„Keine sachliche Rechtfertigung“
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Adoptionsverbot für Homosexuelle aufgehoben, wie er am Mittwoch bekanntgegeben hat. Bisher war es Homosexuellen erlaubt, die leiblichen Kinder der Partnerin zu adoptieren, aber nicht die gemeinsame Adoption fremder Kinder. Das muss sich nun ändern. Der VfGH gab der Regierung Zeit bis Jahresende. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger begründete die Aufhebung des Verbotes damit, dass es keine sachliche Rechtfertigung für die „ausschließlich nach sexueller Orientierung“ erfolgte Regelung gibt.
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