Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Anmeldung zum Studiengang
- Anerkennung von Leistungen
- Ansprechpartner
- Auslandsaufenthalt (Schwerpunktfach)
- Auslandssemester
- Bachelorarbeit
- Bachelorseminar
- Erkrankung während der Klausurphase
- Kurse des Fremdsprachenzentrums
- Kurzübersicht
- Leistungsübersicht
- Modulhandbuch/Studienplan
- Modul- und Lehrveranstaltungsanmeldung
- Praktikum
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungstermine
- Prüfungsordnung
- Referendariat
- Rückmeldung für das kommende Semester
- Schwerpunktfach
- Tutoriumsmodul/Tätigkeit als Tutor
- Übergang Bachelor-Master
- Versuchspersonenstunden
- Vorziehen von Leistungen (Tutorium) aus dem Masterstudiengang
- Wechsel des Schwerpunktfaches
- Wechsel einer Wahlpflichtmodulprüfung
- Wiederholung von Prüfungen
- Zeugnis
Allgemeine Anmeldung zum Studiengang
Als Studierende oder Studierender des Bachelorstudiengangs Wirtschaftspädagogik müssen Sie zu Beginn ihres Studiums innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit eine allgemeine Anmeldung zum Studiengang vornehmen. Hierzu müssen Sie das Formular „Zulassung zu den Bachelorprüfungen“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) ausgefüllt und unterschrieben im Studienbüro FB 03 einreichen. Erst nachdem Sie diese Anmeldung vorgenommen haben, dürfen Sie an Prüfungen in Ihrem Studiengang teilnehmen.
Anerkennung von Leistungen
In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind anzuerkennen, wenn zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht.
Für die Anerkennung benötigt werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus), sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie.
Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf.
Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von Einstufungstabellen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifzierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden.
Zur Anerkennung von Leistungen im Schwerpunktfach (außer Unternehmensrechnung/Controlling bzw. Management and Economics) wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des jeweiligen Faches.
Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen zur Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung in Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik haben, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci ( Prüfungsmanagerin Wipäd). Bei Fragen zu Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldungen im Schwerpunktfach, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Person im Studienbüro/Prüfungsamt Ihres Schwerpunktfaches. Sollten Sie Unstimmigkeiten in Ihrer Leistungsübersicht entdecken, wenden Sie sich bitte immer an das für die Leistung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt, d. h. bei Unstimmigkeiten in einem Modul des Schwerpunktfaches Deutsch, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Deutsch. Bei Fragen zur Studienverlaufsplanung in Ihrem Schwerpunktfach können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.
Auslandsaufenthalt (Schwerpunktfach)
Wenn Sie das Schwerpunktfach Englisch, Französisch oder Spanisch studieren und den lehramtsbezogenen Masterstudiengang (M.Ed.) anstreben, müssen Sie entweder im Bachelor- oder im Masterstudiengang (M.Ed.) einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung des jeweiligen Faches.
Auslandssemester
Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandssemesters erhalten Sie beim Erasmusbüro des Fachbereichs und der Abteilung Internationales. Ein Besuch der Studienfachberatung ist zu empfehlen, um den weiteren Studienverlauf zu planen.
Bachelorarbeit
Sie können die Bachelorarbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftspädagogik oder in Ihrem Schwerpunktfach schreiben. Wenn Sie allerdings nach dem Bachelorabschluss den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.) anstreben, ist folgende Regelung zu beachten: Die beiden Abschlussarbeiten dürfen nicht im gleichen Fach geschrieben werden. Eine der beiden Abschlussarbeiten muss im Fach Wirtschaftswissenschaften (inkl. Fachdidaktik Wirtschaft) geschrieben werden. Die Masterarbeit darf nicht in der Wirtschaftspädagogik geschrieben werden.
Wenn Sie nach dem Bachelorstudiengang (B.Sc) in den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Abschluss Master of Science einsteigen möchten, sind keine speziellen Vorgaben hinsichtlich der Fächer der Abschlussarbeit zu beachten.
