Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 5 - Arrest und einstweilige Verfügung (§§ 916 - 945b) |
(1) Auch nach der Bestätigung des Arrestes kann wegen veränderter Umstände, insbesondere wegen Erledigung des Arrestgrundes oder auf Grund des Erbietens zur Sicherheitsleistung die Aufhebung des Arrestes beantragt werden.
(2) Die Entscheidung ist durch Endurteil zu erlassen; sie ergeht durch das Gericht, das den Arrest angeordnet hat, und wenn die Hauptsache anhängig ist, durch das Gericht der Hauptsache.
klausel; Vollziehungsfrist § 930Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen § 931Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk § 932Arresthypothek § 933Vollziehung des persönlichen Arrestes § 934Aufhebung der Arrestvollziehung § 935Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand § 936Anwendung der Arrestvorschriften § 937Zuständiges Gericht § 938Inhalt der einstweiligen Verfügung § 939Aufhebung gegen Sicherheitsleistung § 940Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes § 940aRäumung von Wohnraum § 941Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw. § 942Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache § 943Gericht der Hauptsache § 944Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit § 945Schadensersatz-
pflicht § 945aEinreichung von Schutzschriften § 945bVerordnungs-
ermächtigung
Rechtsprechung zu § 927 ZPO
948 Entscheidungen zu § 927 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 01.08.2024 - 2 UKl 2/24
"Pro rauchfrei" klagt erfolgreich gegen Tabakwerbung an Tankstellen
- VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Bamberg, 16.12.2014 - 1 Ws 550/14
Unzulässiger Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs
- OLG Bamberg, 16.12.2014 - 1 Ws 550/14
- BFH, 04.06.2014 - VII S 8/14
Zum Antrag auf Änderung einer einstweiligen Anordnung wegen veränderter Umstände ...
- OLG Koblenz, 13.02.2023 - 12 U 2194/21
- OLG München, 11.07.2019 - 29 U 2134/19
Kartellrechtsneutralität einer Abschlusserklärung nach patentrechtlicher ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 05.04.2019 - 21 O 19033/16
Patentverletzung - Schutzfähigkeit der Erfindung
- LG München I, 05.04.2019 - 21 O 19033/16
- OLG Frankfurt, 21.03.2024 - 6 U 120/23
Neue Glaubhaftmachungsmittel im Aufhebungsverfahren (§ 927 Abs. 1 ZPO)
- BVerfG, 05.10.2022 - 1 BvR 856/22
Abgelehnter Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung der ...
Querverweise
Auf § 927 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 119 (Einstweilige Anordnung und Arrest)
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Arrest
- § 326 (Persönlicher Sicherheitsarrest)