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Bildung

[866] Bildung: vgl. GRILLPARZER, WW. XV, 138. – Nach LAZARUS besteht die intellectuelle Bildung »in der Aneignung desjenigen geistigen Inhalts, welcher die Gesamtheit des geistigen Lebens der Menschheit und ihrer Interessen ausmacht« (Leb. d. Seele I2, 6 ff.). Nach PAULSEN ist Bildung »die zu vollendeter Entwicklung gelangte Gestalt des innern Menschen. Sie erscheint in der durch Unterricht und Übung erworbenen Fähigkeit zur lebendigen Teilnahme an dem geistigen Leben zunächst eines Volkes, zuhöchst der Menschheit« (Eth. II5, 64). Nach NATORP heißt Bilden »ein Ding zu seiner eigentümlichen Vollkommenheit bringen« (Socialpäd. S. 5. vgl. S. 88, 172, 176). Grundgesetz der B. ist, »das menschliche Wesen in dem ganzen Reichtum seines Gehalts doch zugleich in Einheit und stetigem Zusammenhang darzustellen und im gegebenen Subject nach dessen Vermögen der Vollendung zu nähern« (l. c. S. 200).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 866.
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