Unabhängig davon in welchem Fach Sie die Bachelorarbeit schreiben, ist immer ein Bachelorseminar (4 LP) im gleichen Fach vorgelagert und Sie erhalten bei erfolgreichem Bestehen vier LP für das Bachelorseminar und weitere zehn LP für die Bachelorarbeit. Es handelt sich somit um zwei Leistungen, die separat voneinander bewertet werden.
Bevor Sie mit der Bachelorarbeit beginnen, müssen Sie 120 LP erreicht haben, vier Versuchspersonenstunden nachweisen und den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit beim Studienbüro FB 03 stellen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros. Dieses Formblatt legen Sie beim Studienbüro FB 03 vor, wo Sie dann zur Bachelorarbeit zugelassen werden. Im Anschluss legen Sie dieses Formblatt Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer vor, der den Titel Ihrer Bachelorarbeit sowie Start- und Enddatum einträgt. Sie und Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer unterschreiben das Formblatt, das dann wieder an das Studienbüro FB 03 zurückgeht. Dies muss erfolgt sein bevor Sie mit der Bearbeitung der Bachelorarbeit beginnen. Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt (unabhängig davon in welchem Fach Sie schreiben) acht Wochen und Sie erhalten bei erfolgreichem Bestehen zehn LP für die Bachelorarbeit. Die Seitenanzahl wird von der jeweiligen Dozentin oder dem jeweiligen Dozenten festgelegt. Die Abschlussarbeiten der wirtschaftswissenschaftlichen und wirtschaftspädagogischen Studiengänge müssen nur in elektronischer Form eingereicht werden. Senden Sie dazu eine E-Mail mit der Arbeit als PDF und der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung im Anhang (lesbares Foto oder Scan) von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an studienbuero-fb03@uni-mainz.de. Mit der vollständigen E-Mail gilt die Arbeit als abgegeben und nicht mehr änderbar.
Sie haben in jedem Fall bei der Abgabe schriftlich zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden.
Im Fall von Krankheit während der Bearbeitungszeit beachten Sie bitte die Hinweise in dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Informationsschreiben „Krankheit während der Prüfungsphase“.
Bachelorseminar
Der Bachelorarbeit (10 LP) ist immer ein Bachelorseminar (Modul 105, 4 LP) im gleichen Fach vorgelagert, in dem eine schriftliche Ausarbeitung (Exposé) und eine Präsentation zu erbringen sind.
Bachelorseminar und -arbeit im Fach Wirtschaftspädagogik
Wenn Sie das Bachelorseminar und die Bachelorarbeit im Fach Wirtschaftspädagogik absolvieren möchten, erfolgt die Anmeldung zum wirtschaftspädagogischen Bachelorseminar „Empirische wirtschaftspädagogische Forschung“ in der Regel in der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase über JOGU-StINe. Nähere Informationen (Zeitplan etc.) zum Bachelorseminar im Fach Wirtschaftspädagogik können dem Leitfaden zum Bachelorseminar (siehe Kommunikationsplattform im Reader) entnommen werden. Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Anmeldezeiten.
Bachelorseminar und -arbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften schreiben möchten, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Bachelorseminar „Empirische wirtschaftspädagogische Forschung“ (Modul 105) ein wirtschaftswissenschaftliches Seminar (Modul M.03.184.4010) absolvieren. Für das erfolgreiche Bestehen des Seminars erhalten Sie vier LP. Die Anmeldung zu den wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorseminaren erfolgt in der Regel in der zweiten Lehrveranstaltungsanmeldephase des jeweiligen Semesters über JOGU-StINe. In den vorhergehenden Semesterferien wird von der Studienfachberatung Wirtschaftswissenschaften ein Informationsschreiben über den Newsletter des Studienbüros versendet, aus dem die angebotenen Seminare, das Anmeldeprozedere und die jeweilige Zeitplanung für das Seminar sowie die Abschlussarbeit hervorgehen. Bitte abonnieren Sie den Newsletter des Studienbüros für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften, damit Sie die erforderlichen Informationen erhalten.
