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- Gröner, Caroline
- Bergschmidt, Angela
AbstractTierwohl in der Nutztierhaltung ist in Deutschland ein viel diskutiertes Thema. Umfragen zeigen, dass sich die Gesellschaft eine Verbesserung der Nutztierhaltung wünscht und dabei vor allem die Politik und Wirtschaft in der Verantwortung sieht. Der Politik stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um lenkend einzugreifen. Neben der Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen kommen hierfür Fördermaßnahmen in Frage. Zu nennen sind hier insbesondere die Investitionsförderung und die Gewährung von Förderprämien für tiergerechtere Haltungs- und Managementverfahren. Letztere werden bislang noch wenig genutzt. Um die Informationslage über dieses Politik-Instrument zu verbessern, werden in diesem Beitrag die von den Bundesländern angebotenen Tierwohl-Förderprämien dargestellt und das Potenzial dieser Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes anhand von deren Reichweite eingeordnet. In Deutschland gibt es derzeit fünf Bundesländer, die im Rahmen der Förderung über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Verbesserung des Tierwohls über eine Tierwohl-Förderprämie finanziell unterstützen. Von den in der Förderperiode 2014 - 2020 zur Verfügung stehenden ELER-Mitteln sind in Deutschland knapp ein Prozent für die Maßnahme "Tierschutz" vorgesehen. Außerhalb des ELER werden in Deutschland zwei weitere Maßnahmen umgesetzt. Hamburg finanziert eine Tierwohl-Förderprämie zusammen mit dem Bund (über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)) und Bayern setzt eine Tierwohl-Förderprämie als reine Landesmaßnahme um. Tierwohl-Förderprämien für Rinder sind die verbreitetste Fördermaßnahme, wobei vor allem die Sommerweidehaltung von Milchkühen gefördert wird. Schweine und Hühner werden deutlich seltener in der Förderung berücksichtigt, das gleiche gilt für Mastrinder. Bis auf zwei in Niedersachsen angebotene ergebnisorientierte Maßnahmen für Mastschweine und Aufzuchtferkel, bei denen die Förderung ausgezahlt wird, wenn ein bestimmter Anteil intakter Schwänze erreicht wird, sind alle Maßnahmen handlungsorientiert. Die Auswertung der Reichweite innerhalb der Bundesländer zeigt, dass mit einem Großteil der angebotenen Prämien bislang keine substanziellen Anteile der Betriebe und Tiere erreicht werden. Auf Bundesebene ist der Anteil erreichter Tiere bei den Rindern mit ca. fünf Prozent mit Abstand am höchsten. Von den Hühnern und Schweinen werden unter ein Prozent der Tiere erreicht. Aufgrund der geringen Reichweite der Maßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass mit der Förderung bislang keine grundlegenden Veränderungen der Tierhaltung bewirkt wurden. Sie können aber einen Ansatz für die Erprobung tiergerechterer Verfahren bzw. die Honorierung einer tiergerechten Haltung darstellen, weil mit ihnen (zumindest teilweise) eine Kompensation der höheren Kosten tiergerechter Verfahren erfolgen kann. Forschungsergebnisse zeigen, dass eine effektivere Gestaltung von Tierwohl-Förderprämien durch die Kombination ergebnis- und handlungsorientierter Ansätze möglich wäre. Wenn der Bund die Länder mit der GAK in der Umsetzung einer tiergerechten Haltung anhand von Förderprämien unterstützen möchte, wäre es sinnvoll, die GAK-Vorgaben so auszugestalten, dass nicht nur handlungs- sondern auch ergebnisorientiert gefördert werden kann. Zudem sollte das Förderspektrum so ausgeweitet werden, dass alle relevanten Nutztierarten abgedeckt werden.
Suggested Citation
Gröner, Caroline & Bergschmidt, Angela, 2019.
"Tierwohl-Förderprämien der Bundesländer: Ausgestaltung, Inanspruchnahme und Reichweite,"
Thünen Working Papers
125, Johann Heinrich von Thünen Institute, Federal Research Institute for Rural Areas, Forestry and Fisheries.
Handle:
RePEc:zbw:jhtiwp:125
DOI: 10.3220/WP1563866466000
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