht zu Löwen, stieg 1748 zum Weihbischof seiner Vaterstadt empor u. blieb lange Jahre der vertraute Rath der geistl. Kurfürsten. Bei allen Amtsgeschäften fand er noch Zeit, sich durch histor. Werke um seine Vaterstadt verdient zu machen (Historia Trevirensis diplomatica; Prodromus hist. Trevir.). [343] Ungeheures Aufsehen aber erregte die von ihm unter dem Namen Justinus Febronius herausgeg. Schrift: De statu ecclesiae et de legitima potestate Romani pontificis liber singularis ad reuniendos dissidentes in religione Christianos compositus, Bullioni 1763. Sie war dem Papste gewidmet, sollte angeblich auf Rückkehr der Protestanten zur Kirche hinarbeiten, lief aber auf Zerstörung des Primates und auf ein Nationalkirchenthum hinaus, das in den Früchten des Gallikanismus (s. Gallikanische Kirche) längst seinen Richter gefunden hat. Das Buch entsprach den kirchenfeindlichen Ideen des 18. Jahrh. und noch besser den Planen der großen kath. Höfe, deßhalb wurde es allenthalben verbreitet und übersetzt. H. war Mitunterzeichner der Beschwerdeschrift, welche die 3 geistl. Kurfürsten an den Kaiser gegen den Papst wegen Uebergriffen in ihre Diöcesanrechte einreichten; er wurde als Verfasser des Buches de statu ecclesiae bekannt und mußte sich 1778 zu einem Widerruf verstehen, welchen er in einer Art und Weise leistete, wodurch er seinen Charakter in ein schiefes Licht stellte u. es mit allen Parteien verdarb. Er st. 1790 auf seinem Schloß Montquintin im Luxemburgʼschen, nachdem er noch die Emser Punctation (s. d.) erlebt hatte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 343-344.
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