Bachelorseminar und -arbeit im Schwerpunktfach
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Schwerpunktfach schreiben möchten, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Bachelorseminar „Empirische wirtschaftspädagogische Forschung“ (Modul 105) ein weiteres Seminar im Schwerpunktfach machen. In diesem Seminar sind eine schriftliche Ausarbeitung und eine Präsentation zu absolvieren und Sie erhalten nach erfolgreichem Bestehen vier LP. Idealerweise bereitet das Seminar inhaltlich auf die Bachelorarbeit vor. Für die daran anschließende Bachelorarbeit erhalten Sie weitere zehn LP. Sie müssen somit konkret an eine Dozentin oder einen Dozenten herantreten und fragen, ob Sie bei ihm ein Seminar besuchen und im Anschluss die Bachelorarbeit schreiben können. Damit dies technisch in JOGU-StINe umgesetzt werden kann, müssen Sie dies durch das Formular „Bachelorseminar und -arbeit im Schwerpunktfach“ (s. Downloadcenter des Studienbüros FB 03) beim Studienbüro FB 03 anzeigen. Es ist zu empfehlen die Vereinbarungen mit der Dozentin oder dem Dozenten bereits während der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase getroffen zu haben, um die technische Umsetzung einleiten zu können.
Erkrankung während der Klausurphase
Wenn Sie die Teilnahme an einer Prüfung krankheitsbedingt versäumen, ist folgendes zu beachten: Die Erkrankung ist unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, d. h. spätestens am dritten Tag nach dem Prüfungstermin muss das Attest (Original) dem Studienbüro vorliegen. Hinweise zum Vorgehen bei der zweiten Krankmeldung bei der gleichen Prüfung entnehmen Sie bitte dem im Downloadcenter des Studienbüros FB 03 bereitgestellten Informationsschreiben. Gleiches gilt bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Abschlussarbeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unverzüglich an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).
Kurse des Fremdsprachenzentrums
Kurse am Fremdsprachenzentrum sind nicht Bestandteil des Bachelorstudiengangs Wirtschaftspädagogik. Aus diesem Grund fließen dort erbrachte Leistungspunkte nicht in den Bachelorstudiengang ein. Es handelt sich ausschließlich um freiwillige Zusatzleistungen.
Kurzübersicht
Einen ersten Überblick über Ihren Studiengang erhalten Sie in der Kurzübersicht. Diese wird im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellt.
Leistungsübersicht
Falls Sie z. B. für eine Bewerbung eine Leistungsübersicht benötigen, können Sie diese bei Frau Condoluci per E-Mail (studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) beantragen. In der Regel liegt Ihre Leistungsübersicht am darauffolgenden Werktag im Infobüro des Studienbüros zur Abholung bereit. Sie erhalten eine Leistungsübersicht pro Semester. Sollten Sie mehrere Übersichten, z. B. für mehrere Bewerbungen o. ä. benötigen, fertigen Sie bitte eigenständig Kopien an und lassen diese z. B. beim Bürgeramt der Stadt Mainz beglaubigen. Das Studienbüro kann keine Beglaubigungen ausstellen.
Modulhandbuch/Studienplan
Dem Modulhandbuch können Sie die Inhalte der Module im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik entnehmen. Sie finden sowohl das Modulhandbuch als auch die Studienpläne im Downloadcenter des Studienbüros. Für jedes der 13 Schwerpunktfächer gibt es jeweils einen Studienplan, dem die Inhalte der Module des Schwerpunktfaches entnommen werden können. Diese beiden Dokumente bilden zusammen mit der Kurzübersicht zum Studiengang die Grundlage für Ihre Stundenplangestaltung in jedem Semester. Bei Fragen können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.
