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Burg

[351] Burg hieß ursprünglich jeder durch Natur oder Kunst zur Sicherung von Eigenthum oder Personen geeignete Ort; später bezeichnete man damit vorzugsweise die festen Wohnsitze der Fürsten und Ritter. Sie wurden meist auf schwer zugänglichen Bergen und Felsen erbaut, von denen viele noch wohlerhalten, von weit mehren aber nur die Trümmer als Denkmale einer Zeit der Rohheit, des Aberglaubens und der Gesetzlosigkeit übriggeblieben sind, gegen die sie schützen sollten, der sie aber auch in den Händen raub- und fehdesüchtiger Edelleute als Stützpunkte dienten. Als Vertheidigungsmittel hatten die meisten tiefe Graben, Zugbrücken, gewaltige Thürme und Ringmauern gemein, welche die eigentlichen Burggebäude umschlossen, wo dann der zwischen beiden befindliche Raum der Zwinger hieß und theilweise als Garten benutzt wurde; oft hingen aber die Burggebäude auch mit der Ringmauer zusammen. Ein abgesonderter hoher Wartthurm war der Aufenthalt des die Umgebungen beobachtenden Burgwächters, auch befanden sich darin die Gefängnisse und bei Eroberung der Burg war er der letzte Zufluchtsort ihrer Bewohner. Die meist durchgängig gewölbten Burggebäude enthielten die Wohnungen des Burgherren und seiner Familie, einige Gemächer für Gäste, eine mit Bildern, Waffen und Siegeszeichen der Vorfahren gezierte Waffenhalle, die zugleich Versammlungsort bei Gelagen und Festlichkeiten war; ferner Wohnungen für Dienerschaft und Knappen; eine Rüstkammer mit Waffenvorräthen, Räume zur Aufbewahrung der Nahrungsmittel, Stallungen, Brunnen und in der Regel auch eine Kapelle mit der Familiengruft. Außerhalb der Burg befand sich noch ein befestigter Raum, wo die von Feinden bedrohten Unterthanen und Hörigen des Burgherrn mit ihrem beweglichen Eigenthum schützende Aufnahme fanden. Das Recht, eine solche Burg zu besitzen, war unter Anderm auch mit der Bedingung verknüpft, keine Landfriedensbrecher darin zu schützen und sie nicht zu Räubereien und Unfrieden zu misbrauchen; wegen Nichtachtung dieser Bestimmungen wurden daher vorzüglich in Franken, Thüringen und am Rhein seit dem 13. Jahrh. viele Burgen durch die deutschen Kaiser zerstört. Während des Bauernkriegs (s.d.) wurden ebenfalls eine Menge verheert und später viele von den Besitzern mit bequemern Wohnungen in Städten u.s.w. freiwillig vertauscht, da sie ohnedies seit Erfindung des Schießpulvers den frühern Schutz nicht mehr gewährten. – Burgfriede, auch Burgfreiheit hieß die nächste Umgebung der Burg, welche oft mit Pfählen oder Umzäunungen begrenzt war und als unzertrennlich und eins mit der Burg betrachtet wurde, daher auch, wer innerhalb dieses Raumes Unfrieden anfing, derselben geschärften Strafe verfiel, als wenn es in der Burg selbst geschehen wäre. – Burggraf hieß ehemals der Befehlshaber der Besatzung einer Burg, zuweilen auch einer damit verbundenen Stadt, und hatte dann auch der peinlichen und bürgerlichen Gerichtsbarkeit vorzustehen. Später wurde die Gewalt derselben auf die Burg beschränkt und endlich ging die ganze Würde ein, der Titel erhielt sich aber bei einigen zum Theil fürstlichen Familien, deren Vorfahren zum Besitz der ihnen anvertraut gewesenen Burgen gelangten und dazu noch andere bedeutende Besitzungen erwarben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 351.
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