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Richter [1]

[726] Richter, zum Urtheilen über Rechtsstreite Beauftragte durch Gesetz u. Amtswahl (ordentliche R.) oder durch die Parteien (Schieds-R.). Gelehrte R., welche Rechtsstudien gemacht haben. R.-collegium soviel wie Gericht, im Gegensatz zum Einzeln-R.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 726.
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