Modul- und Lehrveranstaltungsanmeldung
Die Anmeldung zu den Modulen und Lehrveranstaltungen erfolgt jedes Semester innerhalb bestimmter Anmeldephasen über JOGU-StINe. Die konkreten Anmeldephasen können Sie hier einsehen. In den ersten beiden Phasen ist es unerheblich zu welchem Zeitpunkt innerhalb der jeweiligen Phase Sie sich anmelden, es werden zunächst alle Anmeldungen gesammelt und erst nachdem die Anmeldephase beendet ist, werden die Plätze gemäß der Senatsrichtlinie der JGU verteilt. In den wirtschaftspädagogischen Lehrveranstaltungen werden die Plätze zudem gemäß der Richtlinie höhere Fachsemester bevorzugt verteilt. In der dritten Anmeldephase werden die noch vorhandenen Plätze gemäß „first-come-first-served“ vergeben.
Praktikum
Studierende, die im Anschluss an den Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.) anstreben, müssen während des Bachelorstudiengangs drei dreiwöchige Praktika (Orientierendes Praktikum 1, Orientierendes Praktikum 2 und Vertiefendes Praktikum Bachelor) absolvieren. Weitere Informationen rund um das Thema Praktikum können dem vom Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik bereitgestellten Praktikumsleitfaden entnommen werden. Dieser wird im Downloadcenter des Studienbüros zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der konkreten Praktikumsziele, -inhalte und -orte sowie der konkreten Ausgestaltung wird auf die Angaben auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz www.schulpraktika.rlp.de verwiesen. Die Buchung eines Praktikumsplatzes erfolgt ausschließlich über die Plattform www.schulpraktika.rlp.de. Eine Anmeldung zu den Praktika über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.
Studierende, die nicht den lehramtsbezogenen Masterstudiengang (M.Ed.) anstreben, müssen ein neunwöchiges Unterrichtspraktikum in einer Schule oder ein neunwöchiges Unterweisungspraktikum im Betrieb absolvieren. Weitere Informationen rund um das Thema Praktikum können dem vom Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik bereitgestellten Praktikumsleitfaden entnommen werden. Dieser wird im Downloadcenter des Studienbüros zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung zum Praktikum über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel gegen Mitte der Vorlesungszeit innerhalb einer vorgegebenen Frist über JOGU-StINe. Die konkrete Prüfungsanmeldephase können Sie hier einsehen. Nur innerhalb dieser Phase kann eine An- oder Abmeldung erfolgen. Bitte überprüfen Sie innerhalb der Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe , ob Sie zu den gewünschten Prüfungen angemeldet sind. Nach Ablauf dieser Phase werden auch vom Studienbüro keine Anmeldungen mehr vorgenommen. Sollten Sie die Prüfungsanmeldung verpassen, werden Sie nicht nachgemeldet und können nicht an der Prüfung teilnehmen. Weitere Informationen zum Thema Prüfungsanmeldung können Sie dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Dokument „Prüfungsanmeldung Bachelor Wipäd“ entnehmen. Bei Fragen und Anmeldeproblemen wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist an das für die Prüfung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt. Tritt z. B. bei der Anmeldung zu einer wirtschaftswissenschaftlichen Prüfung ein Problem auf, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).
Hinweis zur Prüfungsanmeldung bei den wirtschaftspädagogischen Veranstaltungen: In diesen Veranstaltungen (Ausnahme: Vorlesung Einführung in die Wipäd) melden Sie sich bereits bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung automatisch zur Prüfung an, indem Sie eine TAN eingeben müssen.
Prüfungstermine
Die Termine für die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren werden in der Regel in den ersten fünf Wochen der Vorlesungszeit im Downloadcenter des Studienbüros veröffentlicht. Die Prüfungstermine im Fach Wirtschaftspädagogik werden in der Regel zu Beginn der Veranstaltungen von der jeweiligen Dozentin oder dem jeweiligen Dozenten bekanntgegeben.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung bildet die rechtliche Grundlage für Ihr Studium und beinhaltet z. B. die Regelungen zur Abschlussarbeit, zum Wiederholen von Prüfungen etc. Sie finden die Prüfungsordnung im Downloadcenter des Studienbüros. Es wird empfohlen die Prüfungsordnung zu Beginn des Studiums durchzulesen.
