Wichtige Begriffe
- Ausschluss von Zusagen
- Dienste
- Europäische Platform-to-Business-Verordnung
- Freistellung
- Geistige Eigentumsrechte (Immaterialgüterrechte)
- gesetzliche Gewährleistung
- gewerbliche Garantie
- Haftung
- Ihre Inhalte
- Immaterielle Rechte
- Mangel
- Marke
- Organisation
- Unternehmer
- Urheberrecht
- Verbraucher
- Verbundenes Unternehmen
Ausschluss von Zusagen
Eine Erklärung, die eine rechtliche Verantwortung einschränkt.
Dienste
Google-Dienste, die diesen Nutzungsbedingungen unterliegen, sind die unter https://policies.google.com/terms/service-specific aufgelisteten Produkte und Dienste, einschließlich:
- Apps und Websites (wie die Google Suche und Google Maps)
- Plattformen (wie Google Shopping)
- integrierte Dienste (wie Karten aus Google Maps, die in Apps oder Websites anderer Unternehmen eingebettet sind)
- Geräte und andere Waren (wie Google Nest)
Viele dieser Dienste umfassen auch Inhalte, die Sie streamen oder mit denen Sie interagieren können.
Europäische Platform-to-Business-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten.
Freistellung
Eine vertragliche Verpflichtungen einer Person oder Organisation zum Ersatz der Verluste, die einer anderen Person oder Organisation aus einem Gerichtsverfahren wie zum Beispiel im Fall von Klagen entstehen.
Geistige Eigentumsrechte (Immaterialgüterrechte)
Rechte an den schöpferischen Werken einer Person, zum Beispiel Erfindungen (Patentrechte), literarische und künstlerische Werke (Urheberrecht), Designs (Designrechte) und im geschäftlichen Verkehr verwendete Symbole, Namen und Bilder (Marken). Immaterialgüterrechte können Ihnen, einer anderen Person oder einer Organisation gehören.
gesetzliche Gewährleistung
Eine gesetzliche Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers oder Händlers, zu haften, wenn seine digitalen Inhalte, Dienste oder Waren fehlerhaft sind, wenn also ein Mangel oder ein verborgener Mangel vorliegt.
gewerbliche Garantie
Eine gewerbliche Garantie ist eine freiwillige Zusage, die zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung gilt. Das Unternehmen, das die gewerbliche Garantie ausspricht, verpflichtet sich, (a) bestimmte Dienste bereitzustellen oder (b) mangelhafte Gegenstände zu reparieren, zu ersetzen oder dem Verbraucher zu erstatten.
Haftung
Jegliche Art von Ersatzansprüchen, unabhängig davon, ob der Anspruch auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder einem anderen Grund beruht und ob die Schäden in angemessenem Maße hätten erwartet oder vorhergesehen werden können.
Ihre Inhalte
Inhalte, die Sie über unsere Dienste erstellen, hochladen, übertragen, speichern, senden oder teilen, zum Beispiel
- Dokumente, Tabellen und Folien, die sie erstellen
- Blogbeiträge, die Sie über Blogger hochladen
- Bewertungen, die Sie über Google Maps abgeben
- Videos, die Sie in Drive speichern
- E-Mails, die Sie über Gmail senden
- Fotos, die Sie mit Freunden über Google Fotos teilen
- Reisepläne, die Sie mit Google teilen
Immaterielle Rechte
Andere Rechte als geistige Eigentumsrechte und Datenschutzrechte im Zusammenhang mit Ihren Inhalten, z. B. das Recht, die Verwendung eines Bilds von Ihnen in Fotos oder Videos zu gestatten, auch wenn das jeweilige Foto oder Video nicht Ihnen gehört.
Mangel
Ein Rechtsbegriff, der eine Abweichung zwischen der erwartbaren Funktionsweise und der tatsächlichen Funktionsweise beschreibt. Laut Gesetz gründet sich die erwartbare Funktionsweise darauf, wie sie vom Verkäufer oder Händler beschrieben wird, ob Qualität und Leistung zufriedenstellend sind und ob die Ware sich für den Zweck eignet, für den solche Waren in der Regel genutzt werden.
Marke
Symbole, Namen und Bilder, die im Geschäftsverkehr verwendet werden und geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen einer natürlichen oder juristischen Person von denen einer anderen zu unterscheiden.
Organisation
Eine juristische Person (wie zum Beispiel eine Gesellschaft, eine gemeinnützige Organisation oder eine Bildungseinrichtung) und keine natürliche Person.
Unternehmer
Eine natürliche oder juristische Person, die kein Verbraucher ist (siehe "Verbraucher").
Urheberrecht
Ein Recht, das dem Urheber eines Originalwerks (z. B. eines Blogbeitrags, eines Fotos oder eines Videos) erlaubt, zu entscheiden, ob und wie dieses Originalwerk von anderen verwendet werden darf, wobei gewisse Einschränkungen und Ausnahmen gelten.
Verbraucher
Natürliche Personen, die die Google-Dienste für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke außerhalb ihres Gewerbes, Geschäfts, Handwerks oder Berufs nutzen. Dazu gehören auch „Verbraucher“ gemäß der Definition in Artikel 2.1 der EU-Richtlinie für Verbraucher. (Siehe „Unternehmer“)
Verbundenes Unternehmen
Ein Unternehmen, das zur Google-Unternehmensgruppe gehört, also der Google LLC und deren Tochtergesellschaften, einschließlich der folgenden Unternehmen, die Verbraucherdienste in der EU anbieten: Google Ireland Limited, Google Commerce Limited und Google Dialer Inc.