Referendariat
Für die Bewerbung zum Referendariat ist das anschließende Studium im konsekutiven, lehramtsbezogenen Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.) erforderlich. Für den Eintritt ins Referendariat im Land Rheinland-Pfalz ist u. a. eine einjährige berufspraktische Tätigkeit nachzuweisen. Nähere Informationen (Bewerbungsfristen, -unterlagen etc.) zum Referendariat im Land Rheinland-Pfalz können Sie den Internetseiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz entnehmen. Der Zugang zum Referendariat obliegt dem jeweiligen Bundesland. Bitte informieren Sie sich dort.
Rückmeldung für das kommende Semester
Alle wichtigen Informationen zur Rückmeldung, wie z. B. Fristen, die Höhe des Semesterbeitrags und Hinweise zu Rückmeldesperren, finden Sie auf der Seite zur Studienorganisation der JGU.
Gut zu wissen: Wenn Sie alle Leistungen bis zum Ende des laufenden Semesters (30.09./31.03.) erbracht haben, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester rückmelden. Die Bewertung der Leistungen, das Eintragen der Noten und die Ausstellung des Zeugnisses kann auch außerhalb der Einschreibezeiträume vorgenommen werden.
Schwerpunktfach
Das Schwerpunktfach muss bereits bei der Bewerbung für den Studiengang angegeben werden. Es stehen 13 Schwerpunktfächer zur Auswahl. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier. Das Schwerpunktfach wird bereits ab dem ersten Semester studiert. Bei einigen Schwerpunktfächern (Fremdsprachen, Sport und Religionslehre) sind bereits vor Studienbeginn bestimmte Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Faches oder der jeweiligen Studienfachberatung.
Das gewählte Schwerpunktfach ist im anschließenden Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Sc. und M.Ed.) fortzuführen. Wenn Sie das Schwerpunktfach Englisch, Französisch oder Spanisch studieren und den lehramtsbezogenen Masterstudiengang (M.Ed.) anstreben, müssen Sie entweder im Bachelor- oder im Masterstudiengang einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung des jeweiligen Faches. Die Schwerpunktfächer Management and Economics, Italienisch und Recht können im lehramtsbezogenen Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.) nicht fortgeführt werden.
Tutoriumsmodul/Tätigkeit als Tutor
Studierende, die ab dem WiSe 2016/17 mit dem Studium begonnen haben und das Schwerpunktfach Management and Economics studieren, können das Tutoriumsmodul als eines der vier Wahlpflichtmodule im Schwerpunktfach absolvieren. Die Anmeldung zum Tutorium erfolgt per Bewerbung am jeweiligen Lehrstuhl. Bitte beachten Sie die Angaben zu der jeweiligen Bewerbungsphase der einzelnen Lehrstühle auf deren Internetseiten. Eine Anmeldung über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.
Studierende mit einem anderen Schwerpunktfach können das Tutoriumsmodul in Form einer vorgezogenen Leistung erbringen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Vorziehen von Leistungen (Tutorium) aus dem Masterstudiengang". Auch in diesem Fall erfolgt die Anmeldung/Bewerbung direkt beim jeweiligen Lehrstuhl und nicht über JOGU-StINe.
Übergang Bachelor-Master
Informationen zu den wirtschaftspädagogischen Masterstudiengängen an der JGU und ihren Zugangsvoraussetzungen sowie ihrem Inhalt finden Sie hier. Informationen zur Bewerbung erhalten Sie beim Studierendensekretariat der JGU.
Versuchspersonenstunden
Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftspädagogik müssen vier Versuchspersonenstunden erbracht werden. Diese müssen bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit im Studienbüro FB 03 nachgewiesen werden. Bei Fragen zu den Versuchspersonenstunden und den nächsten Befragungsterminen beachten Sie bitte das Informationsschreiben in der Kommunikationsplattform Reader oder wenden Sie sich an den Lehrstuhl von Frau Prof. Zlatkin-Troitschanskaia.
Vorziehen von Leistungen (Tutorium) aus dem Masterstudiengang
Es besteht die Möglichkeit das Tutoriumsmodul aus dem Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik, sowohl M.Sc. als auch M.Ed., vorzuziehen. Die Leistung wird im Bachelorstudiengang erbracht und später im entsprechenden Masterstudiengang anerkannt. Im M.Sc. Wirtschaftspädagogik wird die Leistung mit der konkreten Note anerkannt, im M.Ed. Wirtschaftspädagogik wird die Leistung mit „bestanden“/“nicht bestanden“ übernommen.
Alternativ kann das Tutoriumsmodul als Zusatzleistung im Bachelorstudiengang absolviert werden. Diese Zusatzleistung wird entsprechend bescheinigt. Eine Anerkennung im Masterstudiengang ist dann allerdings nicht möglich.
Neben dem Tutoriumsmodul können keine weiteren Leistungen aus den Masterstudiengängen
vorgezogen werden.
Wechsel des Schwerpunktfaches
Sie können das Schwerpunktfach nur durch einen offiziellen Fachwechsel beim Studierendensekretariat wechseln. Beachten Sie, dass der Fachwechsel nicht während des laufenden Semesters möglich ist, sondern nur zum jeweils nächsten Semester innerhalb der festgesetzten Bewerbungszeiträume. Genauere Informationen dazu finden Sie beim Studierendensekretariat unter folgendem Link.
Es sind teilweise Eignungsprüfungen bzw. sprachpraktische Eignungstest zu absolvieren und Sprachanforderungen zu beachten.
Es wird empfohlen vorab die Studienfachberatung Wirtschaftspädagogik aufzusuchen.
Wechsel einer Wahlpflichtmodulprüfung
Während des Bachelorstudiengangs besteht einmal die Möglichkeit des Wechsels einer Wahlpflichtmodulprüfung nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nichtbestehen. Der Wechsel ist per Formular (siehe Downloadcenter des Studienbüros) beim Studienbüro FB 03 zu beantragen. Es wird empfohlen diesen Wechseljoker nur nach reiflicher Überlegung einzusetzen, da ein Rückwechsel ausgeschlossen ist. Für das neue Modul haben Sie erneut drei Versuche. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.
Wiederholung von Prüfungen
Sollten Sie eine Prüfung in den Fächern Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspädagogik nicht bestehen, sind Sie laut Prüfungsordnung verpflichtet den nächstmöglichen Wiederholungstermin wahrzunehmen. Nähere Informationen zum Thema Prüfungsanmeldung und Wiederholung von Prüfungen entnehmen Sie bitte dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Dokument "Prüfungsanmeldung Bachelor Wipäd". Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).
Zeugnis
Sobald Sie die im Bachelorstudiengang erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben und diese auch alle bewertet in JOGU-StINe vorliegen, senden Sie bitte eine E-Mail an Frau Condoluci (studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) mit der Bitte um Erstellung Ihrer Zeugnisdokumente. Ihre Zeugnisunterlagen werden dann erstellt, wobei dies bis zu sechs Wochen dauern kann. Zum Nachweis des abgeschlossenen Bachelorstudiums beim Studierendensekretariat oder vorab zu Bewerbungszwecken können wir Ihnen auf Antrag (per E-Mail) gerne eine „Vorläufige Bescheinigung über den Bachelorabschluss“ und/oder eine aktuelle Leistungsbescheinigung erstellen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Frau Condoluci, Prüfungsmanagerin Wipäd.
Die Zeugnisunterlagen umfassen eine Urkunde, ein Zeugnis, ein Transcript of Records und ein Diploma
Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen
- Urkunde und Zeugnis,
- Transcript of Records,
- Diploma Supplement
(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei.
Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.
Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:
- Stellen Sie per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
- Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
BIC: MARKDEF1550,
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente", - Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Supplement. Sie werden nach Erstellung an die in Jogustine aufgeführte Adresse verschickt.